blz 10 / 2002
Wir haben Fortschritte gemacht
Interview mit dem Leiter des Landesschulamtes, Ludger Pieper, zur Auflösung seiner umstrittenen Behörde.
Sieben Jahre Landesschulamt, davon die letzten zwei Jahre unter Ihrer Leitung. Warum wird es jetzt aufgelöst?
Das ist eine Entscheidung, die das Parlament getroffen hat. Es ist erkennbar, dass damit die Zielrichtung verbunden ist, die Strukturen effektiver zu gestalten. Und in diesem Sinne sind wir jetzt bei der Vorbereitung aktiv.
Das Landesschulamt war also nicht effektiv?
Das LSA war in den letzten zwei Jahren, die kann ich vorwiegend beurteilen, durchaus effektiv. Richtig ist, dass es Aufgaben gab, die in den Grundsatzangelegenheiten im Ministerium wahrgenommen wurden und in den operativen Ausführungen im Landesschulamt. Jetzt wird der Versuch unternommen, Grundsatzfragen und operative Fragen enger aneinander zu binden, was an der einen oder anderen Stelle zu Synergieeffekten führt hinsichtlich der Personal- und Sachressourcen. Aber an anderen Stellen zu kürzeren und schnelleren Bearbeitungswegen.
Sie haben einmal geäußert, das Landesschulamt leiste zunehmend gute Arbeit, was zu wenig gewürdigt würde. Worin bestehen diese positiven Leistungen?
Ich denke seit seiner Gründung hat das LSA Aufgaben wahrgenommen, die von den vorherigen Aufgabenträgern gar nicht hätten realisiert werden können - insbesondere im Personalbereich. Wir haben ja seit 1995 Tausende Lehrkräfte an andere Einsatzorte bringen müssen, das wäre in den alten Strukturen kaum zu bewältigen gewesen. Wir haben dann die Einsparungen beim Lehrerstellenplan transparent bewältigt, haben also für eine gleichmäßige Personalausstattung sorgen können. Das ist ein zweiter wichtiger Punkt gewesen. Die Zusammenführung der beiden Stadthälften im Bereich der Schulen wäre mit den bezirklichen Strukturen nicht leistbar gewesen.
Wie wird Ihrer Meinung nach heute das Landesschulamt von der Lehrerschaft beurteilt?
Eine große Beschäftigungsbehörde wie das LSA wird immer auch Kritik auf sich ziehen. Und jede Behörde oder Institution braucht eine gewisse Zeit, um sich in ihrer neuen Aufgabenstellung zurecht zu finden. Dann waren noch zwei Umstrukturierungen zu bewältigen. Eine im Zuge der Verwaltungsreform und eine, die sich aus der Aufgabenerledigung ergeben hat, die vor zwei Jahren durchgeführt worden ist. Dadurch konnten wir unsere Aufgaben besser erledigen. Ich glaube, dass sich insbesondere bei der Lehrerversorgung vieles verbessert hat und bei der Vermeidung von Unterrichtsausfall große Fortschritte gemacht wurden. Auch bei der Besetzung von Funktionsstellen sind wir in den letzten zwei Jahren gut voran gekommen. Ich meine, dass deswegen die Kritik in der Öffentlichkeit geringer geworden ist.
Wie lange dauert es denn jetzt, bis Ihre Behörde nach Umzug und gleichzeitiger Auflösung wieder arbeitsfähig ist?
Es wird eine kleine Unterbrechung sein, denn die Umzüge betreffen vor allem Bereiche, die nicht neu strukturiert werden, wie z.B. die Personalstelle. Die wird etwa 14 Tage nicht voll arbeitsfähig sein, vor und nach dem Umzugstermin. Das heißt aber lediglich, dass ein Antrag in dieser Zeit nicht ganz so schnell bearbeitet werden kann. Das ist unvermeidbar.
Wie wird die zukünftige Struktur bei der neuen Senatsbildungsverwaltung aussehen?
