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Corona-Pandemie

Sonderbestimmungen für Staatsprüfungen in Kraft

Die angekündigte „Verordnung zur Sicherstellung der Staatsprüfung für Lehrämter während der COVID-19-Pandemie“ ist am 02.12.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin veröffentlicht worden und tritt am 03.12.2020 in Kraft.

Nachzulesen unter: www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/artikel.261829.php Sie gilt bis 31. Juli 2021 (§ 12 der Verordnung).

Der aktuelle Prüfungsdurchgang, der am 16.11. begonnen hat, wird bereits nach den Regelungen der Sonderverordnung durchgeführt. Die Senatsbildungsverwaltung hatte am 5.11. alle SPS und Referendar*innen darüber informiert, dass alle Lehramtsanwärter*innen, bei denen es pandemiebedingt zu Störungen des Regelunterrichts gekommen ist, eine Kolloquiumsprüfung ablegen können. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Prüfungstag gestellt werden. Diese Regelung hatte allerdings wieder viele Nachfragen ausgelöst hinsichtlich der Formulierung „bei denen es pandemiebedingt zu Störungen des Regelunterrichts gekommen ist“. Der Personalrat Lehramtsanwärter*innen hatte sich dazu am 9.11. mit einer neuen Stellungnahme an die Senatsverwaltung gewandt. Die Antwort der Senatsverwaltung an den PR LAA rechts zum Download.

Am 26.10.20 hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angesichts der andauernden Pandemielage für den kommenden Prüfungsdurchgang den Entwurf von Sonderregelungen für die Staatsprüfungen für Lehrämter vorgelegt.  Die GEW BERLIN und der Personalrat der Lehramtsanwärter*innen hatten deutliche Kritik an dem Entwurf geübt. Nach dem Entwurf sollte die Prüfung grundsätzlich nur dann als Kolloquium durchgeführt werden, wenn die Lerngruppe am Prüfungstag wegen Infektionsschutzmaßnahmen nicht in der Schule ist.

GEW und Personalrat hatten gefordert, dass die Lehramtsanwärter*innen selbst entscheiden können, ob sie die unterrichtspraktischen Prüfung alternativ als Kolloquium durchführen wollen. Diese Wahlmöglichkeit ist mit der Sonderverordnung jetzt auch offiziell geschaffen worden.

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
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