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bbz 04-05 / 2018

Die Schule der Gleichheit

Ein Plädoyer für eine Schule im Sinne der Aufklärung.

Foto: Eckhard Stengel

Bis zu meinem 15. Lebensjahr lebte ich in Algerien in einem Land, in dem eine Staatsreligion gesetzlich festgelegt war. Eine Religion, die fast alle Bereiche der Gesellschaft regelte, wie zum Beispiel das Familienrecht von Eheschließung und Scheidung bis zur Erbschaft. Aber auch das Bildungssystem unterlag einem starken Einfluss der religiösen Autoritäten. Als ich mit meiner Familie nach Deutschland kam, war es uns besonders wichtig, in einem Land angekommen zu sein, in dem jede*r frei seine Religion ausüben kann, aber in dem jede*r auch frei von Religionen leben darf. In einem Land, in dem die Werte der Aufklärung sowie die Verankerung der Menschenrechte in vielen Lebensbereichen Bürger*innen darin bestärken, sich von unterschiedlichen Diktaten, seien sie religiös, patriarchalisch oder ideologisch, zu befreien.

Nicht zuletzt deshalb zog es mich nach meinem Studium nach Berlin: Hier gilt das Neutralitätsgesetz. Hier haben Schüler*innen die Chance, sich unabhängig von Herkunft, Kultur und Konfession frei zu entfalten. Hier können sie Wissen ohne religiöse oder ideologische Beeinflussung erwerben. Hier haben sie die Möglichkeit, eine individuelle Identität zu entwickeln und sich nicht nur vorrangig als Mitglied einer sozialen Gruppe zu fühlen und so angesehen zu werden.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass ich mit tiefer Irritation die jüngsten Bestrebungen wahrnehme, das Neutralitätsgesetz in Berlin aufzuweichen oder gar abzuschaffen. Während die Diskussion sich hauptsächlich um die Religionsfreiheit der Lehrer*innen dreht, sollten viel stärker die Auswirkungen auf die Schüler*innen in den Fokus gerückt werden. Welchen Einfluss haben von Bezugspersonen offen zur Schau getragene religiöse Symbole wie Kippa, Kreuz oder Kopftuch auf Kinder?

Positive und negative Religionsfreiheit wurde geschaffen, um Andersgläubige und Nichtgläubige vor dominierenden Religionen zu schützen. Werden Schüler*innen während des Unterrichts stets mit demonstrativ ausgestellten Glaubenssymbolen wie etwa einem Kreuz konfrontiert, wird ihre »negative Religionsfreiheit« beschnitten, also das Recht frei von Religion zu leben. Die andauernde Anwesenheit von religiösen Symbolen prägt und hinterlässt Spuren, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Die Symbolsprache ist eine starke Sprache. Die Schule sollte aber im Sinne der Aufklärung ein Ort sein, an dem Kinder und Heranwachsende zuerst ihr Recht auf Freiheit und individuelle Entfaltung in vollen Zügen genießen können. Sie stellt einen Schutzraum dar, in dem vielfältiges Wissen erworben wird: Hier sollen sie auch lernen, kritisch zu denken, dogmatische oder ideologische Beeinflussungen zu erkennen und sich davon zu distanzieren.

Darüber hinaus betonen demonstrative Symbole die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsgruppe und können als eine demonstrative Abgrenzung von der Gesamtgesellschaft funktionalisiert werden – ein Phänomen, das Kindern nicht verborgen bleibt. Diese häufig unausgesprochenen Botschaften können bei ihnen regelrechte Tiefenwirkungen auslösen: Das ständige Empfinden, sich von anderen zu unterscheiden, fördert nicht das Gemeinschaftsgefühl.

Die islamische Verschleierung der Frau birgt allerdings noch eine weitere spezifische Problematik. Sie gewährt dem fundamentalistischen Patriachat unter dem Deckmantel der Religion offenen Einzug in die Schulen. Welches Bild der Frau wird vermittelt, wenn geschlechtsspezifische religiöse Verhüllungsvorschriften bei Amtsträgerinnen, aber auch bei Schülerinnen zugelassen werden? Wenn Lehrerinnen sich in ihrer Vorbildfunktion »züchtig« zu bedecken haben, um nicht sexuelle Instinkte des Mannes zu wecken? Wie will eine kopftuchtragende Lehrerin die Begriffe Selbstbestimmung und Emanzipation von einem religiösen, moralischen oder männlichen Diktat einem jungen Mädchen kohärent erklären?