Die Umstrukturierung ist noch nicht im Detail entschieden, aber es wird nicht dazu kommen, dass das LSA dort als Abteilung oder sonstige Organisationseinheit unverändert wieder auftaucht. Im Gegenteil: die Aufgabenbereiche werden so zusammengefasst, dass sie effektiv wahrgenommen werden können und das heißt in den überwiegenden Bereichen Veränderungen.
Wo beispielsweise?
Zum Beispiel beim Bereich Informationen, Zahlen, Statistik, also bei der Ermittlung der quantitativen Grundlagen. Dort wird es zu einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung kommen. Das war ja bislang getrennt.
Sind das dann Abteilungen?
Das waren in der Vergangenheit Teile von Referaten, die jetzt zu einem Referat zusammengefasst werden.
Und wie sieht die Abteilungsstruktur aus?
Es wird fünf Abteilungen geben, einmal eine Abteilung, die mit der Verwaltung des eigenen Betriebs befasst ist, dann zwei Abteilungen, die sich mit den Fragen der Schule befassen, sowie eine Abteilung für Jugend und eine für Sport.
Eine der Abteilungen für Schule wird den Schwerpunkt Planung und Organisation haben, die andere den Schwerpunkt Schulaufsicht, Innovationsplanung und Lehrerbildung.
Für die berufsbildenden Schulen gibt es keine eigene Abteilung?
Nein.
Wie sieht es dabei mit der erweiterten Verantwortlichkeit der Regionen aus?
Das ist unsere Zielrichtung. Wir wollen die Außenstellen in ihren Aufgabenwahrnehmungen weiter stärken. Wir haben das in einem Rundschreiben geregelt, da kommt tendenziell eher noch etwas hinzu. Wir sind dabei, die Außenstellen personell zu verstärken.
Aber das Personal wird weiter zentral geführt ?
Es wird weiterhin eine zentrale Bewerberstelle geben und eine zentrale Steuerung des Personals.
Wird durch die Auflösung Personal eingespart?
Es wird entsprechend dem Haushaltsplan Personaleinsparungen in 2002/2003 geben. Und der Senat beabsichtigt ja auch weitere Einsparungen über diesen Zeitraum hinaus.
Nun ist es ja nicht allzu unüblich, dass Strukturen um die vorhandenen Personen herum gebaut werde. Damit die untergebracht werden können.
Die Planung ist nach meinem Eindruck systematisch von der Aufgabenseite her angegangen worden, auch die Gliederung ist aufgabenbezogen vorgenommen worden. Aber selbstverständlich muss auch das vorhandene Personal vernünftig eingesetzt werden.
Werden denn Leitungsstellen neu ausgeschrieben?
Leitungsstellen werden ausgeschrieben, soweit Personen noch nicht mit vergleichbaren Aufgaben beauftragt worden sind.
Und Sie gehen jetzt an Ihre alte Schule zurück? Die Schulleitung ist dort ja noch vakant.
Ich hoffe, dass diese Stelle bald besetzt wird. Für mich ist die Aufgabe hier ausgesprochen interessant und reizvoll. Ich möchte auch in Zukunft eine Aufgabe in der neuen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wahrnehmen.
Wie ist das mit der Mitbestimmung der Beschäftigten? Es gab doch einige Verwerfungen in der letzten Zeit, dass die Interessenvertretung nicht so optimal angesiedelt ist bei der Leitung des Landesschulamtes. Wie wird das in Zukunft sein?
Ich kann das nicht teilen. Mir sind "Verwerfungen" nicht bekannt. Aber die Struktur der Personalvertretung wird auch in Zukunft bleiben wie bisher. Hier ist eine Änderung aus meiner Sicht nicht erkennbar.
