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bbz 11 / 2019

Wahlausschreiben für die GEW-Wahlen in den Bezirken, Abteilungen und Fachgruppen im Jahr 2020

entsprechend der Satzung und der »Ordnung über die Durchführung von Direktwahlen« der GEW BERLIN finden von Januar bis April 2020 Wahlen in allen Bezirken, Abteilungen und Fachgruppen statt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der GEW BERLIN, deren Aufnahme in die GEW spätestens zu Beginn des Monats vollzogen ist, in dem die jeweilige Wahlmitgliederversammlung durchgeführt wird. Sie sind in ihrem Bezirk oder ihrer Abteilung sowie in den Fachgruppen wahlberechtigt. Wählbar sind alle Mitglieder in ihrer jeweiligen Fachgruppe/ihrem jeweiligen Bezirk beziehungsweise Abteilung. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der GEW mindestens sechs Monate angehören. Vorausgegangene Mitgliedszeiten in anderen DGB-Gewerkschaften werden angerechnet. Bei diesen Wahlen steht es den jeweiligen Wahlmitgliederversammlungen frei, zwischen der Wahl einzelner Funktionsträger*innen oder der Wahl eines Leitungsteams zu entscheiden.

1. Wahl einzelner Funktionsträger*innen:

Entscheidet sich die Wahlmitgliederversammlung für die Wahl einzelner Funktionsträger*innen, so sind folgende Funktionen zu besetzen:

Bezirke/Abteilungen

•        Vorsitzende*

•        2. Vorsitzende*r

•        3. Vorsitzende*r

•        Schatzmeister*in

•        eine von der Mitgliederversammlung vorab festzulegende Anzahl von Beisitzer*innen in der Bezirks-/Abteilungsleitung

•        die Delegierten in der Landesdelegiertenversammlung

•        die Kassenprüfer*innen des Bezirks/der Abteilung

Nach § 22 Ziffer 5 der Satzung der GEW BERLIN wird die Zahl der bezirklichen bzw. der Abteilungs-Delegierten auf der Basis der Mitgliedszahlen vom 1.1.2020 ermittelt.

Fachgruppen

•        Vorsitzende*r

•        stellvertretende*r Vorsitzende*r

•        bis zu zehn weitere Mitglieder des leitenden Ausschusses der Fachgruppe

•        ein*e Delegierte*r der Fachgruppe für die Landesdelegiertenversammlung

 

2. Wahl eines Leitungsteams

Entscheidet sich die Wahlmitgliederversammlung für die Wahl eines Leitungsteams, so legt sie zunächst nach § 15 Ziffer 2a der Satzung der GEW BERLIN die Größe des Teams fest. Anschließend wird das jeweilige Team in Gruppenwahl nach Ziffer 23 der Wahlordnung gewählt.

In den Bezirken und Abteilungen werden weiterhin die Delegierten und die Kassenprüfer*innen in Gruppenwahl gewählt. In den Fachgruppen entfällt bei Wahl eines Leitungsteams die gesonderte Wahl einer*eines Delegierten für die Landesdelegiertenversammlung, dieses Mandat wird von einem Mitglied des Teams wahrgenommen.

Alle aktiv wahlberechtigten Mitglieder können für ihren jeweiligen Bezirk/Abteilung und ihre jeweilige Fachgruppe Kandidat*innen für die zu vergebenden Mandate benennen. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst vorschlagen. Die Benennung muss schriftlich erfolgen. Hierzu muss die schriftliche Einverständniserklärung des beziehungsweise der Vorgeschlagenen beigefügt sein. Weitere Kandidat-*innen können auf der jeweiligen Wahlmitgliederversammlung durch die dort Anwesenden benannt werden.

Die Wählerverzeichnisse sind während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der GEW BERLIN einzusehen. Bei einem Wechsel des (Dienst-)Bezirks und/oder der Fachgruppe muss dieser der Geschäftsstelle spätestens zwei Wochen vor der betreffenden Wahlversammlung mitgeteilt werden, anderenfalls kann das Wahlrecht nur im bisherigen Bezirk oder der bisherigen Fachgruppe ausgeübt werden. Außerhalb der Wahlmitgliederversammlung besteht keine Möglichkeit, sich an den Wahlen in der GEW BERLIN zu beteiligen. Die Briefwahl ist nicht vorgesehen.

Die Termine für die jeweiligen Wahlversammlungen werden über die bbz, den GEW-Newsletter und www.gew-berlin.de bekannt gegeben.