Unser Veranstaltungsteam arbeitet zurzeit an neuen Angeboten. Bleiben Sie gespannt!
Die aktuelle Einstellungssituation in Berlin
Für die Einstellungen zum Schulhalbjahr im Februar 2025 war der formale Bewerbungsschluss am 5. Oktober 2024. Lehramtsbewerber*innen können sich aber laufend bewerben.
Letzte Aktualisierung: 12.11.2024
Die zentrale Ausschreibung für Laufbahnbewerber*innen mit allen Hinweisen ist veröffentlicht auf dieser Seite. Im Januar/Februar gibt es die nächsten Veranstaltungen zu Berufseinstieg und Verbeamtung.
Diese Ausschreibung enthält keine Bewerbungsfrist mehr. Zu beachten ist aber immer die formale Bewerbungsfrist, die für die Einstellungen im Februar 2025 am 5. Oktober 2024 war, für Einstellungen zum Sommer 2025 voraussichtlich Ende Februar ist.
Bewerbungen von Laufbahnbewerber*innen mit voller Lehramtsbefähigung sind zwar auch jenseits dieser formalen Frist möglich. Um einen rechtzeitigen Vertragsabschluss bzw. Verbeamtung zu gewährleisten, sollte diese aber eingehalten werden.
Am 30. Januar und am 26. Februar 2025 gibt es die nächsten Online-Veranstaltungen zum Berufseinstieg und zur Verbeamtung nach dem Referendariat. Hier alle Details.
Die Präsentationen der letzten Info-Veranstaltungen sind für GEW-Mitglieder unten zum Download eingestellt.
Achtung:
Die Bewerbung muss zentral und komplett online bis zum Bewerbungstermin im Karriereportal des Landes Berlin vorgenommen werden. Hier die relevante Seite. Sobald die Staatsprüfung abgeschlossen ist (nach dem individuellen Prüfungstermin), sollte sofort die Vorläufige Bescheinigung über die bestandene Staatsprüfung nachgereicht werden. Die zentrale Bewerbung ist immer ohne das Zeugnis über die Staatsprüfung möglich.
Die Bewerbung muss auch vorgenommen werden, wenn ihr euch mit eurer oder einer anderen Schule schon einig seid, dort eingestellt zu werden. Falls ihr noch nicht sicher seid, ob ihr tatsächlich in Berlin anfangen wollt, solltet ihr euch trotzdem bewerben. Zurückziehen kann man diese Bewerbung immer ohne Probleme.
Die Kolleg*innen im berufsbegleitenden Referendariat müssen sich natürlich nicht noch mal bewerben!
Einstellungszusagen:
Die Senatsverwaltung erteilt allen Referendar*innen im dritten Ausbildungshalbjahr sog. Einstellungszusagen.
Bei diesen Einstellungsangeboten geht es darum, dass das Land Berlin euch garantiert, dass ihr ein Angebot für eine unbefristete Einstellung (Verbeamtung oder im Angestelltenverhältnis) im unmittelbaren Anschluss an das Referendariat erhaltet. Sie sind aber nicht mit einer konkreten Schule oder einer bestimmten Schulform verbunden. Daher ist es immer wichtig, sich selbst auf den Weg zu machen und mit passenden Schulen Kontakt aufzunehmen.
Eine rechtliche Bindung geht ihr erst ein, wenn ihr ein konkretes Angebot für eine bestimmte Schule angenommen und die Ernennungsurkunde zur Verbeamtung entgegengenommen oder einen Arbeitsvertrag unterschrieben habt.
Wichtig: Alle Referendar*innen werden sehr früh im dritten Ausbildungshalbjahr von der Personalstelle der Senatsverwaltung gefragt, ob sie verbeamtet werden wollen oder nicht (betrifft auch alle im berufsbegleitenden Referendariat!). Diese Abfrage erfolgt deshalb so frühzeitig, weil die organisatorische Vorbereitung der Verbeamtung oder des Abschlusses eines Arbeitsvertrages viel Zeit in Anspruch nimmt und der nahtlose Anschluss an das Ende des Referendariats am 23. Juli 2025 nur so gewährleistet werden kann.
Wie komme ich an meine Wunschschule?
Die Bildungssenatorin hatte bereits Ende Mai 2023 die zuvor erfolgte Steuerung der Lehramtsabsolvent*innen in die sog. Bedarfsbezirke wieder rückgängig gemacht. Das bedeutet, dass sich die Referendar*innen ihre Schule für den Berufseinstieg nach dem Referendariat mehr oder weniger wieder selbst aussuchen können. Die Schule muss aber in jedem Fall eine freie und besetzbare Stelle haben!
