Verbeamtung
GEW-Infos zum Nachteilsausgleich
Am 4.9.2023 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einer Presseerklärung darüber informiert, wie sie sich die Auszahlung des Nachteilsausgleichs vorstellt: Mit dem Schreiben wird jetzt auch klar, was schon zu befürchten war
Alle Lehrkräfte mit einer vollen Laufbahnbefähigung, die im Schuljahr 2022/23 nicht als Lehrkraft beschäftigt waren, sollen keine Zulage erhalten. Das sind dann alle Lehrkräfte, die ab diesem Schuljahr eingestellt werden und nicht verbeamtet werden wollen oder können - also auch Referendar*innen und Quereinsteigende. Eine Werbung um dringend benötige Lehrkräfte sieht anders aus!
Wir haben euch ein ausführliches Info zum Nachteilsausgleich erstellt: siehe Download.
Das Schreiben der Senatsverwaltung gibt es hier.
Die Presseerklärung der GEW BERLIN zum Schreiben gibt es hier.
Weitere wichtige Informationen der GEW BERLIN zum Nachteilsausgleich gibt es hier.
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