Besoldungsrecht
Reform des Besoldungsrechts in Berlin ab 1. August 2011
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 9. Juni 2011 das Gesetz zur Besoldungsneuregelung beschlossen. Damit wird ab dem 1. August 2011 nicht nur das Besoldungssystem für neu einzustellende Beamtinnen und Beamte, z. B. bei einer Versetzung aus einem anderen Bundesland geändert, sondern auch eine Überleitung für die bereits beschäftigten Beamtinnen und Beamten erforderlich.
Der Familienzuschlag, die Stellen- oder Amtszulagen und die Jahressonderzahlung bleiben als eigenständige Zahlungen erhalten.
Wesentliche Änderung ist die zukünftige Festlegung des Grundgehalts nach der Berufserfahrung und nicht nach dem Dienstalter (DA), d. h. bei einer Einstellung ohne Berufserfahrung erfolgt die Besoldung gemäß der Stufe 1. Der weitere Aufstieg innerhalb der Besoldungsgruppe ist nicht allein vom Zeitablauf bestimmt, sondern kann bei dauerhaft herausragenden Leistungen beschleunigt, aber auch bei unterdurchschnittlichen Leistungen gehemmt werden. Abwesenheitszeiten ohne Besoldung z. B. wegen längeren Sonderurlaubs zur Betreuung von Kindern wirken sich ebenfalls negativ auf den Aufstieg aus.
Das Land Berlin hat damit ein Besoldungssystem geschaffen, das sich an den Regelungen des Bundes orientiert. Der Besoldungsunterschied, der sich seit 2003 stetig erhöhte, wird sich auch in den kommenden Jahren vergrößern, da der Berliner Senat keinen Vorschlag für eine Angleichung in das Abgeordnetenhaus eingebracht hat und auch die Parteien sich derzeit nicht in der Lage sehen, eine solche Regelung durchzusetzen. Das wird eine wesentliche Aufgabe für die nächste Wahlperiode sein.
Der DGB eine Übersicht zur Übertragung des Tarifergebnisses 2011 auf die BeamtInnen erstellt. Dieses "Besoldungsranking" macht deutlich, in welchem Maße die Besoldung in Berlin inzwischen gegenüber anderen Bundesländern zurückgefallen ist - das Land Berlin belegt in allen Besoldungsgruppen mit Abstand den letzten Platz!