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Verbeamtung

GEW-Infos zum Nachteilsausgleich

Am 4.9.2023 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einer Presseerklärung darüber informiert, wie sie sich die Auszahlung des Nachteilsausgleichs vorstellt: Mit dem Schreiben wird jetzt auch klar, was schon zu befürchten war

Alle Lehrkräfte mit einer vollen Laufbahnbefähigung, die im Schuljahr 2022/23 nicht als Lehrkraft beschäftigt waren, sollen keine Zulage erhalten. Das sind dann alle Lehrkräfte, die ab diesem Schuljahr eingestellt werden und nicht verbeamtet werden wollen oder können - also auch Referendar*innen und Quereinsteigende. Eine Werbung um dringend benötige Lehrkräfte sieht anders aus!

Wir haben euch ein ausführliches Info zum Nachteilsausgleich erstellt: siehe Download.

Das Schreiben der Senatsverwaltung gibt es hier.

Die Presseerklärung der GEW BERLIN zum Schreiben gibt es hier.

Weitere wichtige Informationen der GEW BERLIN zum Nachteilsausgleich gibt es hier.

Kontakt
Katja Metzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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Sabine Herzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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