Zum Inhalt springen

Besoldungsrecht

Überleitung in die neue Besoldungsordnung

Die Überleitung der BeamtInnen in die neue Berliner Besoldungsordnung hat bei vielen Betroffenen zu Irritationen und Protest geführt

Die Überleitung der BeamtInnen in die neue Berliner Besoldungsordnung hat bei vielen Betroffenen zu Irritationen und Protest geführt, deswegen aus Sicht der Rechtsschutzstelle einige Klarstellungen:

  1. Viele KollegInnen verstehen nicht, warum sie - obwohl schon lange in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe - nun nicht in der neuen Endstufe 8, sondern in einer Stufe 7+ landen. Das liegt daran, dass die Bruttobeträge der alten und der neuen Besoldungsgruppen voneinander abweichen. Übergeleitet wird nach dem bisherigen Bruttobetrag der erreichten Besoldungsstufe, es entsteht also kein finanzieller Verlust. Man kann dann noch einmal in die Stufe 8 aufsteigen, der Zugewinn ist allerdings minimal. Hier besteht also kein Handlungsbedarf.
  2. Ärgerlicher und und auf mittlere Sicht auch ein Einkommensverlust ist es, dass viele KollegInnen, die beispielsweise schon mehrere Jahre in der Stufe 11 waren und schon einen erheblichen Teil ihrer Wartezeit auf die Endstufe hinter sich gebracht hatten, nun in die Stufe 7 eingruppiert worden sind und erneut vier Jahre auf die neue Endstufe 8 warten müssen. (Das gilt natürlich auch für andere Stufen.) Die Überleitung basiert jedoch auf dem Lebenseinkommen und darauf bezogen gleicht sich der Verlust wegen der höheren finanziellen Ausstattung der Stufen wieder aus oder reduziert sich auf einen minimalen Betrag, der aus Sicht der Verwaltung hinzunehmen ist. Der Rechtsschutz wird hierzu ohne allzu große Erwartungen einen Musterprozess führen. Wer diese Chance nutzen will, sollte also eine kurze schriftliche Mitteilung an die Personalstelle richten, dass der vorgenommenen Einstufung wegen der damit verbundenen längeren Wartezeit auf die nächsthöhere Besoldungsstufe widersprochen wird. Eine Kopie dieses Schreibens bitte gut aufheben. Sollte hier tatsächlich etwas erreicht werden, werden wir umgehend zum weiteren Vorgehen informieren.
    Einen realen Verlust wird es für diejenigen geben, die vor Erreichen der nächsten Stufe wegen Dienstunfähigkeit ausscheiden müssen und natürlich auf der Basis der erreichten Besoldungsstufe in den Ruhestand geschickt werden. Wir können dieses Problem aber nicht theoretisch lösen, sondern müssen beim ersten praktischen Fall die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.
  3. Besonders aufgebracht sind die KollegInnen, die im August 2011 die nächsthöhere Stufe erreicht und in der Regel bereits die höhere Besoldung erhalten haben. Da die Überleitung aber auf der Basis der Besoldung am 31. Juli 2011 vorgenommen wird, verlieren sie diese Erhöhung wieder. Die Formulierung hierzu in der Überleitungsregelung ist zumindest zweideutig, bessere Erfolgsausichten für ein juristisches Vorgehen gesehen werden können. Betroffene Mitglieder der GEW sollten sich mit einem kurzen Anschreiben im Rechtsschutz melden.