Verordnung Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung (VSLVO) Berlin
Die Verordnung Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung (VSLVO) regelt den Ablauf des Vorbereitungsdienstes und die einzelnen Prüfungsteile für Lehramt in Berlin.
Letzte Aktualisierung: 24.08.2022
Am 21. August 2022 sind erneut Änderungen in der Verordnung Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung (VSLVO) in Kraft getreten (GVBL, S. 508). Das betrifft insbesondere die Sonderregelungen bei Infektionsschutzmaßnahmen. Diese waren in der Pandemie in einer gesonderten Verordnung geregelt, die bereits Ende März 2022 ausgelaufen ist.
Um künftig in einer Pandemie unmittelbar eine rechtliche Grundlage für abweichende Regelungen bei Unterrichtsbesuchen und Prüfungen zu haben, sind diese Sonderregelungen jetzt in die VSLVO integriert worden (neuer § 30). Die GEW BERLIN hatte zum Entwurf der Änderungen im Februar 2022 Stellung genommen. Im Detail gibt es auch ein paar Verbesserungen im Vergleich zur früheren Sonderverordnung.
Für alle, die schon vor dem 1. Februar 2021 ihr Referendariat begonnen haben, gilt weiter die VSLVO in der bis 29.01.2021 geltenden Fassung bis zum Ende ihres Referendariats. Wir haben diese Fassung unten noch extra verlinkt.
Unten findet ihr zum Download eine Übersicht über die aktuelle Struktur des Referendariats.
Es lohnt sich, ab und zu mal in die VSLVO reinzuschauen, weil sich viele Fragen zum Referendariat schon aus dem Text der Verordnung klären lassen. So z. B. der Umfang des Ausbildungsunterrichts (§ 9), die Anforderungen an die Modulprüfung(en) (§ 16), die Rechte und Pflichten der Seminarleiter*innen (§ 13 und 14) oder die Voraussetzungen der unterrichtspraktischen Prüfung (§ 22).
Diese Verordnung gilt bis auf wenige Ausnahmen auch für Lehrkräfte im berufsbegleitenden Referendariat.
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