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Besonderheiten im berufsbegleitenden Referendariat

Aufgrund des hohen Lehrkräftebedarfs wird Berlin auch in nächster Zeit Quereinsteiger*innen- und Lehramtsabsolvent*innen einstellen, die ihr Referendariat berufsbegleitend absolvieren.

Letzte Aktualisierung: 08.01.2024
 

Aufgrund des hohen Lehrkräftebedarfs wird Berlin auch in nächster Zeit Quereinsteiger*innen einstellen, die ihr Referendariat berufsbegleitend absolvieren. Auch zahlreiche Kolleg*innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium absolvieren ihr Referendariat inzwischen berufsbegleitend. Sie können sich ab Referendariatsbeginn 22.08.2024 grundsätzlich in allen Lehrämtern und fächerunabhängig für eine unbefristete Einstellung mit berufsbegleitendem Referendariat bewerben. Ausführlich dazu hier: https://www.gew-berlin.de/berufseinstieg/lehrerin-werden/einstellung-ins-referendariat/berufsbegleitendes-referendariat-mit-lehramtsabschluss

Der Ablauf und die Struktur des Referendariats (einschließlich der Prüfungen) sind mit dem regulären Referendariat identisch. Demzufolge gelten für die Ausbildung (bis auf wenige Ausnahmen) die Vorschriften der Verordnung Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung.

Es gibt aber ein paar wichtige Unterschiede, auf die nachfolgend eingegangen wird:

Arbeitsverhältnis statt Verbeamtung auf Widerruf

Die Einstellung erfolgt nicht in den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf), sondern unmittelbar im Angestelltenverhältnis mit einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag als Lehrer*in. Ergänzend zum Arbeitsvertrag wird ein Ausbildungsvertrag vereinbart, der die Aufnahme in das (berufsbegleitende) Referendariat zum nächstmöglichen Zeitpunkt regelt.

Für das Arbeitsverhältnis gelten die tarifvertraglichen Regelungen des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder)

Das betrifft z. B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Kündigungsfristen und die Regelungen zur Nebentätigkeit.
Der Arbeitsvertrag enthält die Verpflichtung zur Ableistung des (berufsbegleitenden) Referendariats und eine sog. „auflösende Bedingung“ für den Fall, dass die Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wird. Dann endet der Vertrag mit einer Auslauffrist von zwei Wochen. Für die Prüfungen gelten aber dieselben Regelungen wie für alle anderen auch; man hat immer eine zweite Chance (Wiederholungsprüfung).

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. ausstehende oder fehlerhafte Entgeltzahlungen) müssen nach § 37 TV-L innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit des Anspruchs schriftlich beim Arbeitgeber (Personalstelle) geltend gemacht werden. Ansonsten sind sie verfallen.

Zuständig für alle arbeitsrechtlichen Dinge (z. B. Krankmeldungen, Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Anträge auf Freistellungen) ist die Schulleitung und ggf. die Personalstelle.
Der/die Leiter/in des Allgemeinen Seminars, dem man zugewiesen ist, ist für die Ausbildung verantwortlich. Aufgrund der Doppelstellung (Arbeitsverhältnis und paralleles Ausbildungsverhältnis) ist es ratsam, diesen ebenfalls immer Kopien der Anträge und Bescheinigungen zu übermitteln (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Krankheit).

Tipp:

Die wichtigsten Hinweise zum Arbeitsverhältnis als angestellte*r Lehrer*in sowie die aktuellen Entgelttabellen für Berliner Lehrkräfte findet ihr in der GEW-Broschüre „ Dein Einstieg in die Berliner Schule 2023“ – abrufbar für GEW-Mitglieder unter gew-berlin.de/einstieg-schule.


Arbeitszeit, Unterrichtsstunden

Die Einstellung erfolgt in Vollzeit, wobei die Arbeitszeit von Lehrkräften nach wie vor ausschließlich durch die Zahl der Unterrichtsstunden bestimmt wird. In ISS, Gymnasien und berufsbildenden Schulen sind bei Vollzeit 26 Unterrichtsstunden zu halten, in Grundschulen 28 und in sonderpädagogischen Förderzentren 27.

