Zum Inhalt springen

Schrittweise Wiedereröffnung von Kitas und Schulen

Zwischen Pädagogik, Gesundheitsschutz und Erwartungen

Der Arbeit- und Gesundheitsschutz der Kolleg*innen in den Bildungseinrichtungen muss im Zuge der gesellschaftlichen Debatte um die Lockerungen des Corona-Shutdowns viel stärker in den Blick genommen werden.

Ein vierjähriger Junge sitzt gelangweilt in seinem Zimmer
Bildungsprozesse leben vom gemeinsamen Miteinander der Kinder unabhängig von ihrem Alter.

Die pädagogischen Fachkräfte brauchen Klarheit sowie schützende Maßnahmen, um ihre Arbeit gewissenhaft machen zu können. Hier sind die Arbeitgeber*innen und Senatsverwaltung in der Verantwortung.

Der Landesvorstand (LV) der GEW BERLIN hat deshalb am 27. April ein umfassendes Positionspapier auf den Weg gebracht, das für die Bereiche Kita und Schule klare Erwartungen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und organisatorische Hinweise zur Öffnung, formuliert.

Wir fordern von der Senatsverwaltung verbindliche Aussagen

  • zum Umgang mit Beschäftigten aus Risikogruppen
  • zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Gesichtsmasken
  • zur Aktualisierung und Anpassung der Reinigungs- und Hygienepläne
  • zu Vorgaben bezüglich Gruppen- und Klassengröße unter Einbeziehung von Abstandsregelungen

 

  • Dem Bildungsauftrag verpflichtet

Kitas sind Bildungseinrichtungen, in denen Kinder ganzheitlich fachlich-kompetent begleitet werden. Der Zweck einer Kita-Öffnung kann nicht primär darin liegen, Kinder auf den Übergang zur Schule vorzubereiten. Gerade Kinder im Alter von 1 bis 6 lernen im sozialen Miteinander. Diese Möglichkeiten sind durch Ausgangssperren, geschlossene Spielplätze und das Ruhen des Vereinslebens derzeit erheblich eingeschränkt. Umso wichtiger ist es aus pädagogischer Sicht, Kindern aller Altersstufen wieder ein Mindestmaß an sozialen Kontakten mit anderen Kindern zu ermöglichen. Gleichzeitig sind die meisten berufstätigen Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen.

Die Senatsverwaltung erweitert schrittweise die Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung, lässt aber offen, wie eine pädagogische Arbeit aussehen und umgesetzt werden kann. Hier werden Kolleg*innen und Träger in der Organisation allein gelassen.

Bildungsprozesse in Kitas leben vom gemeinsamen Miteinander der Kinder unabhängig von ihrem Alter. Kitas arbeiten nach offenen Konzepten. Der Kontakt von Kindern untereinander in verschiedenen Situationen ist gewünscht und wird gefördert. Räume sind häufig so konzipiert, dass sich Kinder dort ganztägig in wechselnden Gruppen aufhalten. Oft gibt es große, zentrale Spielflächen und kleinere, themenorientierte Räume, die einzelnen Kindern und kleineren Kindergruppen Rückzugsmöglichkeiten, aber keine Ausstattung für eine dauerhafte ganztägige Betreuung bieten. So wird auch dem Bewegungsdrang von Kindern Raum gegeben. Zudem unterscheiden sich Kitas in ihrer Größe und in der genehmigten Platzzahl erheblich voneinander.

Eine schrittweise Öffnung der Kitas kann nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Dazu müssen unter der Verantwortung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Vorkehrungen getroffen werden.

  • Ausstattung mit Fachpersonal regeln

Es müssen je Bezugsgruppe ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um Aufsicht und Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um z.B. Kinder beim Gang auf die Toilette und beim Händewaschen zu unterstützen oder um eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung sicherzustellen. Aus Sicht der GEW BERLIN müssen mindestens drei pädagogische Fachkräfte für die Begleitung von festen Gruppen mit maximal 10 Kindern vorgesehen werden.

Zentral in der Beziehungsarbeit gerade mit jungen Kindern ist eine kontinuierliche Betreuung durch eine ihnen vertraute Bezugsperson. Von daher wäre darauf zu achten, dass die Gruppenzusammensetzung als auch das Personal in den jeweiligen Bezugsgruppen möglichst wenig fluktuiert.

  • Räumliche und hygienische Bedingungen schaffen

In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und der Kitaaufsicht ist einzuschätzen, ob die Räumlichkeiten jeder einzelnen Kita geeignet sind, einen ausreichenden Schutz vor Infektionen der einzelnen Kinder und des Personals und damit eine teilweise Öffnung zu ermöglichen. Trotzdem wäre es immer noch wahrscheinlich, dass ganze Einrichtungen beim Auftreten eines einzelnen Verdachts- oder Infektionsfalls (beim Personal oder den Kindern) wieder geschlossen werden müssten.

