Schwerpunkt „Am Limit. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“
Wenn der Job an die Substanz geht
Die Arbeitsplatzgesundheit erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der Arbeitgeber*innen psychische Gefährdungen erkennen und beheben müssen.
Es ist Montagmorgen, 5.30 Uhr, der Wecker klingelt. Heute stehen sechs Unterrichtsstunden auf dem Stundenplan, zwei davon in der Klasse, wo vermehrt Konflikte unter den Schüler*innen herrschen und es häufiger zu verbalen Gewaltausbrüchen kommt. Außerdem ist heute wieder mit der Aufsicht in der großen Pause zu rechnen, Zeit für eine eigene Mittagspause wird da wieder nicht bleiben. Am Nachmittag steht dann noch ein Elterngespräch im Kalender – dazwischen den Unterricht für den kommenden Tag vorzubereiten, wird wohl aufgrund fehlender ruhiger Räumlichkeiten nicht möglich sein – also doch wieder eine Nachtschicht heute. Klingt doch nach einem normalen Arbeitstag – ist das schon psychische Belastung? Körperliche Belastung zum Beispiel in der Baubranche ist meistens einfach zu erkennen und potentielle Gesundheitsfolgen sind offensichtlicher. Aber auch psychische Belastungsfaktoren haben Einfluss darauf, ob wir gesund und gut arbeiten können.
Einflussfaktoren der psychischen Belastung erkennen
Die psychische Belastung am Arbeitsplatz umfasst alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken. Diese können sich in verschiedenen Aspekten der Arbeit manifestieren, von den Aufgaben selbst über soziale Beziehungen bis hin zur Arbeitsumgebung, -zeit und -organisation. Arbeitswissenschaftlich gesehen ist der Begriff wertneutral und bezeichnet allgemein alle Faktoren, die uns bei der Arbeit beeinflussen.
Arbeit kann uns herausfordern und uns zu Höchstleistungen motivieren. Aber sie kann sich auch negativ auswirken, abhängig von der jeweiligen Person und den Umständen. Die psychische Belastung, die aus den arbeitsbezogenen Anforderungen sowie verschiedenen Umgebungsfaktoren resultiert, wirkt auf die Psyche der Beschäftigten. Das heißt, sie nimmt Einfluss auf die Informationsverarbeitung und emotionale Verarbeitung sowie auf Wahrnehmungsvorgänge. Jede Person hat unterschiedliche Voraussetzungen, weshalb ein und dieselbe Situation unterschiedliche Reaktionen hervorrufen kann: Während eine Person unter Zeitdruck hochkonzentriert arbeitet, führt bei der anderen Person dieser Druck zu einer völligen Blockade. Die Auswirkung psychischer Belastung im Menschen nennt man psychische Beanspruchung. Sie kann mittel- bis langfristig mit positiven oder negativen Folgen für unsere Gesundheit einhergehen. Bei einer positiven Beanspruchung werden sich Zufriedenheit und Lerneffekte einstellen. Problematisch wird es bei kritischen Ausprägungen: Halten diese lang an, treten sie in Kombination mit anderen schlecht gestalteten Arbeitsanforderungen auf und/oder sind sie besonders intensiv, wie zum Beispiel ein langanhaltendes erhöhtes Arbeitspensum, kann es über einen längeren Zeitraum hinweg zu Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Herzkreislauferkrankungen oder Burnout führen. Die Folgen von Überlastung sind aber kein alleiniges individuelles Problem, sondern können für die Schule insgesamt problematisch werden. Es kann damit ein erhöhtes Unfallrisiko und ein steigender Krankenstand assoziiert sein. Ferner können Qualität, Motivation und Arbeitsklima darunter leiden.
Eine Checkliste für kritische Belastungsfaktoren
Damit sich psychische Belastung bei der Arbeit aber nicht gesundheitsschädigend auswirkt, gilt es, die Gefährdungsfaktoren zu erkennen und sie zu gestalten. Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie haben die Leitlinie zur »Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis« entwickelt. Diese Leitlinie enthält eine Checkliste mit Arbeitsanforderungen und -bedingungen, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit auszugehen ist. Nicht alle in dieser Liste aufgeführten Gefährdungen sind gleichermaßen bei allen Tätigkeiten zutreffend und relevant. Die Abbildung zeigt Beispiele für kritische Ausprägungen von Belastungsfaktoren im schulischen Kontext.
Um kritische Belastungsfaktoren erkennen und ermitteln zu können, bedarf es einer systematischen Vorgehensweise. 2013 wurde die psychische Belastung explizit in das Arbeitsschutzgesetz (§4) aufgenommen. Der Arbeitgeber ist seither verpflichtet, auch die für die Tätigkeit relevanten psychischen Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und zu beheben. Die Schulleitung spielt hier eine besondere Rolle, da sie sowohl selbst ein zu betrachtender Faktor ist als auch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung steuert.
Das TOP-Prinzip
Für die Erfassung der Belastungssituation stehen verschiedene Methoden zur Verfügung: Neben standardisierten Fragebögen, die es auch für den schulischen Kontext gibt, können auch dialogorientierte Verfahren wie Workshops oder objektive Verfahren wie Beobachtungsinterviews eingesetzt werden. Für eine effektive Prävention ist es entscheidend, dass die konkrete Belastungssituation in der jeweiligen Bildungseinrichtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung strukturiert erfasst wird. Aus den Ergebnissen lassen sich dann passgenaue Maßnahmen entsprechend des in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz geltenden TOP-Prinzips (Technische, Organisatorische, Personenbezogene Maßnahmen) ableiten, wobei die Gestaltung der Verhältnisse, also technischer und organisatorischer Maßnahmen, vor der Gestaltung des Verhaltens stehen sollte. Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei den Beschäftigtenvertretungen zu: Sie müssen bei der Auswahl des Instrumentes beteiligt werden und sollten sicherstellen, dass die Maßnahmenhierarchie eingehalten wird. Für eine rege Beteiligung ist es zudem wichtig, auch die Beschäftigten frühzeitig in den Prozess einzubinden.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Informationen und Unterstützungsangebote:
Für Schulen in freier Trägerschaft finden sich weiterführende Informationen und Unterstützung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unter www.vbg.de/bildungseinrichtungen
Alle anderen Bildungseinrichtungen können sich an die zuständige Unfallkasse wenden, für Berlin unter www.unfallkasse-berlin.de