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Die aktuelle Einstellungssituation in Berlin

Für die Einstellungen zum Schuljahresbeginn im Sommer 2024 war der formale Bewerbungsschluss am 25. Februar 2024. Lehramtsbewerber*innen können sich aber laufend bewerben. Die Präsentationen unserer letzten GEW-Online-Veranstaltungen zum Berufseinstieg und zur Verbeamtung nach dem Referendariat sind unten für GEW-Mitglieder abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2024

Die zentrale Ausschreibung für Laufbahnbewerber*innen mit allen Hinweisen ist veröffentlicht auf dieser Seite.

Diese Ausschreibung enthält keine Bewerbungsfrist mehr. Zu beachten ist aber immer die formale Bewerbungsfrist, die für die Einstellungen im Sommer 2024 am 25. Februar war war (für das Halbjahr im Februar 2025 voraussichtlich Anfang Oktober).

Bewerbungen von Laufbahnbewerber*innen mit voller Lehramtsbefähigung sind zwar auch jenseits dieser formalen Frist möglich. Um einen rechtzeitigen Vertragsabschluss bzw. Verbeamtung zu gewährleisten, sollte diese aber eingehalten werden.

 

Achtung:

Die Bewerbung muss zentral und komplett online bis zum Bewerbungstermin im Karriereportal des Landes Berlin vorgenommen werden. Hier die relevante Seite. Sobald die Staatsprüfung abgeschlossen ist (nach dem individuellen Prüfungstermin), sollte sofort die Vorläufige Bescheinigung über die bestandene Staatsprüfung nachgereicht werden. Die zentrale Bewerbung ist immer ohne das Zeugnis über die Staatsprüfung möglich.

Die Bewerbung muss auch vorgenommen werden, wenn ihr euch mit eurer oder einer anderen Schule schon einig seid, dort eingestellt zu werden. Falls ihr noch nicht sicher seid, ob ihr im Sommer 2024 tatsächlich in Berlin anfangen wollt, solltet ihr euch trotzdem bewerben. Zurückziehen kann man diese Bewerbung immer ohne Probleme.

Die Kolleg*innen im berufsbegleitenden Referendariat müssen sich natürlich nicht noch mal bewerben!

 

Einstellungszusagen:

Die Senatsverwaltung hat Ende Januar wieder allen Referendar*innen im dritten Ausbildungshalbjahr sog. Einstellungszusagen erteilt.

Bei diesen Einstellungsangeboten geht es darum, dass das Land Berlin euch garantiert, dass ihr ein Angebot für eine unbefristete Einstellung (Verbeamtung oder im Angestelltenverhältnis) im unmittelbaren Anschluss an das Referendariat im Juli 2024 erhaltet. Sie sind aber nicht mit einer konkreten Schule oder einer bestimmten Schulform verbunden. Daher ist es immer wichtig, sich selbst auf den Weg zu machen und mit passenden Schulen Kontakt aufzunehmen.

Eine rechtliche Bindung geht ihr aber erst ein, wenn ihr ein konkretes Angebot für eine bestimmte Schule angenommen und die Ernennungsurkunde zur Verbeamtung entgegengenommen oder einen Arbeitsvertrag unterschrieben habt.

Die Präsentationen unserer Info-Veranstaltungen vom 30.01.2024 und 28.02.2024 zum Berufseinstieg Berliner Schule und zur Verbeamtung Juli 2024 sind für GEW-Mitglieder unten zum Download eingestellt.

Wichtig: Bereits bis 12. März 2024 wurden alle Referendar*innen im dritten Ausbildungshalbjahr von der Senatsverwaltung per Mail abgefragt, ob sie verbeamtet werden wollen oder nicht (betrifft auch alle im berufsbegleitenden Referendariat!). Diese Abfrage erfolgt deshalb so frühzeitig, weil die organisatorische Vorbereitung der Verbeamtung oder des Abschlusses eines Arbeitsvertrages viel Zeit in Anspruch nimmt und der nahtlose Anschluss an das Ende des Referendariats am 18. Juli 2024 nur so gewährleistet werden kann.

 

Wie komme ich an meine Wunschschule?

Die neue Bildungssenatorin hatte bereits Ende Mai 2023 die zuvor erfolgte Steuerung der Lehramtsabsolvent*innen in die sog. Bedarfsbezirke wieder rückgängig gemacht. Das bedeutet, dass sich die Referendar*innen ihre Schule für den Berufseinstieg nach dem Referendariat mehr oder weniger wieder selbst aussuchen können. Die Schule muss aber in jedem Fall eine freie und besetzbare Stelle haben! Inzwischen wird von politischer Seite wieder eine Steuerung diskutiert vor dem Hintergrund, dass bestimmte Bezirke kaum voll ausgebildete Lehrkräfte einstellen können. Entscheidungen sind aber noch nicht getroffen.

