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bbz 12 / 2019

Widerstand gegen Berufsverbote

Durch den sogenannten »Radikalenerlass« waren auch die Westberliner Hochschulen unter Druck geraten.

Nach dem Hochschulgesetz von 1969 bestimmte eine demokratische Hochschulverfassung mit Drittelparität auch die TU. Aktiv wurden neue Studiengänge zu aktuellen Themen vom ersten Präsidenten Alexander Wittkowsky vorangetrieben und die gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaft in den Fokus gerückt.

Um diesen Einfluss zurückzudrängen, novellierte der SPD-geführte Senat im Dezember 1974 das Hochschulrahmengesetz und setzte über den Präsidenten eine Personalkommission, in der die Senatsvertreter*innen mit drei zu zwei die Hochschulvertreter*innen überstimmen konnten.

1975 kam es dann zum großen Eklat, als im Vorgriff auf die Abgeordnetenhauswahlen eine Wählerinitiative von 17 Beschäftigten der TU zur Wahl der SEW aufrief und zwei TU-Assistenten für die KPD kandidierten. Der Senat initiierte umgehend politische Überprüfungen im Sinne des Radikalenerlasses, der vorsah, politisch missliebige Kandidat*innen vom öffentlichen Dienst fernzuhalten oder bereits eingestellte Kolleg*innen mit disziplinarischen Ermittlungen bis hin zu Berufsverboten zu verfolgen. Wittkowsky stellte sich jedoch hinter die 19 Betroffenen und äußerte: »Die gegenwärtig praktizierte Überprüfung gefährdet die Demokratie und ist freiheitsfeindlich.« 600 TU--Angehörige protestierten sofort gegen den Einschüchterungsversuch des Senats.

Der Senat zog alle Register, strengte Disziplinarverfahren zur Entlassung von »Verfassungsfeinden« an. Man wehrte sich, ging vor Gericht, verlor zunächst. Die Personalkommission wollte nun Wittkowsky zur Entlassung von Assistent*innen zwingen, der ging in höhere Instanzen, begleitet von immer größeren Protesten und Demonstrationen. Schließlich urteilte das Oberverwaltungsgericht gegen die Entlassung der Unterstützer*innen für die SEW. Ein großer Erfolg! Allerdings hatten zwei KPD-Kandidaten leider keinen Erfolg, ein Vertrag wurde nicht verlängert, der andere gekündigt.

Ab dem 9. Dezember ist die Ausstellung »Vergessene Geschichte« mit einer Erweiterung über die TU im Bereich vorm TU--Audimax (Straße des 17. Juni) zu sehen. Am Donnerstag, dem 12. Dezember, findet dort um 18 Uhr eine Diskussionsveranstaltung im Hörsaal 0106 mit einem Vortrag von Prof. Dr. Kutscha und Betroffenen statt.

Heute ruft die AfD wieder zur Bespitzelung auf! Die Gefahr von Berufsverboten ist leider noch immer aktuell.

Wir freuen uns auf reges Interesse!

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46