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blz 06 / 2015

L-EGO in der Tarifrunde erneut gescheitert

Bei den Tarifverhandlungen ist eine Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte erneut gescheitert. Und der Beamtenbund verkaufte seine Mitglieder für eine Entgelterhöhung um 30 Euro.

Bei der letzten Verhandlungsrunde am 28. März zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) konnten die Gewerkschaften für ihre Mitglieder eine ordentliche Gehaltserhöhung durchsetzen. Die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zeigte sich bei einer Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte aber erneut kompromisslos und bestand ausschließlich auf ihrem eigenen Entwurf. Wenn die GEW dem zugestimmt hätte, hätte sie eine absurde beamtenrechtliche Regelung zum Tarifvertrag erklärt.

Die Arbeitgeber hätten die Eingruppierung, also die Gehaltshöhe, einseitig durch Änderungen im Beamtenrecht bestimmen können. Darüber hinaus war die TdL auch zu keinem Einstieg in eine Paralleltabelle bereit. Derzeit werden verbeamtete Grundschullehrkräfte nach der Besoldungsstufe A12 bezahlt, Angestellte aber nur nach Entgeltgruppe 11 (EG11) und nicht etwa auch EG 12. Nach dem Willen der GEW sollte durch eine Paralleltabelle (A12=EG 12) die Unterschiede zwischen der Beamtenbesoldung und den Entgelten der Lehrkräfte verkleinert werden. Die Empörung in der Bundestarifkommission (BTK) über das Nichtangebot war entsprechend groß.

Zudem wollte die TdL auch Verschlechterungen für Berliner Lehrkräfte durchdurchdrücken. Diese hätten insbesondere solche Lehrkräfte betroffen, die an Grundschulen arbeiten. Mit einer Lehrbefähigung für Sonderpädagogik, als Studienrätin oder als Lehrkraft mit zwei Wahlfächern werden diese zurzeit nämlich nach der besseren Entgeltgruppe 13 (EG 13) bezahlt – genauso viel, wie sie an der Schulform verdienen würden, für die sie ausgebildet wurden: Sekundarschulen und Förderzentren. Die TdL hätte ihnen nur noch das geringere Gehalt von originären Grundschullehrkräften nach der EG 11 zugestanden. Das alles wurde von der BTK mit einer breiten Mehrheit abgelehnt. Damit hat sich am Ende die Position der GEW BERLIN in der Bundestarifkommission durchgesetzt, der Verschlechterung der Eingruppierung von Berliner Lehrkräften nicht zuzustimmen.

Die unrühmliche Rolle des Beamtenbundes

Der als Einstieg bezeichnete Entwurf sah vor, für einige ausgewählte Beschäftigtengruppen ab dem 1. August 2016 eine Zulage von sagenhaften 30 Euro im Monat zu gewähren. Die Bezeichnung »tarifliche Regelung« hat das nicht verdient! Der konkurrierende Dachverband zum DGB, der Deutsche Beamtenbund (dbb), war an dieser Stelle völlig schmerzfrei. Er hat die Verschlechterungen für die Beschäftigten des Landes Berlin genauso unterschrieben wie die oben genannten Eingriffe ins Tarifrecht durch das Besoldungsrecht. Die Friedenspflicht bis 2018 war für den dbb dann genauso kein Thema, schließlich ist der mit seinen wenigen Mitgliedern ohnehin nicht streikfähig.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), Mitgliedsverband im dbb, schmückt sich offenbar gerne mit fremden Federn. Dreist behauptet er auf seiner Webseite: »Der dbb hat in mühevollen Verhandlungen die TdL davon überzeugt, die verhandlungsfreie Zeit bis zur Tarifrunde 2015 für die Entwicklung eines eigenen Entgeltsystems für die angestellte Lehrerschaft zu nutzen.«

Während die GEW BERLIN in den Jahren 2012 und 2013 die angestellten Lehrkräfte 17 Mal zum Streik aufgerufen hatte, schaute der dbb Löcher in die Luft. Am Ende konnten wir die TdL zu Verhandlungen zwingen, wozu es ohne das Berliner Engagement nie gekommen wäre. Erinnert sei daran, dass der VBE sich bereits 2013 in Berlin offen gegen die Warnstreiks der angestellten Lehrkräfte gestellt hatte. Als dann die ersten Gespräche mit der TdL begonnen hatten, beschloss die Bundestarifkommission der GEW im Oktober, den dbb zu den Verhandlungen hinzuzuziehen. Kein weiser Beschluss.

