Berlin-Wahl: Fairbeamtung
Bei der Verbeamtung zeichnet sich ab, dass aus dem versprochenen Nachteilsausgleich eine Zulage von 300 € werden soll. Mit einem echten Ausgleich für Angestellte hat das natürlich nichts zu tun.
Für die Kolleg*innen, die die Berliner Schulen seit Jahren am Laufen halten und nun aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht verbeamtet werden ist dieser Vorschlag der blanke Hohn.
Die GEW BERLIN hat schon seit 2013 die Option ins Spiel gebracht, die Regelung im § 16 Abs. 5 TV-L zu nutzen. Im bestehenden Tarifvertrag besteht die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie der Zahlung von Zulagen auf die Endstufe von aktuell bis 900 Euro. Diese einzig rechtssichere Lösung würde die Möglichkeit bieten, die Verbeamtung fair umzusetzen.
Unsere Forderungen und wichtige Informationen rund um die Verbeamtung