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Kinder,- Jugendhilfe und Sozialarbeit

Vom Privileg, Familie sein zu dürfen

LSBTIQ*-Familien stehen oft vor besonderen Herausforderungen und erleben Diskriminierungen. In Berlin gibt es drei Regenbogenfamilienzentren, in denen die Familien Beratung und Unterstützung erhalten. Über Probleme und Wege zu mehr Gleichberechtigung von queeren Familien.

Foto: Adobe Stock

Für uns im Regenbogenfamilienzentrum Berlin ist eine Regenbogenfamilie jede Familie, in der sich mindestens ein Elternteil als schwul, lesbisch, bi, trans*, inter*, queer und so weiter verortet. Dazu gehört die alleinerziehende lesbische Mutter genauso wie das schwule Paar mit Adoptivkind, der schwangere trans* Mann und seine Frau sowie die drei Queers, die gemeinsam beschlossen haben ein Kind großzuziehen.

Sogenannte »Fürsorge-Gemeinschaften« oder »communities of care« zu gründen, hat eine lange Tradition im queeren Kontext. Aus Mangel an Anerkennung und Unterstützung durch staatliche Strukturen, oft einhergehend mit dem Verstoß aus der Herkunftsfamilie, waren und sind viele queere Personen darauf angewiesen, sich selbst zu organisieren und zu versorgen. Vorreiter*innen waren hier Schwarze und Queers of Color, die sich in den Anfängen der HIV-Krise organisierten, um Kranke und Pflegebedürftige zu versorgen, einander emotional zu begleiten und politischen Widerstand zu leisten. Auch heute noch leben viele queere Personen aus den oben genannten Gründen im Kreise so genannter »chosen families«.

Sowohl innerhalb als auch außerhalb dieser Wahlfamilien gab es immer auch schon queere Personen mit Kindern und Kinderwunsch. Während die gemeinsamen Kinder früher häufig aus einer vorherigen, heterosexuellen Beziehung entstammten, entstehen Kinderwunsch und Planung heute meist innerhalb der queeren Beziehung. Diese Veränderung hängt auch mit gesetzlichen Anpassungen an queere Lebensrealitäten zusammen. Wichtige Meilensteine waren hier unter anderem im Jahre 2011 die Streichung des Paragraphen, der trans* Personen, die ihren Personenstand ändern wollten, zwang sich sterilisieren zu lassen. Eine gemeinsame Adoption ist seit der »Ehe für alle« im Jahre 2017 auch für queere Paare möglich, da die Voraussetzung eine Ehe ist. Als Pflegeeltern werden queere Personen bereits seit Ende der 90er Jahre angenommen – was vor allem mit dem starken Bedarf nach Pflegeplätzen zusammenhängt.

Bis zur Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien ist jedoch noch viel zu tun. Eine zentrale Forderung ist hier die Änderung des Abstammungsrechts. Das Abstammungsrecht regelt die Eltern--Kind-Zuordnung. Darin ist Mutter immer, wer das Kind geboren hat, unabhängig vom Personenstand und Namen. Das heißt, dass ein trans* Mann, der ein Kind auf die Welt bringt, als Mutter in die Geburts-urkunde seines Kindes eingetragen wird. Das Abstammungsrecht sagt außerdem, dass die zweite Elternstelle der Vater ist. Eine zweite Mutterstelle gibt es nicht. Damit die Partnerin der gebärenden Person rechtlicher Elternteil sein kann, muss sie ihr Kind adoptieren. Das setzt einen langwierigen und stark in die Privatsphäre der Eltern eingreifenden Prozess in Gange, bei dem die Familie sich gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht als »geeignet« beweisen muss.

Vorurteile abbauen, Normalität herstellen

Es gibt auch keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für ein oder beide Elternteile im Abstammungsrecht. Somit können Personen, obwohl es seit dem Jahre 2018 den Personenstand »divers« gibt, ausschließlich als Mutter oder Vater in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden. Viele queere Familien bestehen zudem aus mehr als zwei Elternteilen. In Deutschland können jedoch nur zwei Personen rechtlich Eltern sein. Somit bleiben viele soziale Eltern ohne rechtliche Absicherung.

