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FAQ

Verbeamtung nach dem Referendariat?

Nach 18 Jahren verbeamtet Berlin seine Lehrkräfte wieder. Soll ich das machen? Was sind die Unterschiede? Wie hoch ist die Bezahlung und was ist mit meiner Krankenversicherung?

Berlin hat letztes Jahr beschlossen, Lehrkräfte wieder zu verbeamten. Als erstes wurden die Referendar*innen verbeamtet, die im Sommer 2022 nach dem Referendariat eingestellt wurden. Die nächste Runde steht für die Einstellungen im Sommer 2023 an.

Was sind die Unterschiede zwischen dem Angestellten- und Beamt*innenverhältnis? Wie hoch ist die Bezahlung? Was ist mit meiner Krankenversicherung? Worauf muss ich alles achten?

Über diese und weitere Fragen informieren wir regelmäßig in unseren Online-Informationsveranstaltungen. Mit großer Beteiligung. Die Präsentation der letzten Veranstaltung vom 21.02.2023 stellen wir für GEW-Mitglieder hier exklusiv zur Verfügung (siehe Downloads).  Ausführliche Infos zum Beamtenrecht für Lehrkräfte findet ihr in unserer ganz neuen Broschüre „Dein Einstieg in die Berliner Schule 2023“ sowie über diese Seite.

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon:  030 / 219993-59

Telefonsprechzeiten:
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