blz 02 / 2015
Wer nicht wagt, kann nicht gewinnen
Hundert Kettenarbeitsverträge waren dem Arbeitsgericht zu viel
Mein Kollege und ich beschlossen im Sommer 2012 als langjährige MitarbeiterInnen eines Trägers für ambulante Erziehungshilfen in Moabit gegen knapp 100 Kettenarbeitsverträge vor dem Arbeitsgericht zu klagen und die Entfristung zu verlangen. Die Arbeitsverträge waren stets für sechs Monate pro Familienhilfe/Betreuungshilfe an die jeweilige Kostenübernahme gekoppelt. Unseren Wunsch nach einem unbefristeten Arbeitsvertrag beantwortete der Arbeitgeber mit einer Kündigung aus betrieblichen Gründen.
Hiergegen erhoben wir noch zusätzlich eine Kündigungsschutzklage.
Unternehmerisches Risiko
Die Klage gegen die Kettenverträge wurde von uns 2013 gewonnen. Die vom Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht vorgetragene Begründung, die Finanzierung durch die Jugendämter sei zu unregelmäßig, um die Arbeitsverträge zu entfristen, war nicht erfolgreich. Das Gericht erkannte keine Rechtfertigung für die Kettenarbeitsverträge. Mein Kollege schloss im März 2013 einen Vergleich, wonach er ein Jahr weiterbeschäftigt werden sollte und 5.000 Euro Abfindung erhielt. Trotzdem wurde er von der Geschäftsführung für die gesamte Zeit von der Arbeit freigestellt, sodass durch die erforderliche Neueinstellung zusätzliche Kosten entstanden.
Ich lehnte einen Vergleich ab und gewann im März 2014 die Kündigungs-schutz-klage. Als Kündigungsgrund trug der Arbeitgeber vor, dass sich ein kleiner Verein keine weitere festangestellte Mitarbeiterin mit 25 Wochenstunden leisten könne, da sich bereits 2005 zwei Mitarbeiter mit 13 und 28 Wochenstunden eingeklagt hätten. Zudem sei die Auftragslage rückläufig und ich als Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin und Soziologin nach neunjähriger Betriebszugehörig-keit nicht qualifiziert genug, da das Jugendamt ausschließlich MitarbeiterInnen mit Spezialkenntnissen anfordere. Im Zuge der unternehmerischen Entschei-dung müsse es möglich sein, im Bedarfsfall MitarbeiterInnen zu kündigen.
Das Geld ist da
Dies sah mein Rechtsbeistand ganz anders. Er argumentierte, es sei unzulässig, das Unternehmerrisiko auf die ArbeitnehmerInnen abzuwälzen. Ebenso sei es unglaublich, dass MitarbeiterInnen, die zu Recht die Entfristung der Arbeitsverträge forderten, gekündigt werde. Nachdem der Arbeitgeber zur Erläuterung der wirtschaftlichen Situation seine Bilanzen vortrug, wurde festgestellt, dass meine unbefristete Einstellung mit 25 Stunden pro Woche das Unternehmen keineswegs in die Insolvenz führen würde. Nach Auffassung meines Rechtsbeistandes entstand dem Unternehmen vielmehr durch wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Entscheidungen erheblicher Schaden.
Teure Unternehmensführung
Der frühere Betriebsrat hat jahrelang auf die gravierenden Missstände im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten hingewiesen und widersprach damals der Kündigung. Dies führte dazu, dass er Repressalien ausgesetzt ist und – wenn er nicht mehr den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte hat – mit einer Kündigung rechnen muss. Gerügt wurde vom damaligen Betriebsrat, dass die Kosten für die Verwaltung viel zu hoch seien, da der kleine Verein sich zwei Vollzeitgeschäftsführerinnen leistet sowie eine sehr teure Fremdfirma bezahlt und obendrein einen teuren Beratervertrag mit einem Anwalt abgeschlossen hat.
Meine Festanstellung und die meiner beiden einzigen unbefristeten Kollegen machen nur 66 Wochenstunden aus, das sind etwas mehr als 1,5 Stellen, während 12 weitere MitarbeiterInnen sich mit den rechtlich problematischen Kettenarbeitsverträgen abfinden. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass den unternehmerischen Entscheidungen eines Betriebes durchaus Grenzen zu setzen sind. Des Weiteren wurde der Geschäftsleitung mehr als einmal gerichtlich nahegelegt, die Arbeitsverträge gründlich zu überarbeiten. Statt der Anregung verschie-dener Richter Folge zu leisten, wurde im Sommer 2014 von der Geschäftsführung Berufung eingelegt, weswegen man mich zwar weiterhin bezahlt, aber trotzdem nicht arbeiten lässt. Das verursacht dem Träger noch einmal zusätzliche Kosten, doch dafür scheint genügend Geld da zu sein.