Kinder,- Jugendhilfe und Sozialarbeit
Vertrauen schützen
Das Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit will mehr Rechte für Sozialarbeiter*innen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist kein alltäglicher Begriff, der uns oft unterkommt. Vielleicht kennt man es aus Krimis, wenn eine Figur vor Gericht keine Aussage geben will, um ihren Ehepartner nicht zu belasten. Neben Geistlichen, Anwält*innen und Therapeut*innen können auch Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftsberatungen und von Beratungsstellen in der Drogenberatung unter Umständen eine Aussage verweigern, wenn es ihre Klient*innen belasten würde.
Aber da ist auch schon Schluss im Abs. 1 §53 der Strafprozessordnung (StPO). Andere Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit sind bisher davon ausgeschlossen. Ob man in einer stationären Einrichtungen mit Jugendlichen arbeitet, die vielleicht mal »Mist« bauen oder in der Familienhilfe oder einem Jugendclub, wo einem auch mal Themen anvertraut werden, bei denen die Grenzen des Gesetzes überschritten wurden. Wird man als Zeuge befragt, muss Auskunft gegeben werden. Das macht die Beziehungsarbeit, die einer der Grundpfeiler der Sozialen Arbeit ist, nicht einfacher.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1972 dagegen entschieden, Sozialarbeiter*innen in das Zeugnisverweigerungsrecht zu nehmen. Als Begründung gab das BVerfG an, »dass der Berufsstand der Sozialen Arbeit über keine besondere Vorbildung verfüge« und dass das »Vertrauensverhältnis in der Sozialen Arbeit nicht besonders schützenswert sei«. Diese Begründung ist spätestens heute nicht mehr haltbar. So sieht das auch das »Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht«, das das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit erweitern will. Im April wird die Fachgruppe Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit dazu eine offene Veranstaltung organisieren, um unsere Position auszuloten. Interessierte sind willkommen. Kontakt: FG.Sozialwesen(at)gew-berlin(dot)de