Herr Pieper, es gibt Beschwerden von Schulleitungen, dass das Landesschulamt ihnen den Umgang mit der Presse erschwert oder Schulleitungen gar nach Pressekontakten einbestellt werden. Wie verträgt sich das mit der Selbstständigkeit der Schulen, wenn gleichzeitig deren Verantwortlichkeit beschnitten wird.
Die Grundlage für die Kontakte mit der Presse ist ein sehr klug formuliertes Schreiben von Frau Stahmer aus dem Jahr 1997, das sie zu dieser Frage an die Schulleitungen gerichtet hat. Die darin zum Ausdruck kommende Haltung ist in keiner Weise verändert. Es ist dort auch nichts neues zu beobachten, allerdings halten sich einige Schulleitungen nicht an die dort aufgestellten Grundsätze. Dort steht eindeutig, dass Schulleitungen für uns Behördenleitungen sind und als solche zu Auskünften gegenüber der Presse berechtigt. Allerdings: Auskünfte gegenüber der Presse setzten Anfragen der Presse voraus. Wir haben den Schulleitungen niemals die Aufgabe übertragen, eigenständige Pressearbeit zu machen. Dafür ist unsere Pressestelle zuständig. Wenn eine Schule an die Presse gehen will, warum auch immer, dann geht das nur in Zusammenarbeit mit unserer Pressestelle.
Für die blz führten Pit Rulff und Klaus Will das Gespräch
Rundschreiben an alle Schulleitungen über Stellung der Schulleiter gegenüber der Presse (Vom 20. Juli 1997 - ohne Nummerierung)
Da es immer wieder Unklarheiten und unterschiedliche Handhabungen dabei gibt, wann. und was Schulleiterinnen/Schulleiter gegenüber der Presse sagen können, gebe ich folgende Hinweise:
Nach dem Berliner Pressegesetz § 4 sind die Behörden "verpflichtet den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben Auskünfte zu erteilen". Alle einschlägigen Kommentare zum Presserecht und zur Auskunftspflicht besagen, dass nur der Behördenleiter oder der von ihm Beauftragte zur Auskunft verpflichtet sind.
Im § 22 Absatz 1 des Schulverfassungsgesetzes ist festgelegt, dass der Schulleiter/ die Schulleiterin die Schule gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden und den Eltern vertritt. Der Kommentar zum Schulverfassungsgesetz von Krzyweck /Teiche erläutert hierzu ausdrücklich, dass die Vertretung der Schule nach außen auch die Vertretung gegenüber der Presse beinhaltet.
Wenn es um Angelegenheiten der jeweiligen Schule geht, entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin selber, ob er/sie mit Vertretern der Presse redet bzw. Kontakte mit Lehrern und Schülern vermittelt oder Filmaufnahmen zulässt. Er/ sie kann sich im Rahmen der Verantwortlichkeiten des Dienstrechtes auch über allgemeine Fragen des Berufsstandes und der Bildungspolitik äußern. Er/sie informiert die Pressestelle der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport über die Presseanfragen und lässt sich von ihr beraten, soweit das für die parlamentarische Verantwortlichkeit der Senatorin erforderlich erscheint. In Zweifelsfällen ist der Schulleiter/ die Schulleiterin aufgerufen, sich mit der zuständigen Schulaufsicht zu beraten, soweit deren Verantwortlichkeit mitbetroffen sein kann. Angelegenheiten, die die äußeren Schulangelegenheiten betreffen, sind mit dem Bezirk zu klären.
Bei Anfragen und lnterviewwünschen bzw. Anträgen auf Drehgenehmigungen bezüglich bestimmter Schulen, die an die Pressestelle gerichtet werden, gibt die Pressestelle diese an die Schulleiter/ Schulleiterinnen weiter, mit der Bitte, sie zu prüfen und ggf. wahrzunehmen bzw. zu genehmigen.
Mit diesem Rundschreiben ist die Protokollnotiz vom 21.08.1996 über die Schulleitersitzung der Gymnasien am 22.5.1996 unter TOP 5, aufgehoben.