Lehrkräftebildungsgesetz
Das Lehrkräftebildungsgesetz Berlin ist die gesetzliche Grundlage für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Quereinsteigenden in Berlin. Link zum aktuellen Gesetzestext - siehe unten!
Letzte Aktualisierung: 25.10.2024
Alle angehenden Lehrer*innen absolvieren in Berlin nach dem dreijährigen Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Master of Education) von zwei Jahren und anschließend ein einheitlich langes Referendariat von 18 Monaten. Darüber hinaus ist in alle Masterstudiengänge ein Praxissemester integriert.
Es gibt drei Lehrämter:
- das Lehramt an Grundschulen,
- das Lehramt ISS und Gymnasium und
- das Lehramt für die beruflichen Schulen.
Ein eigenständiges Lehramt Sonderpädagogik gibt es in Berlin nicht mehr. Dafür kann man in allen drei Lehrämtern zwei sonderpädagogische Fachrichtungen als Fach wählen.
Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen
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