FAQ
Verbeamtung nach dem Referendariat?
Seit 2022 verbeamtet Berlin seine Lehrkräfte wieder. Soll ich das machen? Was sind die Unterschiede? Wie hoch ist die Bezahlung und was ist mit meiner Krankenversicherung?
Zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres erhalten alle im Referendariat (auch im berufsbegleitenden) von der Senatsverwaltung die Abfrage, ob sie verbeamtet werden wollen oder nicht. Die Entscheidung muss also schon relativ frühzeitig getroffen werden. Die GEW BERLIN unterstützt euch bei der Entscheidungsfindung.
Was sind die Unterschiede zwischen dem Angestellten- und Beamt*innenverhältnis? Wie hoch ist die Bezahlung? Was ist mit meiner Krankenversicherung? Worauf muss ich alles achten?
Über diese und weitere Fragen informieren wir regelmäßig in unseren Online-Informationsveranstaltungen. Die Präsentation der letzten Veranstaltung vom 28.02.2024 stellen wir für GEW-Mitglieder hier exklusiv zur Verfügung (siehe Downloads). Ausführliche Infos zum Beamtenrecht für Lehrkräfte findet ihr in unserer Broschüre „Dein Einstieg in die Berliner Schule 2023“ sowie über diese Seite.
Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen
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Exklusiv für Mitglieder
Präsentation: Verbeamtung nach dem Referendariat
28.02.2024 - (pdf - 2.31 MB)