Sozial- und Erziehungsdienst
Umsetzung der Verkürzung der Stufenlaufzeiten verzögert sich
Die Gewerkschaften hatten in langen Tarifverhandlungen erreicht, dass die Stufenlaufzeiten für den Sozial- und Erziehungsdienst im TV-L verkürzt werden. Doch die Umsetzung verzögert sich.
Bisher galten im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes teilweise längere Stufenlaufzeiten als für die übrigen Beschäftigten im TV-L. Dies wird sich nun ändern. Zugunsten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sollen die üblichen Stufenlaufzeiten jeweils in allen Entgeltgruppen zur Anwendung kommen. Hiervon werden viele Beschäftigte profitieren. Im Einzelnen werden Überleitungsregelungen sowie Sonderfälle zum Stichtag zu beachten und umzusetzen sein.
Die verkürzten Stufenlaufzeiten sollen ab dem 1. Oktober 2024 gelten. Da die Änderungstarifverträge zum TV-L und TVÜ-Länder noch nicht unterzeichnet sind, müsst ihr euch leider noch etwas gedulden. Wir gehen davon aus, dass die Stufenzuordnung nach Unterzeichnung der Änderungstarifverträge rückwirkend zum 1. Oktober 2024 angepasst wird. Die Neuzuordnung soll automatisch erfolgen und muss nicht von den Beschäftigten beantragt werden.
Versäumt der Arbeitgeber die Anpassung, müsste der Anspruch auf Zahlung des Entgeltes aus einer höheren Stufe jedoch schnellstmöglich geltend gemacht werden, da eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt maximal rückwirkend für 6 Monate ab Geltendmachung eingefordert werden kann. Sollte bei euch der Fall eintreten, beraten wir euch gern.
Zum Hintergrund: Im Gegensatz zu den sonstigen Beschäftigten im TV-L mussten Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in der Stufe 2 und 3 jeweils ein Jahr länger arbeiten, um die nächsthöhere Stufe zu erreichen. Anstatt der üblichen 2 Jahre in der Stufe 2 und 3 Jahre in der Stufe 3 galt für sie eine Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 2 und 4 Jahren in Stufe 3. Für die Entgeltgruppe EG S 8b gab es außerdem längere Stufenlaufzeiten in den Stufen 4 und 5 bzw. für manche Beschäftigte war die Stufe 4 schon die Endstufe.