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bbz 02 / 2018

Mehr Betriebsräte braucht das Land

Beschäftigte bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe setzen sich für andere Menschen ein. In ihren eigenen Betrieben sieht es häufig schlecht aus, denn viele Kolleg*innen nutzen Ihre Mitbestimmungsrechte nicht aus.

1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet und so das Rechtschaos für die Betriebsräte beendet. Bis dahin waren deren Rechte in den verschiedenen Besatzungszonen sehr unterschiedlich geregelt. SPD und KPD hatten gegen das neue BetrVG votiert, auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) war dagegen. Für den DGB war damals die Mitbestimmung der Betriebsräte eher nachrangig gegenüber der Mitbestimmung der Gewerkschaften in der Gesamtwirtschaft und in Unternehmen. Gefordert wurde ein BetrVG mit paritätischer Mitbestimmung im Aufsichtsrat und einem gewerkschaftlich verbundenen Arbeitsdirektor wie in der Montanindustrie. Der DGB scheiterte mit diesen Forderungen, weil die Lobbyisten der Industrie, vor allem mit der Hilfe der FDP, die parlamentarischen Entscheidungsprozesse beeinflussen konnten.

Ein Gesetz mit wenig Reichweite

Das BetrVG von 1952 enthielt nicht viel mehr Gestaltungsspielraum als das Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik von 1920. So wurde den Gewerkschaften kein Zugangsrecht zum Betrieb eingeräumt, das Gesetz sah lediglich einige Beratungs- und Unterstützfunktionen für den Betriebsrat vor. Außerdem hob das neue Gesetz die einheitliche Vertretung aller Arbeitnehmer*innen auf, der öffentliche Dienst wurde aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.

In den ersten Jahren nach der Verabschiedung gab es vor allem Auseinandersetzungen um die Doppelrolle des Betriebsrats, der einerseits Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen war, andererseits auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes berücksichtigen sollte. Die Gewerkschaften drängten auf eine engere Bindung an sie, die Arbeitgeber*innen wollten die Betriebsräte stärker in die Interessen des Betriebes einbinden. Nach einem Jahrzehnt der praktischen Arbeit hatten aber alle ihre Rolle akzeptiert. Die Großindustriellen bekannten sich nun zu der von ihnen gepriesenen »Sozialpartnerschaft« und die Gewerkschaften begriffen die Betriebsräte als die zentralen gewerkschaftlichen Akteur*innen auf Betriebsebene.

Seitdem gehören Betriebsräte in vielen Betrieben zum Alltag. So werden sie im produzierenden Gewerbe trotz etlicher Auseinandersetzungen von vielen Geschäftsführungen geschätzt. Recht haben sie, denn Untersuchungen belegen, dass Betriebe, die einen Betriebsrat haben, erfolgreicher am Markt sind als Betriebe ohne Betriebsrat. Beschäftigte, die in ihrem Betrieb einen Betriebsrat haben, sind in der Regel besser bezahlt. Auch gibt es in Betrieben mit Betriebsrat häufiger Tarifverträge.

Beschäftigte mit Betriebsrat können bestätigen, dass ihr Unternehmen auch in schweren Krisen gut überleben konnte, weil es Betriebsräte gab, die gemeinsam mit den Geschäftsführungen Lösungswege zur Bewältigung der Krise fanden. Was nicht zuletzt Arbeitsplätze sicherte und auch dafür sorgte, dass es keinen oder nur wenig finanziellen Verlust gab. Denn wenn es einen Betriebsrat gibt, muss er entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes von Arbeitgeber*innen bei organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten beteiligt werden. Beispiele sind etwa Kurzarbeit, Betriebsurlaub, Kündigungen und sogar bei Betriebseinschränkungen oder Stilllegungen. Der Betriebsrat kann Kündigungen widersprechen und bei der Kurzarbeit oder beim Zwangsurlaub ein Wörtchen mitreden. Er kann diese sogar ablehnen oder aber Forderungen stellen. Er hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Selbst bei Massenentlassungen muss der Betriebsrat beteiligt werden, wie auch bei Fusionen und Spaltungen des Unternehmens. Müssen Arbeitsplätze abgebaut werden, geht dies nicht an ihm vorbei. Deshalb ist es gerade in Krisenzeiten überlebenswichtig, einen Betriebsrat zu haben.

