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Solidarität kennt keinen Status

Warum Streik auch Beamt*innen betrifft

seit Juli 2022 werden in Berlin wieder Lehrkräfte verbeamtet – viele von euch sind Teil dieser neuen Beamt*innengeneration. Mit dem Statuswechsel kommt auch eine neue Herausforderung: das Streikverbot für Beamt*innen.

Doch eines ist klar – nur, weil ihr nicht streiken dürft, heißt das nicht, dass ihr keinen Einfluss habt. Im Gegenteil: Gerade jetzt braucht es eure Stimme, eure Haltung, eure Solidarität.

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 (Az. 1 BvR 1213/85) entschieden, dass Beamt*innen kein Streikrecht haben. Die GEW kämpft für ein umfassendes Streikrecht und hat auch die Klagen zum Beamtenstreik unterstützt. Alle Infos zu diesem Thema findet ihr hier

Nein! Nur weil ihr nicht streiken dürft, heißt das nicht, dass ihr still sein müsst. Im Gegenteil: Gerade im Streik ist eure Solidarität wirklich wichtig. Ihr habt viele Möglichkeiten, euch sichtbar und wirksam einzubringen.

Es geht bei Streiks auch um eure Arbeitsbedingungen: 

  • Gehalts- und Pensionsentwicklung
  • Arbeitsverdichtung
  • Personalmangel
  • Fehlende Unterstützung im Schulalltag

Diese Probleme betreffen alle Lehrkräfte, egal ob angestellt oder verbeamtet.

Eine ganze Menge:

  • Gehaltsplus durch Tarifverhandlungen: Was von Angestellten erstreikt wird, ist die Grundlage für die Anpassung eurer Beamtenbesoldung. Denn eine Forderung in jeder Tarifrunde ist, die Ergebnisse der Tarifverhandlung auch auf die Beamt*innen zu übertragen. Gute Abschlüsse = bessere Bezahlung auch für euch.

  • Bessere Bedingungen für alle: Wenn Streiks zu kleineren Klassen, mehr Personal oder faireren Arbeitszeiten führen, entlastet das das gesamte Kollegium – ob angestellt oder verbeamtet.

  • Mehr Gewicht für uns alle: Ein erfolgreicher Streik stärkt die Position der Lehrkräfte insgesamt – auch in politischen Auseinandersetzungen um Bildung, Anerkennung und Ausstattung.

Kurz gesagt: Der Streik ist kein "Angestellten-Ding" – er ist ein Hebel für uns alle. Eure Solidarität macht den Unterschied.

Ihr habt viele Möglichkeiten:

  • Zeigt Solidarität im Schulalltag: Schickt unterstützende Nachrichten an Kolleg*innen. Kleine Gesten machen einen großen Unterschied.

  • Klärt auf – sprecht darüber: Nutzt Gespräche mit Eltern, Schüler*innen und Kolleg*innen, um die Hintergründe des Streiks zu erklären. Macht deutlich, dass die Forderungen der angestellten Lehrkräfte uns alle betreffen.

  • Werdet laut – auch online: Teilt Beiträge, setzt eigene Statements in sozialen Medien (z.B. @GEWBERLIN), zeigt, dass ihr hinter der Sache steht.

  • Zeigt Präsenz: Geht – außerhalb eurer Arbeitszeit – zu Kundgebungen und Demos. Eure Anwesenheit ist ein starkes Zeichen der Einheit. 

  • Macht den Streik sichtbar: Fotos, Eindrücke, Berichte – tragt dazu bei, dass die Aktionen wahrgenommen werden.

  • Keine Streikbrecher-Rolle übernehmen: Achtet darauf, dass ihr nicht ungewollt den Streik unterlauft. 

  • Gewerkschaftlich aktiv sein: Euer Engagement ist wichtig! Bringt euch in der Gewerkschaft ein, unterstützt die Forderungen, diskutiert mit und macht klar: Die Beamt*innen stehen nicht abseits. www.gew-berlin.de/aktiv-werden

  • Zeigt Gesicht auf der Straße: Ihr dürft nicht streiken, aber ihr dürft protestieren. Nutzt eure freie Zeit, um bei Kundgebungen, Demos oder Mahnwachen dabei zu sein – sichtbar und gemeinsam mit euren Kolleg*innen.

All diese Maßnahmen helfen, den Streik zu stärken, ohne dass Beamt*innen gegen ihr Streikverbot verstoßen. Sie tragen dazu bei, dass die Forderungen der angestellten Kolleginnen und Kollegen Erfolg haben – was langfristig auch verbeamteten Lehrkräften zugutekommt!

Ja. Ihr dürft zwar nicht streiken, aber außerhalb eurer Arbeitszeit an Protesten teilnehmen – z. B. Demos, Mahnwachen oder öffentlichen Kundgebungen. Das ist erlaubt und sogar erwünscht!

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1993 (Az. 1 BvR 1213/85), dass Beamtinnen kein Streikrecht haben, aufgrund ihrer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie Streikbrecher sein müssen. Verbeamtete Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, die Aufgaben von streikenden Kolleginnen zu übernehmen. Sie können sich solidarisch zeigen, ohne den Streik zu unterlaufen.

Wenn Euch eine Vertretungstätigkeit angeordnet wird, könnt Ihr Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung geltend machen. Das nennt man Remonstration. 

Beispiel für ein Remonstrationsschreiben:

Sehr geehrte/r Frau/Herr ....,
Sie haben für mich am .... für ... Stunden Mehrarbeit angeordnet. Diese Mehrarbeit soll den Arbeitsausfall, der durch streikende Kolleginnen und Kollegen verursacht ist, ausgleichen. Dies ist gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1213/85 vom 2.3.1993 rechtswidrig. Dies ist für alle Beteiligten offensichtlich. Ich werde deshalb die Anweisung nicht befolgen.

Beamt*innen können sich als Privatpersonen politisch betätigen. Sie sind angehalten, dabei Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Amtsführung nicht beeinträchtigt wird. Die politische Betätigung darf nicht im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Absolut! fast 150.000 Beamt*innen sind bundesweit in der GEW aktiv! Beamtinnen und Beamte sind die größte Statusgruppe in der GEW. Gerade weil Beamt*innen nicht streiken dürfen, ist die Gewerkschaft die wirksamste Möglichkeit, sich zu organisieren, um gemeinsam zu kämpfen!
Eine starke Gewerkschaft ist eine starke Stimme für die Rechte aller Beschäftigten! Mitmachen lohnt sich!
www.gew-berlin.de/aktiv-werden