blz 09 / 2015
Ringen um die Oberstufe; Abbau der verdeckten Dreigliedrigkeit
Das Konzept, Oberstufen im Verbund an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen zu etablieren, könnte eine neue Chance für ein echtes zweigliedriges Schulsystem sein.
Wir erinnern uns: Ziel der Schulstrukturreform von 2010 war die Schaffung eines Zwei-Säulen-Modells, das aus Integrierter Sekundarschule (ISS) oder Gemeinschaftsschule (GemS) einerseits und Gymnasium andererseits bestehen sollte. Wichtig war, dass im Sinn einer größeren Bildungsgerechtigkeit in beiden Schulformen der direkte Weg zum Abitur als einem der möglichen Abschlüsse gesichert sein sollte.
2010 wurde weitgehend darauf verzich-tet, den ISS und Gemeinschaftsschulen eigene Gymnasiale Oberstufen (GO) anzugliedern. Stattdessen sollten die ISS/GemS verbindliche Kooperationsverträge mit Oberstufenzentren (OSZ) schließen, die die SchülerInnen nach erfolgreichem Abschluss der zehnten Jahrgangstufe übernehmen und zum Abitur führen. Dieses Modell ist keineswegs gescheitert, aber es hat auch nicht alle Erwartungen erfüllen können. Vielmehr zeigt sich, dass 80 Prozent der Kinder, die mit einer Gymnasialprognose an eine ISS/GemS übergehen, von ihren Eltern an einer der alten Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen mit eigener GO angemeldet werden. Dies sind aber nur rund ein Drittel aller ISS/GemS. Anders als gewollt, hat sich dadurch nicht das angestrebte »Zwei-Säulen-Modell« etabliert. Unter der Hand entstand wieder eine Dreigliedrigkeit in neuer Form.
Ein Vorschlag, der Hoffnungen weckt
Was tun? Eine von Bildungssenatorin Sandra Scheeres eingesetzte Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag erarbeitet, der einen möglichen Weg aus dem beschriebenen Dilemma aufweist: ISS/GemS erhalten die Möglichkeit, im Verbund untereinander oder mit einem OSZ eine gemeinsame GO zu gründen. Dafür müssen sie eine enge Kooperation bereits für die Sekundarstufe I vereinbaren. Die Kooperation soll nicht oktroyiert, sondern von den Gremien der beteiligten Schulen gemeinsam beantragt werden. Auf keinen Fall soll es eine bloß auf die Sek I aufgepfropfte GO werden. Die Lehrkräfte müssen in beiden Sekundarstufen arbeiten. Dabei kann die elfte Jahrgangsstufe in der Regel an den beteiligten Schulen eines Verbunds eingerichtet werden. Für das Kurssystem schlagen wir unterschiedliche Möglichkeiten vor, je nach Situation vor Ort:
- Ein gemeinsamer Standort außerhalb der am Verbund beteiligten Schulen,
- eine Aufteilung festgelegter Leistungskurskombinationen auf die Schulen oder auch, falls nicht anders möglich,
- die Nutzung der räumlichen Kapazitäten an nur einer der Schulen.
Dabei gehen wir von einer absoluten Untergrenze von mindestens 50 SchülerInnen aus, besser wären 75, aber wir wollten gegenüber den jetzigen Vorgaben bewusst keine Verschärfung fordern.
Die SchülerInnen bleiben in unserem Konzept rechtlich bis zum Abitur Angehörige ihrer Schule. Diese stellt auch das Abiturzeugnis aus. Dies vor allem, weil wir hoffen, dass auf diese Weise die Durchlässigkeit bis zum Abitur an den beteiligten Schulen deutlich erhöht wird. Alles nur Phantasie? Ein Blick nach Hamburg zeigt, dass es möglich ist. Einfach wird dieser Weg für keine der beteiligten Schulen.
Aber die Anstrengung könnte sich lohnen.