GEW BERLIN leistet Hilfe zur Selbsthilfe

Jammernden Arbeitgeber*innen geht es nicht wirklich schlecht. Gerade in der Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit gehört es zum guten Ton mancher Geschäftsführungen, düstere wirtschaftliche Szenarien zu verkaufen, um dann Belegschaft und Löhne reduzieren zu können. Nur der Betriebsrat kann von der Geschäftsführung Informationen einfordern, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überprüfen. Selbst wenn der Betrieb ganz stillgelegt werden muss, hat der Betriebsrat mitzubestimmen und kann einen Sozialplan verlangen. Ohne ihn gibt es keine verbindliche Abfindung ohne Klage. Und auch in der Insolvenz kann der Betriebsrat noch viel für die Belegschaft tun, damit Arbeitgeber*innen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.

Leider haben dies viele Arbeitgeber*innen im Bereich der Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit nicht erkannt. Für sie sind Betriebsräte oft ein Gräuel: Die wollen nur mitreden, wissen ja sowie alles besser und meckern nur. Dadurch gibt es reichlich Konflikte zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber*innen. In der letzten Zeit ist jedenfalls eine Zunahme zu verzeichnen. Das ist anstrengend und macht vielen Angst.

Es ist daher oft schwer, Kandidat*innen für die Betriebsratswahl zu finden. Einige wollen sich das nicht mehr antun, andere wollen überhaupt nicht in eine solche Situation kommen. Alle Jahre wieder ist es eine große Herausforderung, genug Kandidat*innen zu finden. Betriebsräte brauchen Unterstützung vor allem aus der eigenen Belegschaft, ohne die man als Betriebsrat schon verloren hat.

Auch gute Berater- und Unterstützer*innen, zum Beispiel durch die Gewerkschaft, sind wichtig. Die GEW BERLIN unterstützt die Betriebsräte sehr durch kompetente Beratung, Auftritte bei Betriebsversammlungen, Netzwerksarbeit, wie beispielsweise die Interessengruppe der Betriebsräte in der GEW BERLIN und gute Schulungen. Das Motto ist hier Hilfe zur Selbsthilfe. Das müsste ja bei den Beschäftigten in der Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit eigentlich gut ankommen. Leider ist das »Empowerment« in eigener Sache in dieser Branche aber nicht so ausgeprägt. Man kann gerne immer wieder fordern, dass die Geschäftsführung doch einsehen muss, dass es so nicht geht. Erhört wird man leider nur in den seltensten Fällen.

Gemeinsam sind wir stark – alleine machen sie dich ein. Dieser alte Spruch hat an seiner Gültigkeit nichts eingebüßt. Deshalb wählt man doch am besten einen Betriebsrat, lässt sich als Kandidat*in aufstellen oder macht beim Wahlvorstand mit.

Kompetenz, Stärke und Selbstvertrauen gewinnen

Betriebsratsarbeit ist nicht nur furchtbar, man kann dabei viel gewinnen – an Kompetenz, an Stärke und Selbstvertrauen. Es gibt kaum einen Bereich, wo man so viel lernen darf. Hier seien nur einige Beispiele genannt: Kenntnisse im Arbeitsrecht und der dazugehörigen Rechtsprechung, Verhandlungsgeschick, Rhetorik, politische Arbeit in einem Gremium und vieles mehr.

Und Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit. Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz. Ihre Entlassung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht zulässig. Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Und weil noch kein*e Meister*in vom Himmel gefallen ist, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf alle Fortbildungen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Ihr seht, es ist eine schöne Herausforderung und ihr seid nicht allein. Die GEW BERLIN hilft gerne bei der Durchführung der Betriebsratswahl, sei es bei der Bestellung des Wahlvorstandes oder durch Schulungs- und Beratungsangebote. Wir halten Betriebsräten den Rücken frei durch kompetente Beratung, Information und Qualifizierung, damit das Unternehmen Betriebsratswahl gut gelingen kann.

Jetzt braucht es nur euch. Stellt euch auf, lasst euch wählen! Geht wählen! In diesem Sinne: Auf zur erfolgreichen Betriebsratswahl!


Dieser Artikel ist Teil des bbz-Themenschwerpunkts „Guter Rat Betriebsrat“  [zur gesamten Ausgabe]