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Tendenzen

Wie politisch engagiert dürfen Lehrer*innen sein

Michael Csaszkóczy ist Lehrer für Geschichte, Deutsch und Kunst. Von 2004 bis 2007 wurde ihm die Einstellung in den Schuldienst mit Verweis auf sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg verweigert.

In den 70er Jahren führte der sogenannte Radikalenerlass dazu, dass 11.000 Berufsverbotsverfahren eingeleitet wurden – davon fünf wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus, die übrigen gegen linke Kolleg*innen.

bbz: Dir wurde drei Jahre lang die Einstellung in den Schuldienst verweigert, obwohl dir keine konkreten Taten oder Äußerungen vorgeworfen wurden. Womit wurde dieses Berufsverbot begründet?

 

Michael Csaszkóczy: Im Wesentlichen mit meiner Aktivität in antifaschistischen Gruppen, später auch mit meiner Mitgliedschaft im Bundesvorstand der Roten Hilfe und selbst meine Tätigkeit für den Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wurde zur Begründung herangezogen. All diese Gruppen hätten, so das Kultusministerium, ein zu negatives Bild von unserem Staat, für den ich ja schließlich eintreten müsse. Als Beleg dafür dienten die Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Und der hatte mich, das kam bei diesem Verfahren so en passant heraus, mindestens seit meinem 18. Lebensjahr bespitzelt und ausgeforscht. Das tut er bis heute, obwohl der Verwaltungsgerichtshof letztinstanzlich alle gegen mich erhobenen Vorwürfe für haltlos befunden hat und ich mittlerweile seit 2007 Beamter auf Lebenszeit bin.

 

Welche Rolle hat in dem Verfahren die Tatsache gespielt, dass Lehrkräfte in Deutschland in der Regel verbeamtet werden?

 

Csaszkóczy: Eine zentrale Rolle. Für Beamt*innen gilt die in den Beamtengesetzen festgeschriebene Gewährbieteklausel. Das bedeutet, ich muss nicht nur das, was als freiheitliche Grundordnung bezeichnet wird, bejahen, sondern muss dafür Gewähr bieten, das auch in Zukunft jederzeit zu tun. Zweifel des Dienstherrn an dieser vermuteten künftigen Haltung genügen, um mir die Verbeamtung zu verweigern. Das klingt absurd, ist aber nach wie vor geltendes Recht.

 

Das Beamtenrecht ist in Bezug auf politisches Engagement sehr allgemein formuliert. Man solle Mäßigung und Zurückhaltung wahren. Warum wird das deiner Meinung nach nicht konkretisiert?

 

Csaszkóczy: Weil es tatsächlich nicht konkretisierbar ist. Ob ich Verfassungsgrundsätze öffentlich ablehne oder gegen Gesetze verstoße, lässt sich leicht feststellen. Aber das genügt den staatlichen Stellen offenbar nicht. Was sollte auch eine maßvolle politische Positionierung sein? In der Praxis meint dieses Mäßigungsgebot in erster Linie, dass ich meine Stellung nicht für politische Einflussnahme missbrauchen soll. Das wäre der Fall, wenn ich Schüler*innen indoktriniere, oder mein Amt – also meine Rolle als Lehrer – benutze, um meinen Positionen mehr Gewicht zu verleihen. Dass das nicht in Ordnung ist, ist ziemlich unstrittig.

 

Viele beamtenrechtlichen Formulierungen scheinen aus der Zeit gefallen. Welche historischen Wurzeln haben eigentlich diese Bestimmungen?

 

Csaszkóczy: Diese Formulierungen stammen aus dem berüchtigten »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums«, das die Nazis im April 1933 verabschiedeten. Es war eines der ersten nationalsozialistischen Säuberungsgesetze, mit denen Juden*Jüdinnen, aber auch politische Gegner*innen aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden sollten. Und in diesem Gesetz hieß es, aus dem Staatsdienst zu entfernen sei, wer »nicht Gewähr dafür bietet, jederzeit rückhaltlos einzutreten für den nationalen Staat«. Diese Formulierung ist deutlich inspiriert von den Ideen des NS-Kronjuristen Carl Schmitt, der schon in der Weimarer Republik erklärt hatte, dass eine formelle Verfassungstreue eben nicht ausreiche, sondern darüber hinaus eine Identifikation mit dem Staat als realer Machtinstanz zu fordern sei. In der BRD wurde die Formulierung »nationaler Staat« durch »freiheitlich-demokratische Grundordnung« ersetzt, ein Unterschied ums Ganze, wie man meinen könnte. Geblieben sind aber die geforderte Gesinnungsprognose und die Beweislastumkehr, wonach Zweifel genügen. Das sind Elemente, die jedem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechen. Das ist auch der Grund, warum die Alliierten nach 1945 den Deutschen den Bezug auf diese »hergebrachten Grundsätze des Beamtentums« nicht zugestehen wollten. Erst mit der Eskalation des Kalten Krieges hat sich diese Haltung bei den Westalliierten geändert.