Die Senatsbildungsverwaltung gewährt seit dem Schuljahr 2019/20 für die Dauer des berufsbegleitenden Referendariats eine Ermäßigung um neun Unterrichtsstunden – ohne Reduzierung des Entgelts. In den Grundschulen beträgt die Ermäßigung für alle „Quereinsteiger*innen“ elf Unterrichtsstunden, in den Förderzentren zehn Stunden. Man wird also mit 17 Unterrichtsstunden nach Vollzeit bezahlt.

Auf Antrag ist mit Vertragsbeginn eine weitere Stundenreduzierung möglich (Teilzeit mit entsprechender Reduzierung des Entgelts): um bis zu 4 Unterrichtsstunden.
Mindestens 13 Unterrichtsstunden müssen alle während des berufsbegleitenden Referendariats zurzeit leisten. Ausnahme: Bei Elternteilzeit beträgt die Mindestzahl 10 Unterrichtsstunden.

Alle Stunden sind selbstständiger Unterricht, wobei euch die Schule mindestens mit 10 Stunden in euren Ausbildungsfächern einsetzen muss. Darunter können bis zu zwei Stunden Hospitation oder angeleiteter Unterricht in Abhängigkeit von der Situation in der Schule sein.

Seit 2018 gibt es für Quereinsteiger*innen für den Einstieg ein Qualifizierungsprogramm (QuerBer), in dem grundlegende pädagogische Kenntnisse vermittelt werden.

Dieses Qualifizierungsprogramm erhalten alle Quereinsteiger*innen, die nach der Einstellung nicht sofort ihr berufsbegleitendes Referendariat beginnen können (sondern erst zum nächsten regulären Termin), aber zwei anerkannte Fächer haben. Dafür gewährt die Senatsverwaltung eine Ermäßigung um fünf Unterrichtsstunden.

Wer gleich mit der Einstellung das Referendariat beginnen könnte, kann jetzt beantragen, ebenfalls in das Qualifizierungsprogramm (QuerBer) aufgenommen zu werden. Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn noch keine Unterrichtserfahrung als Lehrer*in vorhanden ist. Das Referendariat würde dann zum nächsten regulären Termin beginnen (ein halbes Jahr später). Der Antrag auf Aufnahme in das QuerBer-Programm muss vor Vertragsunterzeichnung bei der Schulleitung eingereicht werden, die ihn zusammen mit der Einstellungsvorlage an die Senatsverwaltung sendet.


Bezahlung | Entgeltgruppe

Die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte ist geregelt im Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV Entg-O-L).

Eingruppierung bedeutet, nach welcher Entgeltgruppe man jeweils bezahlt wird. Sie hängt vom anerkannten Abschluss und dem studierten Fach bzw. den Fächern ab.

Die GEW BERLIN hat es 2017 nach vielen Streiks der angestellten Lehrkräfte durchgesetzt, dass in Berlin auch voll ausgebildete Grundschullehrkräfte nach Entgeltgruppe 13 und damit genauso hoch wie die entsprechenden Lehrkräfte in ISS und Gymnasien bezahlt werden. Mit dem 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte wurden auch die Eingruppierungen der anderen Lehrkräfte an Grundschulen angehoben, die noch keine vollständige Lehramtsausbildung haben. Die Eingruppierung ist damit in Berlin auch für diese Lehrkräfte identisch mit der in ISS und Gymnasien.

Darüber hinaus wurde geregelt, dass ein Magisterabschluss ohne Wenn und Aber als wissenschaftlicher Hochschulabschluss gilt.

Hier ein grober Überblick über die Eingruppierung von Lehrkräften ohne abgeschlossenes Referendariat in Berlin; Lehrkräfte an allen Schulformen in Berlin (nicht vollständig und ohne Gewähr!):

mit abgeschlossenem Lehramtsstudium und zwei Fächern

(mit längeren Stufenlaufzeiten: Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1 und Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 2)

E13

mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss (auch Magister) in mindestens einem Schulfach der jeweiligen Schulform (einschließlich Diplom oder Master an Musik- und Kunsthochschulen) 

E12

mit Fachhochschuldiplom oder Bachelorabschluss in mindestens einem Schulfach der jeweiligen Schulform

E11
ansonsten E10

Die Anhebung für Lehrkräfte an Grundschulen gilt für alle ab 1. August 2019 Neueingestellten. Falls die schlechtere Eingruppierung nur wegen des nicht anerkannten Magisterabschlusses erfolgte, gilt sie ab 1. Januar 2020.

