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Fachkräfte der Berliner Jugendämter

Sofortiger Stopp der Evaluation der Hilfen zur Erziehung

Die AG Weiße Fahnen bewertet das eingeführte Konzept der Wirkungsevaluation als kritisch und fordert vom Senat deren Beendigung.

Die im Mai 2021 eingeführte Wirkungsevaluation in den Berliner Jugendämtern ist auf einen Senatsbeschluss aus Oktober 2019 zurückzuführen. Dieser lautet: 

"Das Land Berlin und die LIGA-Verbände werden das Thema Wirkungsorientierung bzw. wirkungsbezogene Auswertungen im Feld der Hilfen zur Erziehung (HzE) bei den weiteren Prozessen in den Focus nehmen. Auf Grundlage der gesamtstädtischen Daten und Erhebungen aus dem Fachverfahren SoPart sollte ein sozial- und finanzwissenschaftlich fundiertes Auswertungsdesign implementiert werden und mit externer wissenschaftlicher Unterstützung regelmäßige Auswertungen erfolgen."

Die gesamtstädtisch erhobenen Daten sollen der Bewertung, Steuerung und Qualitätsentwicklung dienen, wie Hilfen und Leistungen wirken. Wir begrüßen grundsätzlich eine Evaluation der Hilfen zur Erziehung. Wir sehen sie als hilfreich zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer Arbeit.

Leider wurde die zugesagte Beteiligung der LIGA der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege bzw. der freien Jugendhilfe, sowie der Fachkräfte der Basis (RSD’s) nicht umgesetzt. Das nunmehr vorliegende Design der Wirkungsevaluation empfinden wir als nicht geeignet für die Praxis. 

Folgende Punkte sind als sehr kritisch zu bewerten:

  • Der ohne Zweifel erforderliche zusätzliche Zeitaufwand für die Erledigung dieser mit der Evaluation neuen Aufgabe wird bei der Personalbemessung nicht berücksichtigt. 
  • Anlage und Dokumentation der Wirkungsmessung benötigen bei der Neuanlage in SoPart zwischen 15 und 30 Minuten pro Fall, abhängig von der Anzahl der Beteiligten im Hilfeprozess. Diese Dokumentation muss bei jeder Hilfekonferenz erneut erfolgen und sie gelingt unter den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen in den RSD’s des Landes Berlin nur in minder guter Qualität. 
  • Die abschließende qualitative Bewertung des Fallverlaufs gelingt nur, wenn durchgängig die gleiche Fachkraft die Familie begleitet. Durch häufig erneuten Wechsel der RSD-Fachkraft für Familien ist eine Kontinuität NICHT gegeben.
  • Eine angemessene Beteiligung der jungen Menschen, Kindern und Familien und der freien Träger an der Bewertung ist im Moment qualitativ bei einer Fallzahl von ca. durchschnittlich 50 Hilfen zur Erziehung nicht umzusetzen. Im Arbeitsgebiet des RSD kommen oben drauf familiengerichtliche Fälle, Kinderschutzfälle und Beratungen.
  • Unsere Einschätzung nach sind mindestens 80% der erhobenen Daten des RSD’s nicht belastbaren, schlicht weil die Zeit fehlt
  • Und daher ist unsere Sorge, dass eine nur formal, schnell und oberflächlich ausgefüllte Wirkungsevaluation zu falschen, die Realität nicht wiedergebenden Schlussfolgerungen bei den Steuerungsdiensten führt und finanzielle Steuerungsaspekte gesehen werden. Es werden keine objektiven Daten gesammelt, daher sehen wir die Gefahr einer fehlerhaften Auswertung, die Ergebnisse sind nicht verwertbar.
  • Die Erläuterungen der Wirkungsdimensionen gegenüber den Familien und jungen Menschen ist ein umfassenderer Prozess der Zeit und Raum in den Hilfekonferenzen erfordert, die faktisch nicht vorhanden ist. 
  • Eine Beteiligung der jungen Menschen und Familien am Entwicklungsprozess der Inhalte der Wirkungsevaluation, so wie das SGB VIII die Beteiligung bei den Hilfen und Leistungen vorsieht, hat nicht stattgefunden. 
  • Hinzu kommt, dass die Wirkungsevaluation aus Sicht der Fachkraft des RSD‘s erstellt wird und die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen öffentlicher und privater Jugendhilfe, sowie den Adressat*innen ausgeblendet werden. Eine belastbare Evaluation, die als Entscheidungsgrundlage für Steuerungsansätze dienen soll, muss deshalb neutral und extern erfolgen.
  • Für unsere Arbeit ist die Wirkungsevaluation im vorliegenden Design eine unnötige Arbeitsbelastung und es besteht die begründete Sorge, dass diese nicht aussagekräftigen Daten zu Fehlsteuerungen führen.
  • Wir fordern die sofortige Einstellung der aktuellen Praxis der Wirkungsevaluation.
  • Weiter fordern wir einen dialogischen Prozess zur Weiterentwicklung der Wirkungsevaluation. Zu Beteiligen sind: die Steuerungsdienste der Jugend- und Bezirksämter, SenJug, freien Trägern, Sozialarbeiter*innen der Berliner RSD‘s, junge Menschen und Familien, die Hochschulen für Soziale Arbeit.
  • Eine Wirkungsevaluation kann erst erfolgen, wenn sich die Personalsituation in den RSDs stabilisiert hat und die dafür notwendige Zeit in der Personalbemessung berücksichtigt wird.
Kontakt
Ronny Fehler
Referent Vorstandsbereich Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit
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