 

Das sogenannte Mäßigungsgebot gilt für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte gleichermaßen. Macht es im Hinblick auf politische Aktivitäten einen Unterschied, verbeamtet zu sein oder nicht?

 

Csaszkóczy: Es macht insofern einen Unterschied, als dass so begründete Berufsverbote vor einem Arbeitsgericht nicht die geringste Aussicht auf Erfolg hätten. Bei Beamt*innen landen Klagen vor den Verwaltungsgerichten, bei denen ganz andere Regeln gelten. Deshalb haben Baden-Württemberg und Hessen es damals strikt abgelehnt, mich im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, auch wenn sie immer betont haben, die Anforderungen bezüglich der politischen Treuepflicht seien da die gleichen.

 

Viele Kolleg*innen in Berlin stehen gerade vor der Entscheidung, ob sie einen Antrag auf Verbeamtung stellen sollen. Was rätst du im Hinblick auf kritisches politisches Engagement? Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?

 

Csaszkóczy: Zunächst mal würde ich dazu raten, die Frage des politischen Engagements nicht an ein Beschäftigungsverhältnis zu koppeln. Wenn ich das tue, habe ich meine politische Identität in einem für mich nicht mehr erträglichen Maß beschädigt. Linke Politik läuft immer Gefahr, mit staatlicher Repression beantwortet zu werden. Arbeitsrechtlich, also im Angestelltenverhältnis, sind meine Erfolgsaussichten besser, mich gegen solche Repression zu wehren. Aber natürlich könnte ich genauso sagen: Eben darum ist es wichtig, demokratische Grundsätze in jedem Beschäftigungsverhältnis zu erkämpfen. Sich damit abzufinden, dass nur die politisch Willfährigen Beamt*innen werden, kann nicht die Lösung sein.

 

Aktuell gibt es Bestrebungen, das Disziplinarrecht zu verschärfen und Disziplinarverfahren zu beschleunigen. Begründet wird das mit zahlreichen Fällen von extremen Rechten und Reichsbürger*innen im Staatsdienst. Du engagierst dich seit langem gegen Rechts. Was hältst du von dieser Initiative?

 

Csaszkóczy: Das Disziplinarrecht bietet auch heute schon ausreichend Möglichkeiten, gegen rassistische und faschistische Beamt*innen vorzugehen. Sie werden nur nicht genutzt. Die Äußerungen aus dem Innenministerium sind da widersprüchlich. Es geht eben nicht nur um eine Beschleunigung von Disziplinarverfahren. In Bundesländern wie Brandenburg oder ganz aktuell Hessen wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Regelanfrage beim Verfassungsschutz wiedereinzuführen. Und das läuft darauf hinaus, einen höchst zweifelhaften antidemokratischen Geheimdienst, dessen Verflechtungen mit der rechten Szene nicht erst seit dem Auffliegen des NSU bekannt geworden sind, zum Herrn des Verfahrens zu machen.

 

Wenn man kein schärferes Disziplinarrecht fordert – wie sollten gewerkschaftliche Positionen und Strategien aussehen, um zu verhindern, dass Lehrkräfte versuchen, rechtsextreme und andere menschenfeindliche Positionen in Schulen zu tragen?

 

Csaszkóczy: Ich finde, dass es bestenfalls naiv wäre, den Kampf gegen Rechts an Polizei oder gar an Geheimdienste zu delegieren. Das bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mir scheint der Ruf nach staatlichem Durchgreifen da eher Alibifunktion zu haben. Wenn wir es nicht erreichen, dass jeder Versuch, rechte Propaganda oder Indoktrination an den Schulen zu betreiben, zu einem öffentlichen Aufschrei und ebenso öffentlichen Auseinandersetzungen führt, dann werden uns auch staatliche Zwangsmaßnahmen nicht davor schützen. Zu einer solchen öffentlichen Diskussion kommen wir aber ganz sicher nicht, wenn Einschüchterung und Duckmäusertum unter den Beamt*innen verbreitet werden. Das spielt meiner Überzeugung nach eher den Rechten in die Hände.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
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