Und wo bleiben Differenz und Vielfalt, die den Kindern näher gebracht werden sollen, wenn es um die muslimischen Frauen geht? Viele muslimische Mädchen sind heute nicht nur in ihrer Familie und Community einer starken »Kopftuch-Propaganda« ausgesetzt. Auch in den Medien, selbst in Kindersendungen, scheint es nur noch verschleierte Musliminnen zu geben, als existierten nicht Millionen, die kein Kopftuch tragen. Von der Kopftuch-Barbie bis zu Islamic-Fashion scheint nichts unversucht zu bleiben, das machtvolle patriarchale Symbol gesellschaftsfähig zu machen.

Wo sollen dann Mädchen ein anderes Frauenbild erlernen, wenn nicht in einer Schule mit neutralen Lehrkräften? Das Neutralitätsgesetz ist kein anti-islamisches Gesetz. Es sind aber fast ausschließlich angehende Lehrerinnen mit Kopftuch, die auf das Zurschaustellen ihrer Religion beharren. Hier konkurrieren in der Tat das Recht der Religionsausübung und das Recht auf freie Berufswahl. Allerdings sollte den Anwärterinnen schon vor Beginn ihres Studiums, spätestens im Referendariat, bekannt sein, dass in Berlin ein Neutralitätsgesetz existiert. Wenn die Vertreterinnen konservativer Strömungen wegen religiösen Geboten trotzdem Sonderrechte fordern, ist es berechtigt, ihre Neutralität im Klassenzimmer zu bezweifeln und sich zu fragen, ob unterschwellig nicht auch Missionierung eine Rolle spielen könnte.

Nicht zuletzt deshalb muss die Schule weiterhin ein Ort der Inklusion bleiben: Es gilt, das zu kultivieren was verbindet, anstatt auf das zu setzen was unterscheidet. Wirkliche Offenheit und Akzeptanz – nicht nur Toleranz – werden durch Aufklärung und das Prinzip der Gleichheit gefördert und nicht durch die Betonung religiöser Zugehörigkeit. Demonstrative Symbole verstärken stereotypisches Denken und Vorurteile. Sie können schnell unbegründete Ressentiments erzeugen. Das Streben nach einem friedlichen Zusammenleben ist ein bedeutendes Ziel des Neutralitätsgesetzes. Religiöse und weltanschaulich motivierte Konflikte und Übergriffe, wie zum Beispiel auf jüdische Kinder, die nicht selten besonderen Repressalien ausgesetzt sind, werden durch die Neutralität des Lehrpersonals von vorneherein eingedämmt.

Gemeinsam Menschenrechte und demokratische Prinzipen zu erlernen und auszuüben, darin besteht eine Hauptaufgabe der Schule. Die Kinder sollen darin gestärkt werden, Gleiche unter Gleichen zu sein, Bürger*innen einer Gesamtgesellschaft und nicht Zugehörige einer Religion oder eines Geschlechts. Nach dem Verständnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik ist die Schule als ein Ort zu begreifen, in dem man als Lehrende allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen Zugang zu Denkwelten, Handlungsoptionen und damit Identifikation außerhalb des Familienlebens ermöglicht. Das Neutralitätsgesetz hilft bei der schwierigen Aufgabe des Lehrpersonals, Religionen und Weltanschauungen mit innerem Abstand zu begegnen.

Die Errungenschaften wie Säkularismus und Gleichberechtigung der Geschlechter abzuschaffen, kann nicht die Lösung unserer Probleme sein. Viele Menschen fliehen vor einer religiösen, ideologischen oder patriarchalen Dominanz zu uns. Nicht selten haben geflüchtete Kinder und ihre Eltern religiöse geprägte Anfeindungen erfahren. So können demonstrative Glaubenssymbole in Schulen Bedrohungsgefühle bei ihnen hervorrufen. Vor allem für geflüchtete Kinder ist es wichtig, in Deutschland unabhängig von ihrer Konfession, Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit ausgebildet zu werden. Insbesondere Mädchen sollen in den Schulen neue Erziehungsmuster frei von dogmatischen, diskriminierenden Weltanschauungen erfahren, so wie ich es in meinen letzten Schuljahren erleben durfte.