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Corona-Krise

Präsenzpflicht nur in Ausnahmefällen!

Auf Druck der GEW BERLIN hat die Senatsbildungsverwaltung die Vorgaben zur Präsenzpflicht der Lehrkräfte an den Schulen endlich präzisiert und aufgrund der zugespitzten Lage die Präsenzpflicht deutlich eingeschränkt.

Dazu zählen die Durchführung der Notbetreuung, die Aufrechterhaltung der Technik, die Durchführung von Prüfungen und die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Schule. Besonders gefährdete Personen (u.a. Menschen über 60) sind von Präsenzpflichten auszunehmen!

Eure Beschäftigtenvertretungen sind weiterhin aktiv. Wendet euch an die Kolleg*innen, wenn ihr Beratung braucht!

Links
  • Corona-Virus - Die GEW informiert