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Flucht & Asyl: Recht auf Bildung

Das Menschenrecht auf Bildung muss für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gelten – ausnahmslos. Das entspricht der UN-Kinderrechtskonvention und dem Berufsethos der Bildungsinternationale, dafür tritt die GEW ein.

Bildung ist ein Menschenrecht. Kinder und Jugendliche haben unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Recht, eine Schule zu besuchen – so steht es auch im Berliner Schulgesetz. Das Grundrecht auf Bildung und das Grundrecht auf Asyl sind nicht verhandelbar. Sie dürfen ebenso wenig wie Standards für Inklusion aus Kostengründen relativiert werden. Die bestehenden Qualitätsanforderungen an Bildung dürfen nicht abgesenkt werden. Dies ist das zentrale Anliegen der GEW BERLIN. Es gilt, die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren.

 

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Kontakt
Klaudia Kachelrieß
Referentin Vorstandsbereich Schule
Telefon: 030 / 219993-57

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