Auch die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten müssen sichergestellt werden und dürfen nicht den Fachkräften zusätzlich aufgebürdet werden. Ob neben einer täglichen Reinigung und der Einhaltung der vorhandenen Hygienepläne weitere Arbeiten notwendig sind, muss mit den Gesundheitsbehörden verbindlich geklärt werden.

  • Schutz der Beschäftigten sichern und einhalten

Zu beachten ist außerdem, dass ein erheblicher Teil des Personals zu den Risikogruppen zählt. Als Beitrag zur Bewältigung der Krise könnte ein reduzierter Betrieb anhand einer erheblich reduzierten Kinderzahl (z.B. 10% der nach Betriebserlaubnis genehmigten Plätze – je nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden im Einzelfall) in Betracht gezogen werden, wobei hier nicht nach Alter der Kinder sondern nach Notwendigkeit von zielgerichteter Entwicklung, Bildung und Betreuung gegangen werden kann: Neben dem Notdienst zur Betreuung von Kindern von Eltern aus systemrelevanten Berufen könnten weitere Kinder in die Einrichtung kommen z.B. Kinder mit Behinderungen oder Kinder aus besonders belasteten Familienverhältnissen. Kriterien dafür können z.B. psychisch erkrankte Eltern oder eine beengte Wohnsituation sein.

Falls eine Auswahl notwendig ist (z. B. weil nicht genügend Personal vorhanden ist), müssen dabei neben den Kita-Leitungen auch die Jugendämter, Träger und Elternvertretungen einbezogen werden. Die Kriterien müssen transparent und nachvollziehbar sein, jedoch das Wohl des einzelnen Kindes in den Vordergrund stellen. Derzeit gerät der inklusive Ansatz des Berliner Bildungsprogramms in den Hintergrund. Das ist fahrlässig und wird den Kindern mit besonderen Hilfebedarfen in keiner Weise gerecht.

Dabei ist aus Sicht der GEW BERLIN der Infektionsschutz für Kinder und die eingesetzten Kolleg*innen zentral und vorranging. Eine Beratung und Begleitung durch die Gesundheitsbehörden sind unerlässlich. Fachkräfte müssen die Möglichkeit haben, sich kurzfristig Rat und Unterstützung (z.B. bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln) einzuholen. Es müssen Regelungen im Umgang mit Gesichtsmasken in den Kindertagesstätten getroffen werden. Ebenso sind die Beteiligungsrechte von Beschäftigtenvertretungen bei allen Maßnahmen zu beachten.

Es muss vollkommen klar sein, dass keine Kinder in die Einrichtungen kommen, die Erkältungs- bzw. Krankheitssymptome haben oder in deren Umfeld es einen Corona-Verdachtsfall gibt. Hierauf sind Eltern verstärkt hinzuweisen. Zudem müssen Kinder, die sich unwohl fühlen oder in der Kita Krankheitssymptome, wie z.B. Husten oder Fieber entwickeln, innerhalb kurzer Zeit aus der Einrichtung abgeholt werden. In solchen Fällen muss es die Möglichkeit geben, Kinder bis zum Eintreffen der Eltern in einem anderen Raum betreuen zu können.

  • Kooperation mit Eltern nutzen

Eltern brauchen eine Perspektive für die schrittweise Öffnung der Kitas und die Betreuung ihrer Kinder. Dazu gehört neben dem Ausbau der Notbetreuung auch, Eltern zu unterstützen, die nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, aber durch die Kita-Schließungen teilweise in ihrer Berufstätigkeit gehindert sind. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Landeselternausschuss und den Elternvertretungen vor Ort unerlässlich.

Die angeordnete Schließung von Kitas hat gezeigt, dass eine wünschenswerte Kommunikation mit Eltern auf Grund der schlechten technischen Ausstattung der Kitas mit digitalen Medien schwerfällt. Zum größten Teil nutzten die Kolleg*innen ihre eigenen Geräte und die datenschutzrechtlichen Aspekte traten in den Hintergrund. Auf diesem Gebiet muss vom Land Berlin und den Trägern zukünftig mehr investiert werden.

Auch bei einer schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind zum einen der Gesundheitsschutz des gesamten schulischen Personals, der Schüler*innen und ihrer Angehörigen sicherzustellen und zum anderen müssen Wege gefunden werden, um das Recht auf Bildung für alle umzusetzen, die Verschärfung der Bildungsungleichheiten abzufedern und dauerhafte Schwierigkeiten in Bildungslaufbahnen von Schüler*innen zu vermeiden.

