Die VBL hat deshalb rückwirkend Ihre Satzung geändert. Da aber die Mutterschutzzeiten bei der VBL früher nicht erfasst wurden, müssen betroffene Mütter nun einen Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 stellen.
Das Antragsformular mit Erläuterungen findet man auf der Website der VBL (Suchwort "Mutterschutz").