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Jetzt schlägt´s 13

Umsetzung der "gemeinsamen Erklärung" von SenFin und GEW BERLIN vom September 2016: Zwischenstand für Grundschullehrkräfte und Zulage zur Stufe 5

In den vergangenen Monaten hat die GEW BERLIN mehrere Gespräche zur Umsetzung der Vereinbarung, die wir mit dem Finanzsenator im August 2016 getroffen haben, geführt.

Wir hatten gehofft, Euch bereits vor vier Wochen die genauen Regelungen, nach denen der Aufstieg der Grundschullehrkräfte in die A 13/EG 13 erfolgt, präsentieren zu können. Hierfür ist eine Änderung des Laufbahnrechts und der Bildungslaufbahnverordnung notwendig. Zudem soll eine Fortbildungsverordnung erlassen werden.

Die Änderung des Laufbahnrechts mit der Anhebung aller derjenigen, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden, ist bereits in der parlamentarischen Beratung. Das neue Laufbahnrecht soll im Sommer in Kraft treten. Alle Grundschullehrkräfte, die nach dem August 2014 ihre Ausbildung begonnen haben, werden dann in die EG 13 eingruppiert.

Es gibt jedoch noch Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Verwaltungen bezüglich der beiden Verordnungen, so dass die genauen Regelungen wohl erst im Juni feststehen werden. Deshalb informieren wir jetzt über einen Zwischenstand, denn so lange können und wollen wir nicht warten.

Grundschullehrkräfte, die nach älteren Regelungen ihre Ausbildung beendet haben, müssen Bedingungen für den Aufstieg erfüllen. Das war ein Teil des Kompromisses der Einigung vom Sommer 2016. Wir haben darauf gedrungen, dass die zu treffenden Regelungen unkompliziert und in einem überschaubaren Zeitraum zu erfüllen sein müssen. Das ist uns auch gelungen.

Es wird ein Punktesystem geben, nach dem der Aufstieg bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl erfolgt. Die Punkte werden für drei Kategorien vergeben:

  • Für berufliche Erfahrung
  • ausgeübte Funktionen und
  • absolvierte Fortbildungen.

Die Punkte werden addiert und bei den Kolleg*innen, die die notwendige Punktzahl noch nicht erreicht haben, werden diese zeitnah durch die Teilnahme an Fortbildungen nachgeholt werden können.

Ohne dass die genauen Punktzahlen, die für ein Jahr Berufserfahrung oder für eine geleistete Fortbildungsstunde angerechnet werden, feststehen, kann aber bereits folgendes gesagt werden:

Es wird eine große Gruppe von Kolleg*innen geben, die die Bedingungen ohne weitere Fortbildungen bereits jetzt erfüllen. Sobald die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung und der Fortbildungsverordnung und die Modalitäten des Antragsverfahrens im Entwurf feststehen, werden wir über die genauen Details informieren.

Auch ein weiterer noch ausstehender Punkt der Einigung mit dem Finanzsenator ist seit heute geklärt. Die Vorweggewährung einer Zulage zur Stufe 5 für die voll ausgebildeten Lehrkräfte ist bis zum Jahr 2022 gesichert. Für alle, die noch nicht in der Endstufe ihrer Entgeltgruppe sind, wird es weiterhin diesen bundesweit einzigartigen kräftigen Zuschlag auf das Entgelt geben.

Mitte Mai sind wir mit dem Finanzsenator Kollatz-Ahnen erneut verabredet. Das Themenfeld der Erfüller*innen in der EG 13 ist selbstverständlich genauso auf der Tagesordnung wie die Arbeits- und Einkommensbedingungen aller Beschäftigten.