Auch Co-Parenting, also Elternschaft ohne eine romantische Beziehung zwischen den Elternteilen, ist nur möglich, wenn der zweite Elternteil eine Vaterschaft anerkennen kann. Denn eine zweite Mutter kann nur werden, wer mit der gebärenden Person verheiratet oder in einer, seit mindestens vier Jahren bestehenden, romantischen Beziehung ist. Das Urteil darüber fällen dann das Familiengericht beziehungsweise das zuständige Jugendamt.

Das Recht auf Familiengründung ist ein Menschenrecht und neben rechtlichen Veränderungen ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jegliche Diskriminierung zu beenden. Jugendämter, Adoptions- und Pflegedienste, Beratungsstellen, Familienzentren, Einrichtungen des Bildungswesens und die medizinische Versorgung müssen sich umfassender und tiefer damit auseinandersetzen, wie sie ihre Arbeit queer-gerecht und regenbogenfamilien-inklusiv gestalten können. Queere, nicht-binäre und trans* Personen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen im Bewerbungsprozess zu Adoptiv- oder Pflegeeltern vorurteilsfrei und wertschätzend begegnet wird. Dass sie richtig angesprochen und werden und keine Fragen gestellt bekommen, die nichts mit der Überprüfung zu tun haben. Schwangere Männer und nicht-binäre Personen brauchen verlässliche medizinische Informationen und ein Gesundheitssystem, dass sie mitdenkt. Soziale, medizinische und Bildungs-Einrichtungen müssen eine inklusive Sprache verwenden und geschlechterstereotype Vorurteile aufbrechen.

Die Qualität der Beziehung zählt

Es braucht vielfältige Materialien in all den oben genannten Einrichtungen, in denen queere Familien und die Lebensrealitäten der Kinder vorkommen. Denn besonders Kinder und Jugendliche müssen sich repräsentiert sehen, um ein starkes Selbstbewusstsein zu entwickeln. International gibt es eine Vielzahl an aktuelleren Studien, die sich auch speziell mit der Entwicklung von Kindern in Regenbogenfamilien beschäftigen und diese über einen langen Zeitraum hinweg begleitet haben. Sie kommen alle zu sehr ähnlichen Ergebnissen: Eine angemessene Entwicklung von Kindern hängt weder mit dem Geschlecht noch mit der sexuellen Orientierung der Eltern zusammen. Was zählt, ist die Qualität der Beziehung, Fürsorge und Zusammenhalt. Zudem zeigen die Studien, dass Haus- und Carearbeit in queeren Familien gerechter verteilt ist.

Die Studien belegen auch, dass es zu Nachteilen und Diskriminierungen aufgrund der Familienform kommen kann. Die Diskriminierung wirkt sich nicht dauerhaft negativ auf die psychische Gesundheit der Kinder aus. Im Gegenteil, queere Eltern sind es gewohnt, sich in einer hetero-normativen Welt beweisen zu müssen und stärken durch den offenen und bestärkenden Umgang damit die Resilienz ihrer Kinder. Unsere langjährige Beratungs- und Begleiterfahrung im Regenbogenfamilienzentrum zeigt zudem, dass Kinder in queeren Familien meist lang ersehnte Wunschkinder sind, für deren Entstehung oder Aufnahme viele Hürden in Kauf genommen und sich mit langem Vorlauf vorbereitet wurde.

Die Sorge um das Kindeswohl aufgrund von Benachteiligung sagt viel mehr über die gesellschaftliche Normvorstellung von Familie aus, als über das Aufwachsen von Kindern in Regenbogenfamilien. Nach wie vor wird das Bild aufrechterhalten, dass eine Familie aus zwei Personen besteht, die jeweils sowohl rechtlich, als auch sozial und biologisch Eltern sind. Um das aufzubrechen, braucht es einen Paradigmenwechsel. Und für diesen sind auch wir mit verantwortlich.     

Informationen und Kontaktmöglichkeit über www.regenbogenfamilien.de

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46