  • Prüfungen des Infektionsschutzes

Hygienische Bedingungen in den Schulen für den größtmöglichen Infektionsschutz müssen dringend hergestellt werden. Das können die Schulen aber nicht alles allein leisten. Bei dem Prozedere und der Begehung sind die Personalvertretungen zu beteiligen. Den Schulen sind Checklisten (für Sanitärräume, Unterrichts- und Gruppenräume, Flure, Personalräume, Büroräume etc.) zur Verfügung zu stellen, damit eine Prüfung schnell erfolgen kann. Alles andere wäre eine Überforderung, auch mit Blick auf die Möglichkeit Übertragungen nachzuverfolgen.

  • Mund-Nasen-Schutz

Die GEW BERLIN lehnt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab. Bei einem mehrstündigen Schultag könnte dieser eher zum Virenherd geraten.

Wenn Kolleg*innen sich selbständig schützen wollen, sollte ihnen dies vom Arbeitgeber nicht verwehrt werden.

  • Verbindlicher Ausbau der Schulreinigung

Für die Schulreinigung sind dringend Verbindlichkeiten herzustellen. Für die Umsetzung des Hygieneplans bedarf es der verlässlichen Tagesreinigung mit festem Personal vor Ort. Schon vor der Pandemie war die Schulreinigung ein schwieriges Thema. Die vorgesehenen Arbeitszeiten müssen realistisch berechnet werden. Für den zusätzlichen Bedarf an Reinigung und auch Desinfektion in der Pandemiesituation muss mehr Zeit und somit mehr Personal und das Budget für diese in den Bezirkshaushalten bereitgestellt werden. Dies gelingt aus Sicht der GEW BERLIN am besten, wenn die öffentliche Hand wieder Verantwortung für die Schulreinigung übernimmt.

Wenn an einzelnen Schulen der Hygieneplan nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden kann, bestärken wir die Schulleitungen, hier Verantwortung zu übernehmen und ihre Schule erst zu öffnen, wenn die notwendigen Voraussetzungen und Maßnahmen abgesichert sind.

  • Präsenzunterricht für bestimmte Gruppen von Schüler*innen

Ab dem 4. Mai verbleiben bis Schuljahresende noch 30 Schultage. Niemand sollte erwarten, dass Lehrkräfte oder Schüler*innen in dieser Zeit den Rahmenlehrplan erfüllen. Neben der Gewährung des Gesundheitsschutzes für das schulische Personal und die Schüler*innen ist die schrittweise Öffnung daher nach pädagogischen Gesichtspunkten zu gestalten. Eine Fokussierung auf Prüfungen, Noten und Übergänge lehnt die GEW BERLIN ab. In der Grundstufe empfehlen wir in einem nächsten Schritt die Jahrgänge 1 bis 3 in kleinen Gruppen in die Schulen zurückzuholen. Die jungen Schüler*innen können nur bedingt den Fernunterricht bewältigen. Die direkte pädagogische Zuwendung ist sehr wichtig. Zudem werden in den ersten Schuljahren die Grundlagen für sämtliches schulisches Lernen erlernt. Die sozialen Bindungen sind von enormer Bedeutung. Eine Fixierung auf den alleinigen Umgang nur mit Erwachsenen, den Eltern, kann Einfluss auf eine altersuntypische Entwicklung haben.

Die Gruppengröße sollte so gering wie möglich sein. Eine Lerngruppe sollte stets von ein bis zwei gleichbleibenden Pädagog*innen begleitet werden.

Die Mehrheit der Schüler*innen von weiterführenden Schulen sollte zunächst weiterhin Fernunterricht erhalten. In den Jahrgängen 4 bis 10/11 sollten vorrangig die Schüler*innen mit Förderbedarf, Schüler*innen von Willkommensklassen und Schüler*innen, die besonders große Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Fernunterrichts haben, Präsenzunterricht in kleinen Lerngruppen erhalten.

Die Lernausgangsbedingungen, die räumlichen Voraussetzungen einer Schule sowie die momentane Verfügbarkeit der Lehrkräfte und Pädagog*innen stellt sich für jeden Schulstandort anders dar. Die Schulen sollten hier Freiräume erhalten nach ihren pädagogischen Bedingungen den Schulneustart mit zu konzipieren und umzusetzen. Die GEW BERLIN fordert, dass die Gesamtkonferenzen der Schulen bei der Erarbeitung individueller Konzepte beteiligt werden.

Digitaler Fernunterricht basiert derzeit rein auf Freiwilligkeit: Lehrkräfte benutzen ihre eigenen Endgeräte, ihre eigenen Wohnungen und oft ihre privaten E-Mail-Accounts. Jede über die Freiwilligkeit hinausgehende Verbindlichkeit erfordert die Mitbestimmung der Beschäftigtenvertretungen. Die betriebliche Mitbestimmung ist in der Corona-Krise nicht ausgesetzt!

