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Überlastungsanzeigen

Häufig erleben Beschäftigte, dass der Arbeitgeber/Dienstherr ihnen weit mehr Aufgaben überträgt, als zu schaffen sind.

Die Überlastung kann dazu führen, dass Beschäftigte nicht mehr in der Lage sind, ihre arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Pflichten vollständig zu erfüllen. Ständige Überlastung macht krank und sie ist oft die Ursache für Fehler bei der Arbeit.

Schäden an Sachen und Personen sind dann wahrscheinlicher. So können zum Beispiel Kinder Schaden erleiden, wenn nicht genügend Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen oder die Gruppen zu groß sind.

Die von der Überlastung Betroffenen sind dann nicht nur zur Überlastungsanzeige berechtig, sondern auch verpflichtet. Damit wird der Arbeitgeber/Dienstherr in die Lage versetzt, Maßnahmen zu ergreifen und Schäden zu verhindern. Reagiert der Dienstherr/Arbeitgeber nicht und war die Überlastung (mit)ursächlich für einen Schadenseintritt, können Schadensersatzansprüche gegen die Beschäftigten mangels Verschuldens ausgeschlossen oder wegen verringerter Schuld erheblich eingeschränkt sein.

Die Überlastung sollte aus Nachweisgründen schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherren angezeigt werden.

Eine Überlastungsanzeige hat in der Regel gegenüber der*dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu erfolgen, z. B. gegenüber der Schulleitung oder der Kita-Leitung. Dabei ist es sinnvoll, die Belastungsfaktoren so konkret wie möglich zu benennen, damit der Arbeitgeber/Dienstherr für Abhilfe sorgen kann. Auf gesundheitliche Probleme bzw. Gefährdungen aufgrund der Arbeitsüberlastung sollte ebenfalls hingewiesen werden.

Die Überlastungsanzeige ist natürlich kein Freibrief, d. h. die Beschäftigten müssen trotz Überlastungsanzeige alles ihnen Mögliche tun, um Schäden für Dritte, den Arbeitgeber/Dienstherren oder sich selbst zu verhindern.

Für die Überlastungsanzeige steht ein Muster zum Download bereit. Mitglieder der GEW BERLIN können sich auch individuell beraten lassen. 

 

Kontakt
Katja Metzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 030 / 219993-58

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