Recht & Tarif
Warum Personalräte Einstellungen ablehnen
Personalräte müssen nach geltender Rechtslage entscheiden, ob jemand eingestellt werden kann und zu welchen Bedingungen. Individuelle Spielräume gibt es nicht.
Da war er wieder, einer dieser ganz besonderen Fälle: eine befristete Weiterbeschäftigung und die Frage, ob daraus nicht eine unbefristete Beschäftigung werden könne. Mit solchen Vorgängen haben Personalräte immer wieder zu tun und immer wieder steht die Frage im Raum, ob ein Personalrat nicht eine Einzelfallentscheidung treffen könne, obwohl die formalen Bedingungen für die Einstellung nicht erfüllt sind.
Personalräte sind unter anderem dafür verantwortlich, auf gleiche Bedingungen für die Beschäftigten zu achten und darauf, dass geltende rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Im öffentlichen Dienst werden alle Stellen ausgeschrieben. In den Ausschreibungen werden die Bedingungen für die Einstellung – befristet oder unbefristet – benannt. Wer sie erfüllt, kann so eingestellt werden. Doch was ist, wenn die Voraussetzungen der Ausschreibung nicht erfüllt werden?
Chancengleichheit gewährleisten
In meinem Bereich – allgemeinbildende Schule, Bereich Lehrkräfte – herrscht großer Personalmangel. Um diesen irgendwie zu decken, gibt es die Möglichkeit, ohne formale Qualifikation befristet eingestellt zu werden. Für eine unbefristete Einstellung wäre eine abgeschlossene Lehramtsausbildung oder der Quereinstieg notwendig. Bei uns gibt es viele Menschen, die die Möglichkeit befristeter Einstellung wahrnehmen, manche bereits seit mehreren Jahren. Sie leisten in unseren Schulen gute Arbeit – sonst würden sie ja keine weiteren Verträge angeboten bekommen. Verständlich ist da der Wunsch, dauerhaft beschäftigt zu werden. Doch leider lassen dies die Ausschreibungen nicht zu. Diese Situation kennen vermutlich viele Personalräte – wir in Marzahn-Hellersdorf auf jeden Fall. Auf der einen Seite Menschen, die eine gute Arbeit machen und dafür faire, planbare und nichtprekäre Arbeitsbedingungen verdienen und auf der anderen Seite unsere Verpflichtung, über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und die Chancengleichheit zu wachen. Wir müssen daher unbefristete Einstellungen von Menschen, die nicht den Kriterien der aktuellen Ausschreibungen entsprechen, ablehnen. Einzelfallentscheidungen dürfen wir nicht treffen, denn das wäre gegen vergleichbare Bedingungen für alle.
Gemeinsam für faire Arbeitsbedingungen
Das Problem sind nicht die Personalräte, die renitent oder ungerecht sind. Das Problem sind die Ausschreibungen. Wir müssen gemeinsam Wege finden, diese Ausschreibungen zu ändern oder neue zu kreieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Zum einen können wir in Personalversammlungen Beschlüsse formulieren, in denen wir die Arbeitgeberin, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, auffordern, andere Ausschreibungen zu erstellen. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf haben wir das in der Vergangenheit bereits mehrfach getan und wir werden es wieder versuchen.
Zum anderen können wir gewerkschaftliche Strukturen nutzen, um auf diese Probleme aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Menschen, die gute Arbeit leisten, verdienen faire Arbeitsbedingungen – verlässlich, planbar, angemessen bezahlt. Lasst uns gemeinsam dafür eintreten, statt uns gegenseitig die Schuld zuzuschieben.