Zum Inhalt springen

Recht & Tarif

Wählt eure Interessenvertretungen

Ende November stehen die Personalrats- und Frauenvertreterinnenwahlen an. Dann gilt es: Nutzt euer Wahlrecht! Die GEW kämpft auch in den Beschäftigtenvertretungen für bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen.

Als Bildungsgewerkschaft bringen wir Bildungsexpertise mit. Unsere GEW-Kandidat*innen sind Kolleg*innen aus den Schulen, Kitas und Hochschulen, dem Ganztag und den Bezirksämtern, die unsere tägliche Praxis kennen und sich mit Kompetenz und Know-how für unser gutes Recht einsetzen. Die örtlichen Personalräte (PR) bestimmen bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen mit und haben weitgehende Informations- und Initiativrechte. Der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen (GPR) ist für übergeordnete Belange zuständig, die mehrere oder alle zwölf SenBJF-Regionen betreffen. Außerdem unterstützt und berät er die örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit. Die Beschäftigten der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des GPR, sondern wählen einen eigenen Personalrat. Auch an der FU und der HU bestehen GPR, die übergeordnete Aufgaben wahrnehmen. 

 

Demokratische Errungenschaften nutzen

 

Die örtlichen Frauenvertreterinnen (FV) vertreten die Interessen der weiblichen Dienstkräfte gegenüber Schul- bzw. Kitaleitungen sowie gegenüber der Dienststellenleitung. Insbesondere achten sie darauf, dass die in Landesgleichstellungsgesetz und Frauenförderplan enthaltenen Vorgaben zur Gleichstellung eingehalten werden. Sie sind an allen personellen Maßnahmen wie Einstellungen oder der Auswahl von Führungspersonal beteiligt und überprüfen, ob Beanstandungsgründe vorliegen. Die Gesamtfrauenvertreterin (GFV) ist analog zum Gesamtpersonalrat für alle Belange zuständig, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen und Auswirkungen nicht nur auf die Beschäftigten einer einzelnen SenBJF-Region haben. Sie ist an der Erstellung des Frauenförderplans beteiligt und wacht gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin über dessen Einhaltung. 

Personalratsmitglieder und Frauenvertreterinnen beraten und unterstützen die Beschäftigten bei Problemen und Konflikten mit der Dienststellenleitung. Die Beteiligungsrechte von Beschäftigtenvertretungen als Mittel innerbetrieblicher Demokratie sind eine wichtige Errungenschaft, für die bereits 1848 und 1918/19 gekämpft wurde. Beamt*innen haben kein Streikrecht, für sie sind Beschäftigtenvertretungen zur Durchsetzung ihrer Interessen besonders relevant.

Eine hohe Wahlbeteiligung aus unseren Bereichen ist eklatant wichtig: Erstens spricht eine hohe Stimmenanzahl für einen großen Rückhalt der gewählten Kolleg*innen. Das bringt sie gegenüber der Dienststellenleitung in eine bessere Verhandlungsposition. Je mehr Stimmen, desto mehr Interesse, Rückenwind und Durchsetzungskraft, wenn es um Fragen der Arbeitsbedingungen, neue Regelungen in Dienstvereinbarungen, zum Beispiel zur mittelbaren pädagogischen Arbeit, geht. 

 

Auf eine hohe Wahlbeteiligung kommt es an

 

Zweitens und genauso wichtig: Gewählt wird nicht nur auf örtlicher Ebene und auf Gesamtebene, gewählt wird auch der Hauptpersonalrat (HPR), wo Entscheidungen für den gesamten öffentlichen Dienst getroffen werden. Jede Stimme für die HPR-Kandidat*innen der GEW zählt direkt für die Anzahl unserer Mitglieder im HPR. Der HPR ist zuständig für alle arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als den Bereich der allgemeinbildenden oder den Bereich der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen betreffen. Dazu zählen IT-Verfahren, der Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften und Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen. Eine wichtige Aufgabe des HPR ist die Durchführung von Einigungsverfahren. Diese finden statt, wenn zwischen einem örtlichen PR und der Dienststelle keine Einigung in Mitbestimmungsangelegenheiten erzielt wird. 

Bei den Wahlen 2020 gab es wegen der Infektionsschutzmaßnahmen leider eine schlechte Wahlbeteiligung an Schulen. Das sorgte dafür, dass keine angemessene Repräsentation der Kolleg*innen aus der Bildung im HPR erreicht wurde. Im Bildungsbereich läuft vieles anders als im Verwaltungsbereich. Deshalb müssen Pädagog*innen angemessen im HPR vertreten sein, sonst vergeben wir uns wichtige Chancen der Mitbestimmung unserer Arbeitsbedingungen. 

Lasst uns dafür sorgen, dass die GEW in unseren Interessenvertretungen mit starker Stimme vertreten ist!

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46