Alle Infos für "Quereinsteiger*innen" hier.
Hinweise zum Auswahlverfahren:
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, sich selbst ab Beginn des dritten Ausbildungshalbjahrs im Referendariat mit in Frage kommenden Schulen in Verbindung zu setzen, um eine mögliche Einstellung zu besprechen. Wenn eine passende Schule gefunden wird, die zum nächsten Einstellungstermin auch eine Stelle besetzen darf (Bedarf hat), wird die Schule euch auch auswählen (beiderseitiges Interesse natürlich vorausgesetzt). Das kann dann in einem individuellen Auswahlgespräch oder in den sog. Castings erfolgen. In jedem Fall muss aber immer fristgerecht die zentrale Bewerbung bei der Senatsverwaltung vorliegen.
Nach einem Auswahlgespräch („Casting“ oder individuelles Gespräch) erhält man ein Angebot für eine Schule (nicht mehrere). Das erfolgt i.d.R. spätestens am nächsten Tag per E-Mail. Falls man sich nicht sofort entscheiden kann und auch die Schule noch nicht kennt, sollte zunächst ein vor-Ort Termin mit der Schulleitung vereinbart und danach die Entscheidung getroffen werden. Wer ein Angebot nicht annehmen möchte, teilt das bitte der Schule und der Senatsverwaltung mit und äußert gleichzeitig, dass weiter Interesse an einer Einstellung besteht. Dann kommt man auf eine berlinweite Nachrückliste. Allerdings wird die Zahl der freien Stellen am Ende immer kleiner.
Die Einstellungen erfolgen seit Sommer 2022 grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Wer nicht verbeamtet werden will oder kann, wird in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis und in Vollzeit eingestellt. Teilzeit ist auf Antrag möglich mit Vertragsbeginn (später sind lange Antragsfristen einzuhalten!).
Fragen zum Einstellungs- und Auswahlverfahren beantworten die GEW-Personalräte der allgemeinbildenden Schulen in den Regionen. Bei Fragen zur Einstellung in berufsbildenden Schulen wendet euch bitte an die Kolleg*innen im Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen. In der GEW BERLIN steht euch Matthias Jähne unter 030 / 219993-59 oder matthias.jaehne(at)gew-berlin(dot)de
Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen | Regionale Personalvertretungen
Fristverträge und Personalkostenbudgetierung:
Für befristete Vertretungseinstellungen hat die Senatsverwaltung eine zentrale online-Datenbank für Vertretungslehrkräfte eingerichtet (BEO V). Der Zugang ist ebenfalls über die Internetseite der Senatsverwaltung zu „Einstellung von Lehrkräften“ zu finden (siehe link unten). Achtung: Auch diese Datenbank wird voraussichtlich irgendwann komplett durch ein neues System ersetzt werden. Bitte Hinweise auf der Seite der Senatsverwaltung beachten! Man sollte sich aber parallel dazu immer auch direkt an Schulen wenden, wenn Interesse an einer Tätigkeit als Vertretungslehrer*in besteht (zunächst nur kurze Mailanfrage an Schulleitung senden).
Tipps für Bewerber*innen:
Bewerber*innen sollten ihre Erreichbarkeit immer sicherstellen. Das gilt auch für Urlaubszeiten. Wichtig ist, Änderungen der Adresse (einschließlich E-Mail und Telefon) unbedingt der Bewerbungsstelle mitzuteilen.
Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit sind keine Einstellungshindernisse! Die Schule erhält dann unmittelbar eine Vertretungseinstellung. Also: Auf jeden Fall bewerben und auch an Auswahlgesprächen teilnehmen!
Alle Hinweise zur Bewerbung, die Ausschreibungen und die online-Bewerbung sind auf der Internetseite der Senatsbildungsverwaltung zu finden.
Bewerbt euch auf jeden Fall für das zentrale Einstellungsverfahren (Frist: i. d. R. Anfang März für die Einstellungen zum Schuljahresbeginn und Anfang Oktober für das folgende Schulhalbjahr). Gebt dort auch Handy-Nummer und Emailadresse an, damit ihr immer erreichbar seid.
Haltet Kontakt zu den Schulen bzw. Schulleitungen, bei denen ihr evtl. eingestellt werden möchtet.
Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen
Telefonsprechzeiten:
Mo., Di., Do. 13.00 bis 16.00 Uhr,
Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,
Fr. 13.00 bis 15.00 Uhr
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Exklusiv für Mitglieder
Präsentation Berufseinstieg Schule
12.09.2024 - (pdf - 2.49 MB) -
Exklusiv für Mitglieder
Präsentation Verbeamtung nach dem Referendariat
26.09.2024 - (pdf - 2.18 MB)