Alle Infos für "Quereinsteiger*innen" hier.

 

Hinweise zum Auswahlverfahren:

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, sich selbst rechtzeitig vor Ende des Referendariats mit in Frage kommenden Schulen in Verbindung zu setzen, um eine mögliche Einstellung zu besprechen. Wenn eine passende Schule gefunden wird, die zum nächsten Einstellungstermin auch eine Stelle besetzen darf (Bedarf hat), wird die Schule euch auch auswählen (beiderseitiges Interesse natürlich vorausgesetzt). Das kann dann in einem individuellen Auswahlgespräch oder in den sog. Castings erfolgen. In jedem Fall muss aber immer fristgerecht die zentrale Bewerbung bei der Senatsverwaltung vorliegen.

Nach einem Auswahlgespräch („Casting“ oder individuelles Gespräch) erhält man ein Angebot für eine Schule (nicht mehrere). Das erfolgt i.d.R. spätestens am nächsten Tag per E-Mail. Falls man sich nicht sofort entscheiden kann und auch die Schule noch nicht kennt, sollte zunächst ein vor-Ort Termin mit der Schulleitung vereinbart und danach die Entscheidung getroffen werden. Wer ein Angebot nicht annehmen möchte, teilt das bitte der Schule und der Senatsverwaltung mit und äußert gleichzeitig, dass weiter Interesse an einer Einstellung besteht. Dann kommt man auf eine berlinweite Nachrückliste. Allerdings wird die Zahl der freien Stellen am Ende immer kleiner.

Die Einstellungen erfolgen seit Sommer 2022 grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Wer nicht verbeamtet werden will oder kann, wird in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis und in Vollzeit eingestellt. Teilzeit ist auf Antrag möglich mit Vertragsbeginn (später sind lange Antragsfristen einzuhalten!).


Fragen zum Einstellungs- und Auswahlverfahren beantworten die GEW-Personalräte der allgemeinbildenden Schulen in den Regionen. Bei Fragen zur Einstellung in berufsbildenden Schulen wendet euch bitte an die Kolleg*innen im Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen. In der GEW BERLIN steht euch Matthias Jähne unter 030 / 219993-59 oder matthias.jaehne(at)gew-berlin(dot)de

Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen | Regionale Personalvertretungen

 

Fristverträge und Personalkostenbudgetierung:

Für befristete Vertretungseinstellungen hat die Senatsverwaltung eine zentrale online-Datenbank für Vertretungslehrkräfte eingerichtet (BEO V). Der Zugang ist ebenfalls über die Internetseite der Senatsverwaltung zu „Einstellung von Lehrkräften“ zu finden (siehe link unten). Achtung: Auch diese Datenbank wird voraussichtlich irgendwann komplett durch ein neues System ersetzt werden. Bitte Hinweise auf der Seite der Senatsverwaltung beachten! Man sollte sich aber parallel dazu immer auch direkt an Schulen wenden, wenn Interesse an einer Tätigkeit als Vertretungslehrer*in besteht (zunächst nur kurze Mailanfrage an Schulleitung senden).

 

Tipps für Bewerber*innen:

Bewerber*innen sollten ihre Erreichbarkeit immer sicherstellen. Das gilt auch für Urlaubszeiten. Wichtig ist, Änderungen der Adresse (einschließlich E-Mail und Telefon) unbedingt der Bewerbungsstelle mitzuteilen.

Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit sind keine Einstellungshindernisse! Die Schule erhält dann unmittelbar eine Vertretungseinstellung. Also: Auf jeden Fall bewerben und auch an Auswahlgesprächen teilnehmen!

Alle Hinweise zur Bewerbung, die Ausschreibungen und die online-Bewerbung sind auf der Internetseite der Senatsbildungsverwaltung zu finden.

Bewerbt euch auf jeden Fall für das zentrale Einstellungsverfahren (Frist: i. d. R. Anfang März für die Einstellungen zum Schuljahresbeginn und Anfang Oktober für das folgende Schulhalbjahr). Gebt dort auch Handy-Nummer und Emailadresse an, damit ihr immer erreichbar seid.

Haltet Kontakt zu den Schulen bzw. Schulleitungen, bei denen ihr evtl. eingestellt werden möchtet.

 

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

Telefonsprechzeiten:
  Mo., Di., Do. 13.00 bis 16.00 Uhr,
  Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,
  Fr. 13.00 bis 15.00 Uhr