Klassenfahrten
Lehrkräfte erhalten Reisekosten für Klassenfahrten
Die neue AV Veranstaltungen ist auf dem Weg und soll die Urteile zur Erstattung von Kosten für pädagogisches Personal im Zusammenhang mit Klassenreisen und Exkursionen regeln. ( Urteil des BAG vom 16.102012 ( 9 AZR 183/11 ) ; Urteil beim OVG Nordrhein- Westfalen vom 14-.11.2012 (1 A 1579/10) )
Neue AV Veranstaltungen
Sie sieht bei der Nummer 5 Absatz 3 b des Entwurfs vor, dass es für die Lehrkräfte zu einer pauschalen Aufwandsvergütung kommen soll. Zitat: „Bei der Aufwandsvergütung, die nur bei Schülerfahrten gezahlt wird, wird anstelle des Tage – und Übernachtungsgeldes eine Pauschale gewährt. Diese beträgt pro Tag 20 Euro, bei Fahrten ins Ausland pro Tag 30 Euro.“ Dies sei gedeckt durch den § 9 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz und kein Widerspruch zu den Urteilen.
Die GEW BERLIN versteht die Urteile anders. Hier wird eindeutig ausgesagt, dass die Kosten in voller Höhe zu erstatten seien, denn alles andere löst die Probleme für die Lehrkräfte und PädagogInnen nicht auf. Das heißt, nach Ansicht der GEW Berlin müssen die Kosten in voller Höhe übernommen werden.
Daneben kommt es in den Kollegien schon jetzt zu Konkurrenzsituation um die wichtigere Klassenfahrt bis hin zum Verbot von Auslandsfahrten, die nicht dem Spracherwerb dienen und das ohne Berücksichtigung anderer wesentlicher pädagogischer Ziele.
Das nebenstehende Info (Stand 08/2013) informiert über die Auswirkungen der o.g. Urteile.