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Landesdelegiertenversammlung 27./28. Juni

Satzungsändernde Anträge liegen vor

In Vorbereitung der Landesdelegiertenversammlung am 27./28. Juni veröffentlichen wir hiermit die vorliegenden Anträge auf Satzungsänderung. 

Alle weiteren Anträge und sonstigen Unterlagen zur LDV gehen allen Delegierten wie üblich in den nächsten Tagen zu. 

Zu den vorliegenden Anträgen Nr. 04 und Nr. 05 möchten wir euch über den folgenden Sachverhalt informieren:

Im Rahmen der Landesvorstands-Sitzung am 15.05.2023 hat die Revisionskommission auf eine Lücke in der Satzung der GEW BERLIN hingewiesen, die dazu führt, dass eine entgeltliche oder hauptamtliche Tätigkeit von Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesvorstands bis zur Anpassung der Satzung unmöglich ist. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Satzungslücke im Rahmen des LV vom 15.05. haben die Bezirksleitung Mitte und die Abteilung Wissenschaft Anträge auf eine entsprechende Änderung der Satzung gestellt.

Für satzungsändernde Anträge sieht die Satzung der GEW BERLIN in §52 zwei unterschiedliche Fristen vor. Eine Frist von acht Wochen für das Einreichen von Satzungsänderungen bei der Geschäftsführung. Und eine Frist zur Veröffentlichung der Anträge in der Mitgliedschaft - diese beträgt vier Wochen. Die Anträge der Bezirksleitung Mitte und der Abteilung Wissenschaft gingen nach Ablauf der 8-Wochen- Frist ein, die für das Einreichen satzungsändernder Anträge bei der Geschäftsführung gilt. Die betreffende Satzungslücke wurde allen Beteiligten allerdings auch erst nach Ablauf dieser Frist bekannt. 

Die vierwöchige Veröffentlichungsfrist gegenüber der Mitgliedschaft wurde bei den vorliegenden Anträgen hingegen eingehalten.

Nach umfassender rechtlicher Prüfung und aus den folgenden Gründen haben wir uns dazu entschieden, die eingegangenen Anträge zu veröffentlichen und in der Landesdelegiertenversammlung am 27./28. Juni beraten zu lassen. 

  1. Es wurden nach unserer aktuellen Einschätzung der Lage keine Fristen verletzt, die dem Schutze der Mitglieder dienen.
  2. Für die Handlungsfähigkeit der GEW BERLIN ist es von großer Bedeutung, die Lücke in der Satzung schnell zu schließen oder die durch den Revisionsbericht aufgeworfenen Fragen schnellstmöglich in der LDV zu diskutieren.

Ein Rechtsgutachten, das sich mit den oben aufgeworfenen Fragen befasst, ist ebenfalls in Arbeit.

Bei Fragen meldet euch gern bei der Geschäftsführung.

Kollegiale Grüße 

Dr. Tine Scheffelmeier und Markus Hanisch