  • Ganztagsbetrieb in Schulen und Mittagessen

Bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes und der Ausweitung der Notbetreuung im Ganztag müssen auch für diesen Bereich weitere Vorkehrungen getroffen werden. Es reicht nicht, nur für die Unterrichtsphasen Regelungen zu schaffen. Auch die Kolleg*innen, die bisher die Notbetreuung in den Schulen abgedeckt haben, brauchen Orientierung und Schutz. Dabei muss auch die Umsetzung des sozialpädagogischen Bildungsauftrages in den Blick genommen werden. Dazu bedarf es Regelungen für die Ausstattung mit Fachpersonal, die Schaffung der räumlichen und hygienischen Bedingungen, die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten und sichere Kommunikationswege mit den Eltern.

Wir begrüßen die Regelung der Senatsverwaltung, dass die Schüler*innen die Möglichkeit erhalten, in den jeweiligen kleinen Lerngruppen das Mittagessen in der Schule unter Beachtung der Abstandregeln einnehmen zu können. Die Empfehlungen des Hygieneplans müssen hier zwingend umgesetzt werden.

  • Lernangebote für Kinder mit Beeinträchtigungen und Unterstützung der Familien

Für Schüler*innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die häufig der Risikogruppe angehören, müssen Unterstützungsmaßnahmen außerhalb der Schulen geschaffen werden – für die Schüler*innen selbst, aber auch für ihre Familien, die zum Teil völlig auf sich allein gestellt sind. Die Notbetreuung ist aufgrund des gesundheitlichen Risikos häufig keine Alternative. Schulen sollten Konzepte entwerfen, wie sie Schüler*innen mit Förderbedarfen oder aus schwierigen familiären Verhältnissen erreichen können.

  • Keine Stigmatisierung

Grundsätzlich ist bei allen aufgeführten Maßnahmen darauf zu achten, dass es in dieser Phase des Wiedereinstiegs in die Schule nicht zu einer zusätzlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung von Schüler*innen kommt. Beispielsweise können die Zugehörigkeit zur Risikogruppe oder Benachteiligung aufgrund des Lebenskontextes zu Benachteiligung und Diskriminierung führen. Alle Pädagog*innen sind jetzt in der besonderen Verantwortung, die Auswahl der Schüler*innen so partizipativ wie möglich zu gestalten und Eltern sowie Schüler*innen zu befragen und zu begleiten, welche Art der Unterstützung für sie hilfreich wäre.

  • Pädagogik vor Leistungsbewertung

Im Mittelpunkt der jetzigen Anstrengungen müssen die pädagogische Begleitung der Schüler*innen und der Bildungsauftrag stehen. Eine übliche Bewertung der lediglich im Fernunterricht verrichteten Aufgaben ist kaum möglich, da die Schüler*innen derzeitig unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen lernen. Insofern begrüßen wir die Maßgabe der Senatsbildungsverwaltung, dass Leistungen nur verbessernd in die Gesamtleistung einfließen sollen.

  • Demokratische Beteiligung der Schulgemeinschaft

Die behutsame Wiederöffnung der Berliner Schulen sollte in einem demokratischen Prozess mit der gesamten Schulgemeinschaft unter Einbezug der Pädagog*innen, der Schüler*innen und der Eltern gestaltet werden. Transparente Entscheidungen, eine offene Diskussionskultur und die Beteiligung aller wird das Verständnis und die Akzeptanz der vielen kleinen Schritte befördern und die Schulgemeinschaft solidarisch zusammenwachsen lassen.

Ausblick

Als GEW BERLIN wollen wir uns aktiv beteiligen, um den Kita- und Schuljahresstart nach der Sommerpause zu planen. Es ist zu befürchten, dass die Pandemiesituation mit diversen Einschränkungen auch nach den Sommerferien weiter anhält. Dafür müssen jetzt pädagogische Konzepte erarbeitet werden.

Als größte Interessenvertreterin von pädagogischen Fachkräften in Berlin steht die GEW BERLIN bereit, um an möglichen Ideen und Lösungen mitzuwirken. Jetzt braucht es Visionen zum Lernen mit Abstandsgeboten. Jetzt werden verlässliche Regelungen zum digitalen Lernen unaufschiebbar. Jetzt sind Beteiligungsprozesse nötig, die die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigtenvertretungen nicht aushebeln, aber schnelles Handeln ermöglichen. Jetzt brauchen wir nachhaltige Konzepte zu inklusiven Lernprozessen, um allen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen zu ermöglichen. Jetzt müssen alle Hebel umgelegt werden, damit die hygienischen Bedingungen sich nachhaltig verbessern. Der Gesundheitsschutz aller muss an erster Stelle stehen.

Jetzt haben wir die Möglichkeit und die Gelegenheit, Bildungsprozesse neu zu denken.