bbz 10 / 2019
Transparenz und ein neues MIteinander
Die Zeit ist reif für ein neues Hochschulgesetz.
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) soll gründlich renoviert werden. Die rot-rot-grüne-Koalition will bei diesem Prozess eine Vielzahl von Akteur*innen einbinden. Im Rahmen von vier Veranstaltungen wurden die Hauptthemen des zukünftigen Gesetzes – Hochschulsteuerung, Personalentwicklung und -struktur, Studium und Lehre sowie Partizipation und akademische Selbstverwaltung – in größerer Runde diskutiert. Die Beteiligung an den Veranstaltungen war sehr groß. Offensichtlich treffen sowohl die Themen wie das Vorgehen selbst einen Nerv in der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Neben der Herstellung von Transparenz im Prozess der Hochschulvertragsverhandlungen sowohl auf Seiten des Landes als auch der Hochschulen selbst, liegt ein wichtiges Augenmerk auf der Verbesserung der Arbeit in den Hochschulen. Bei beiden Themen wurde von der Breite der Teilnehmenden, abgesehen von den Hochschulleitungen, dringender Handlungsbedarf angemahnt. Mit den vorgesehenen Änderungen im BerlHG wäre die Koalition auf einem guten Weg. Die Umsetzung wird allerdings nicht einfach mittels eines Gesetzes zu gewährleisten sein, sondern bedarf eines Kulturwandels, weg von der Alleinherrschaft der Professor*innen hin zu einem neuen Miteinander.
Für den Bereich Personal sind die Umsetzung einer auf-gabenorientierten Personalentwicklung, Dauerstel-len für Daueraufgaben und die Einführung eines Kar-rierewegs für den Mittelbau neben der Professur die notwendigen ersten Schritte. Für die Studierenden bedeutet dies die notwendige Stärkung der Selbstbestimmung im Studium als auch die Stärkung der Prozesse, welche die Lehre für alle Beteiligten tragen.
Diese Idee einer modernen Hochschule steht und fällt allerdings mit der Möglichkeit, eben alle am wissenschaftlichen Prozess Beteiligten sinnvoll einzubinden. Den Rahmen hierfür bildet die Ausgestaltung und der Umfang der Entscheidungskompetenz der universitären Gremien, und somit stellt der Schwerpunkt der vierten und letzten Veranstaltung auch die Basis für das Gelingen der anderen Ziele dar. Hierbei hat es der Gesetzgeber allerdings mit der Herausforderung zu tun, dass sich durch die Einführung der Erprobungsklausel an den einzelnen Hochschulen unterschiedliche Formen der Gremienzusammensetzung und -entscheidungskompetenz entwickelt haben. Die Zielsetzungen, die sich die Parteien für die BerlHG-Novellierung hier vorgenommen haben, sind ohne Zweifel unterstützenswert. Jedoch kommt es auf ihre konkrete Ausgestaltung an, denn wie die vorgeschlagenen Mindeststandards Eingang in das Gesetz finden sollen, wurde bisher noch nicht klar. Denn überraschenderweise war es der Staatssekretär, der mit seinem deutlich formulierten Unwillen, über den bestehenden Status Quo hinaus Beteiligung an der Hochschule zu denken, den gesamten Prozess der offenen Diskussion über ein neues Berliner Hochschulgesetz in Frage stellte. Es ist zu vermuten, dass die Hochschulleitungen hier neben den vereinbarten Kommunikationswegen noch Einfluss auf den Prozess zu nehmen versuchten. Wir hoffen, dass die Koalitionsfraktionen auf der Basis der im Abschluss vorgestellten Schwerpunkte an der Novelle weiterhin transparent und ergebnisorientiert arbeiten.