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Lehrkräftebildungsgesetz

Das Lehrkräftebildungsgesetz Berlin ist am 30.01.2014 vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden und am 20.02.2014 nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin in Kraft getreten (GVBl S. 49). Link zum aktuellen Gesetzestext - siehe unten!

Änderungen der Berliner Lehrer*innenbildung

Letzte Aktualisierung: 25.01.2021

Die wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes:

Alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer absolvieren seit dem WS 2015/16 nach dem dreijährigen Bachelorstudiengang ein vollwertiges Masterstudium von zwei Jahren und (seit August 2014) ein einheitlich langes Referendariat von 18 Monaten. Darüber hinaus ist in alle Masterstudiengänge ein Praxissemester integriert. Die inklusive Bildung ist verbindlicher Bestandteil des Studiums. Auch die Lehramtsstruktur ist verändert worden.

Es gibt nur noch drei Lehrämter:

  •  das Lehramt an Grundschulen,
  • das Lehramt ISS und Gymnasium und
  • das Lehramt für die beruflichen Schulen.

Ein eigenständiges Lehramt Sonderpädagogik gibt es nicht mehr. Dafür kann man in allen drei Lehrämtern zwei sonderpädagogische Fachrichtungen als Fach wählen.

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

Telefonsprechzeiten:
  Mo., Di., Do. 13.00 bis 16.00 Uhr,
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