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Gewerkschaft

Werde aktiv!

Von Januar bis April 2023 wird in der GEW BERLIN gewählt: Frische Ideen und neue Gesichter sind herzlich willkommen.

Foto: Adobe Stock

Wir möchten dich ermutigen, zu den Wahlmitgliederversammlungen zu kommen, dein neues Leitungsteam zu wählen oder dich selbst zu engagieren und vielleicht sogar aufstellen zu lassen.

Viele Ämter bringen die Chance, die inhaltliche Ausrichtung der GEW zu gestalten. Die Zukunft liegt in deiner Hand: Hier bist du mit deinen Ideen willkommen, kannst sie einbringen und umsetzen!

Wenn du noch nicht genau weißt, wo du aktiv werden möchtest oder kannst, findest du hier Unterstützung: www.gew-berlin.de/aktiv-werden. Die Termine für die Mitgliederversammlungen werden auch online bekannt gegeben.

 

Wahlausschreiben für die GEW-Wahlen in den Bezirken, Abteilungen und Fachgruppen* im Jahr 2023

 

Entsprechend der Satzung und der »Ordnung über die Durchführung von Direktwahlen« der GEW BERLIN finden von Januar bis April 2023 Wahlen in allen Bezirken, Abteilungen und Fachgruppen statt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der GEW BERLIN, deren Aufnahme in die GEW spätestens zu Beginn des Monats vollzogen ist, in dem die jeweilige Wahlmitgliederversammlung durchgeführt wird. Sie sind in ihrem Bezirk bzw. ihrer Abteilung sowie in den Fachgruppen wahlberechtigt.

Das passive Wahlrecht haben (d.h. wählbar sind) alle Mitglieder in ihrer jeweiligen Fachgruppe/ihrem jeweiligen Bezirk bzw. ihrer Abteilung. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der GEW mindestens sechs Monate (gerechnet vom Tag der Wahlmitgliederversammlung) angehören. Vorausgegangene Mitgliedszeiten in anderen DGB-Gewerkschaften werden angerechnet.

Bei diesen Wahlen steht es den jeweiligen Wahlmitgliederversammlungen frei, zwischen der Wahl einzelner Funktionsträger*innen oder der Wahl eines Leitungsteams zu entscheiden.

 

1. Wahl einzelner Funktionsträger*innen

 

Entscheidet sich die Wahlmitgliederversammlung für die Wahl einzelner Funktionsträger*innen, so sind folgende Funktionen zu besetzen:

 

Bezirke/Abteilungen:

•          Vorsitzende*

•          2. Vorsitzende*r

•          3. Vorsitzende*r

•          Schatzmeister*in

•          eine von der Mitgliederversammlung vorab festzulegende Anzahl von Beisitzer*innen in der Bezirks-/Abteilungsleitung

•          die Delegierten in der Landesdelegiertenversammlung

•          die Kassenprüfer*innen des Bezirks/der Abteilung

Nach § 22 Ziffer 5 der Satzung der GEW BERLIN wird die Zahl der bezirklichen bzw. der Abteilungs-Delegierten auf der Basis der Mitgliedszahlen vom 01.01.2023 ermittelt.

 

Fachgruppen:

•          Vorsitzende*r

•          stellvertretende*r Vorsitzende*r

•          bis zu zehn weitere Mitglieder des leitenden Ausschusses der Fachgruppe

•          ein*e Delegierte*r der Fachgruppe für die Landesdelegiertenversammlung

 

 

2. Wahl eines Leitungsteams

 

Entscheidet sich die Wahlmitgliederversammlung für die Wahl eines Leitungsteams, so legt sie zunächst nach § 15 Ziffer 2a der Satzung der GEW BERLIN die Größe des Teams fest.

Anschließend wird das jeweilige Team in Gruppenwahl nach Ziffer 23 der Wahlordnung gewählt.

In den Bezirken und Abteilungen werden weiterhin die Delegierten und die Kassenprüfer*innen in Gruppenwahl gewählt. In den Fachgruppen entfällt bei Wahl eines Leitungsteams die gesonderte Wahl einer*eines Delegierten für die Landesdelegiertenversammlung, dieses Mandat wird von einem Mitglied des Teams wahrgenommen.

Alle aktiv wahlberechtigten Mitglieder können für ihren jeweiligen Bezirk/ihre Abteilung sowie ihre Fachgruppe Kandidat*innen für die zu vergebenden Mandate benennen. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst vorschlagen. Die Benennung muss schriftlich erfolgen. Hierzu muss die schriftliche Einverständniserklärung des bzw. der Vorgeschlagenen beigefügt sein. Weitere Kandidat*innen können auf der jeweiligen Wahlmitgliederversammlung durch die dort Anwesenden benannt werden.

Die Wähler*innenverzeichnisse sind während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der GEW BERLIN einzusehen. Bei einem Wechsel des (Dienst-)Bezirks und/oder der Fachgruppe muss dieser der Geschäftsstelle spätestens zwei Wochen vor der betreffenden Wahlversammlung mitgeteilt werden, anderenfalls kann das Wahlrecht nur im bisherigen Bezirk beziehungsweise der bisherigen Fachgruppe ausgeübt werden.

Außerhalb der Wahlmitgliederversammlung besteht keine Möglichkeit, sich an den Wahlen in der GEW BERLIN zu beteiligen. Die Briefwahl ist nicht vorgesehen.

Die Termine für die jeweiligen Wahlversammlungen werden über die bbz, den GEW-Newsletter und die Internetseite der GEW BERLIN (www.gew-berlin.de) bekannt gegeben. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46