Stufe

Die Zuordnung zur Stufe (1 bis 5) in der jeweiligen Entgeltgruppe hängt wiederum von der sog. einschlägigen Berufserfahrung ab. Das ist zunächst einmal nur die Berufserfahrung als Lehrer*in. Ohne Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1. Dann entspricht die Stufenlaufzeit der Stufennummer (also nach einem Jahr in Stufe 1 kommt man in die Stufe 2 usw.). Im Idealfall erreicht man die zurzeit höchste Stufe 6 nach 15 Jahren Berufserfahrung. Bei Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (ohne Referendariat) gelten in der E 13 längere Stufenlaufzeiten (siehe oben).

In Berlin haben die GEW-Kolleg*innen im Hauptpersonalrat gegenüber der Senatsverwaltung durchgesetzt, dass auch weitere sog. förderliche berufliche Erfahrungen bei der Stufenzuordnung von Lehrkräften berücksichtigt werden. Danach können z. B. auch berufliche Erfahrungen einbezogen werden, die fachlich für die Tätigkeit als Lehrer*in relevant bzw. förderlich sind (z. B. Lehrtätigkeit an der Uni oder auch freiberufliche Tätigkeiten).

Tipp:

Alle Nachweise über ggf. relevante Berufserfahrungen zusammenstellen und vor Vertragsunterzeichnung bei der Schulleitung einreichen. Diese muss dann bestätigen, dass die Berufserfahrungen förderlich für die Tätigkeit als Lehrer*in sind und sendet alles zusammen mit den Einstellungsunterlagen an die Personalstelle. Bei Fragen helfen die Kolleg*innen in eurem Personalrat. Bitte beachtet, dass die Prüfung der förderlichen Zeiten durch die Personalstelle meist sehr lange dauert. 

Da die Regelungen zur Eingruppierung sehr kompliziert sind und hier immer wieder Fehler auftreten, sollten GEW-Mitglieder sich im Zweifel in der GEW rechtlich beraten lassen. Nicht nur deshalb ist es sinnvoll und wichtig, in die GEW einzutreten!


Sozialversicherung

Aufgrund des Angestelltenverhältnisses besteht volle Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausführliche Hinweise dazu findet ihr in der GEW-Broschüre „Dein Einstieg in die Berliner Schule 2023“.

In der GEW-Mitgliedschaft ist übrigens die Berufshaftpflichtversicherung (z. B. bei Schlüsselverlust) bereits enthalten.


Unterstützung und Beratung

Personalräte und GEW

Für die angestellten Lehrkräfte im berufsbegleitenden Referendariat ist der Personalrat der Lehramtsanwärter*innen nicht zuständig! Sie werden durch die örtlichen Personalräte der allgemeinbildenden Schulen in ihrem jeweiligen Schulbezirk oder (bei Einsatz in einer berufsbildenden Schule) durch den Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen vertreten. Die GEW BERLIN stellt in diesen Personalräten über 80 Prozent der Mitglieder, wobei die Personalräte immer alle Beschäftigten (auch Unorganisierte) in ihrem Bereich vertreten.

Tipp:

Wendet euch bei Fragen zur Einstufung und bei Problemen in der Schule immer auch an euren zuständigen Personalrat. Die Kontaktdaten der Personalräte findet ihr unter
https://www.gew-berlin.de/beschaeftigtenvertretungen/personalvertretung/personalvertretungen-im-bereich-der-senatsverwaltung-fuer-bildung-jugend-und-familie/
GEW-Mitglieder können darüber hinaus die umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung der GEW in Anspruch nehmen.

 

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

Telefonsprechzeiten:
  Mo., Di., Do. 13.00 bis 16.00 Uhr,
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  Fr. 13.00 bis 15.00 Uhr