Seitdem saß der dbb zwar mit am Tisch, leistete aber keinen praktischen Beitrag zu den Verhandlungen. Er rühmt sich damit, diese Präambel in den Tarifvertrag mit eingebracht zu haben: »Obwohl der dbb seit 2014 gemeinsam mit der GEW über eine Lehrkräfte-Entgeltordnung verhandelte, gab es zum Schluss keine Einigung mit der GEW und den Arbeitgebern, weil diese die Maximalforderungen, die die GEW unbedingt durchsetzen wollte, nicht akzeptierte, d.h. alle Lehrkräfte bis EG 11 gleichzeitig jeweils eine Entgeltgruppe höher einzugruppieren, …«

Während die GEW BERLIN bis zum letzten Tag dafür gestritten hat, die von der TdL beabsichtigten Verschlechterungen für die Berliner Lehrkräfte zu verhindern, hat der dbb alles akzeptiert, was vorgelegt wurde. Den völligen Durchgriff des Beamtenrechts auf die »tarifliche Eingruppierungsregelung «, die Verschlechterungen für die Berliner Lehrkräfte, das Unterschreiten jeglicher tariflicher Eingruppierungsstandards.

Während die GEW sich darum bemüht hat, als Minimalziel den Status Quo zu erhalten und einen Einstieg in die Paralleltabellen zu erreichen, hat der Beamtenbund die Lehrkräfte für 30 Euro verkauft und gleichzeitig eine Friedenspflicht bis 2019 unterschrieben.

Warum hat der Beamtenbund das getan? Die Antwort liegt auf der Hand. Wer jahrelang nur hinterherläuft und so gut wie keine Angestellten organisiert, dem können dann auch die Mitglieder, die man nicht hat, nicht weglaufen. Er kaschiert auf seiner Homepage seine Unfähigkeit, Mitglieder zu mobilisieren, mit dem Verweis auf die eigene Kompromissfähigkeit: »Ist es von Gewerkschaften redlich, in Tarifverhandlungen mit Maximalforderungen zu gehen und zu wissen, dass die Arbeitgeber diese niemals akzeptieren werden, und darauf weiter zu beharren?«

Das Ziel vor Augen

Mit Maximalforderungen hat das wahrlich nichts zu tun. Die GEW ist der TdL soweit entgegen gekommen, dass es kaum noch vertretbar war. Bei dem Entwurf der TdL war allerdings die Schmerzgrenze überschritten. Nur wer nicht in der Lage ist, in den Ländern Besseres zu erstreiten, konnte diese Unterwerfungserklärung unterschreiben. Für den dbb lautet offenkundig die Alternative, weiter Löcher in die Luft schauen oder sich unterwerfen. Für die GEW BERLIN ist die Alternative dagegen klar umrissen: Mobilisierung der Mitglieder mit dem Ziel Entgeltordnung, die auch den Namen verdient. Diese Alternative stellt sich aber nur für diejenigen, die Mitglieder unter den angestellten Lehrkräften haben und zu überzeugen wissen. Der Wert des »Tarifvertrages« misst sich dann auch an der Zahl der Mitglieder. Für GEW-Mitglieder gilt die Regelung nicht. Der dbb hat nur für seine Mitglieder unterschrieben.

Die zukünftige Zusammenarbeit mit dem dbb ist nun auch beantwortet: So nicht!

Wir werden in Berlin am 18. Mai auf einer Tarifkommission und am 16. Juni auf einer tarifpolitischen Konferenz das weitere Vorgehen mit den Mitgliedern beraten. Dazwischen wird es am 9. Juni eine Konferenz der Bundestarifkommission geben. Hier wird es für die GEW BERLIN darum gehen, nicht nur die formalen Voraussetzungen für ein eigenständiges Vorgehen im Land Berlin zu schaffen. Wir werden hier klarstellen, unter welchen Bedingungen die Berliner Lehrkräfte bereit sind voranzugehen. Mit unserer Streikerfahrung und der hohen Motivation können wir eine eigenständige Entgeltordnung für Berlin durchsetzen und damit den Weg für die anderen Länder bereiten. Es muss aber auch klar sein, dass wir dann die dafür nötige Zeit bekommen. Der Sommer 2014 darf sich nicht wiederholen, als wir die Verhandlungen herbeigestreikt hatten und unsere Forderungen dann keine Rolle mehr spielten. Wenn wir mit einer entsprechenden Zusage die BTK verlassen, werden wir die nächsten Schritte vorbereiten. Wir haben eine große Chance, erstmals eine Entgeltordnung für Lehrkräfte hier in Berlin durchzusetzen. Dafür gilt es alle Kräfte zu konzentrieren.