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Mutterschutz / Erziehungsgeld / Elterngeld

Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor 2012 bei der VBL-Pflichtversicherung

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - ist die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig.

Die VBL hat deshalb rückwirkend Ihre Satzung geändert. Da aber die Mutterschutzzeiten  bei der VBL früher nicht erfasst wurden, müssen betroffene Mütter nun einen Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 stellen.

Das Antragsformular mit Erläuterungen findet man auf der Website der VBL (Suchwort "Mutterschutz").