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Gewerkschaft

Wahlausschreibung Junge GEW

Das Leitungsteam der Jungen GEW hat gemäß Ziffer 4 der »Ordnung für die Durchführung von Direktwahlen in der GEW BERLIN« beschlossen, dass die Wahl der Leitung der Personengruppe Junge GEW im Rahmen einer Mitgliederversammlung stattfindet.

Foto: Joshua Schultheis und Fabian Bennewitz

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Personengruppe Junge GEW (bis/unter 35 Jahre alt) der GEW BERLIN, deren Aufnahme in die GEW spätestens zu Beginn des Monats November 2022 vollzogen ist.

Das passive Wahlrecht haben alle Mitglieder der Personengruppe Junge GEW, die der GEW mindestens sechs Monate (gerechnet vom Tag der Wahlmitgliederversammlung) angehören. Vorausgegangene Mitgliedszeiten in anderen DGB-Gewerkschaften werden angerechnet.

Bei diesen Wahlen steht es den jeweiligen Wahlmitgliederversammlungen frei, zwischen der Wahl einzelner Funktionsträger*innen oder der Wahl eines Leitungsteams zu entscheiden. Entscheidet sich die Wahlmitgliederversammlung für die Wahl einzelner Mandate, so sind folgende Mandate zu wählen: Vorsitzende*r, stv. Vorsitzende*r, Schatzmeister*in. Anstelle der einzelnen Mandate kann ein Leitungsteam gewählt werden.

Entscheidet sich die Wahlmitgliederversammlung für die Wahl eines Leitungsteams, so legt sie zunächst nach § 15 Ziffer 2a der Satzung der GEW BERLIN die Größe des Teams fest. Anschließend wird das jeweilige Team in Gruppenwahl nach Ziffer 23 der Wahlordnung gewählt.

Alle aktiv wahlberechtigten Mitglieder können innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens Kandidat*innen für die zu vergebenden Mandate benennen. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst vorschlagen. Die Benennung muss schriftlich erfolgen. Hierzu muss die schriftliche Einverständniserklärung des beziehungsweise der Vorgeschlagenen beigefügt sein. Weitere Kandidat*innen können auf der jeweiligen Wahlmitgliederversammlung durch die dort Anwesenden benannt werden. Die dort benannten Kandidat*innen werden in die Liste der kandidierenden Mitglieder aufgenommen, wenn 10 Prozent der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder der Aufnahme zustimmen und wenn das schriftliche Einverständnis der Vorgeschlagenen vorliegt.

Die Wähler*innenverzeichnisse sind während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der GEW BERLIN einzusehen. Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Verzeichnis. Einsprüche gegen dieses Verzeichnis müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin schriftlich bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46