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Recht & Tarif

Verantwortung im Team

Seit Februar ist es in Berlin möglich, sich im Tandem auf Schulleitungsposten zu bewerben. Unsere Autorin berichtet von ihrer Initiativbewerbung und erklärt, warum sie die aktuelle Lösung als unbefriedigend ansieht.

Foto: IMAGO

Vor ziemlich genau zwei Jahren habe ich mich mit einem Kollegen im Tandem auf eine stellvertretende Schulleitungsposition beworben. Unsere sehr ähnlichen Visionen zum Thema Führung und Arbeitsteilung brachten uns damals auf die Idee, durch unsere Initiativbewerbung das Thema Jobsharing voranzutreiben und gleichzeitig die an unserer Schule freigewordene stellvertretende Schulleitungsposition schulintern abzudecken. 

Die Bewerberstelle teilte uns mit, dass zunächst eine Rechtsprüfung erfolgen müsse. Wir wurden gefragt, wie unsere Planung bezüglich unseres Beschäftigungsumfangs aussehe. Wir erklärten, unsere aktuellen Vollzeitstellen behalten zu wollen und boten an, jeweils 50 Prozent als stellvertretende Schulleitung tätig zu werden und die verbleibenden 50 Prozent weiterhin als Lehrkräfte zu arbeiten. Angesichts des aktuellen Lehrkräftemangels hielten wir das für eine sinnvolle Lösung. 

Einige Monate später informierte uns die Senatsverwaltung darüber, dass sie uns aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen habe. Als Begründung führte sie unter anderem auf, dass dadurch eine schnellere Besetzung der vakanten Stelle möglich wäre. An unserer Schule war die Information verbreitet worden, wir seien für die Nichtbesetzung der Stelle verantwortlich. 

Zu diesem Zeitpunkt war die verwaltungsinterne Rechtsprüfung noch nicht beendet. 

Vor kurzem, nach nun fast zwei Jahren, hakten wir ein weiteres Mal nach, um die Ergebnisse der Rechtsprüfung zu erfahren und erhielten nun die Informationen der Senatsverwaltung zum neuen Pilotprojekt: Jobsharing für Schulleiter*innen. 

 

Bedingungen fürs Jobsharing inakzeptabel

 

Grund zur Freude? Nicht wirklich, denn die Bedingungen, um am Pilotprojekt Jobsharing teilnehmen zu können, sind aus gewerkschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Das von der Senatsverwaltung angebotene Modell verpflichtet die Bewerber*innen, für eine Dauer von fünf Jahren eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 Prozent zu übernehmen. 

Eine Karrieremöglichkeit, die an die Bedingung einer 50 Prozent Stelle geknüpft ist, stellt eine enorme finanzielle Einbuße dar und insbesondere alleinerziehende Eltern, die nicht über weitere finanzielle Ressourcen oder Unterstützung durch eine Partner*in verfügen, können sich das nicht leisten.

Es sei davon abgesehen, dass wichtige Maßnahmen, um einen erfolgreichen, reibungslosen Start in die Position zu ermöglichen, beispielsweise durch eine Erhöhung der Stundenzahl, um Räume für Austausch zu schaffen, durch die 50 Prozent Aufteilung auch nicht berücksichtigt werden.

Ein Tandemmodell könnte durch sichergestellte Vertretung und Unterstützung Alleinerziehende entlasten, so dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser geregelt wäre. Besonders für Frauen mit allen Arten von Doppelbelastung könnte das Tandemmodell einen guten Übergang in eine Schulleitungsposition bieten, möglicherweise auch unterstützt durch eine Tandempartnerschaft mit einer bereits erfahrenen Schulleitung.

 

Tandem mit erfahrener Schulleitung unwahrscheinlich

 

Die Wahrscheinlichkeit der Entstehung solcher Tandems ist allerdings sehr gering, da aktuell für Schulleitungen (ohne Tandempartner*in) keine 50 Prozent Stelle möglich ist. Eine bereits aktive, erfahrene Schulleitung wird kaum diese finanziellen Nachteile und starren Bedingungen für die Weitergabe ihres Wissens hinnehmen.

Die Stelle der stellvertretenden Schulleitung, auf die ich mich damals im Tandem beworben hatte, ist auch heute, zwei Jahre später, nur kommissarisch besetzt und erneut ausgeschrieben. Wir könnten uns also erneut auf die Stelle bewerben, wobei die Prüfung, ob das Pilotprojekt auch für stellvertretende Schulleitungen möglich ist, abzuwarten bleibt. Die Situation an der Schule entwickelte sich allerdings so, dass wir beide die Schule verlassen haben.

Wir sind weiterhin von der Idee des Jobsharing überzeugt, weil wir darin eine Chance sehen, Verantwortung auf mehr Schultern zu verteilen und Teilhabe von vielen unterschiedlichen Menschen an der Leitung von Schulen zu ermöglichen. Aus frauenpolitischer Perspektive können wir das von der Senatsverwaltung angebotene Tandemmodell aber nicht feiern! Wir hoffen weiterhin auf die Entwicklung eines echten Tandemmodells, welches uns nicht zwingt, in Teilzeit zu arbeiten. Jobsharing darf nicht zu einem verringerten Einkommen und dadurch einer Einschränkung des Lebensstandards führen, sondern muss diesen gerade erhalten, damit das Modell auf Akzeptanz stößt.

 

Weitere Informationen zum Pilotprojekt Jobsharing finden sich auf der Seite der Gesamtfrauenvertreterin im Schulportal.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46