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Gewerkschaft

Wir arbeiten weiter

Covid 19 und die Herausforderung im Arbeits- und Tarifrecht.

Foto: GEW BERLIN

Am 13. März fanden, ohne Händeschütteln, vorerst die letzten Tarifverhandlungen der GEW BERLIN mit physischer Präsenz in der Ahornstraße statt. Seitdem steht das Tarifgeschäft nicht still, aber folgt anderen Regeln. Es sind nicht nur Telefonkonferenzen an die Stelle von Sitzungen getreten, auch die Fragestellungen und die Themen haben sich geändert. Sehr schnell erreichten uns besorgte Nachfragen von Mitgliedern zum Thema Kurzarbeit und mittlerweile gibt es auch gleich mehrere Arbeitgeber, die mit der Bitte nach Abschluss eines Tarifvertrages zur Kurzarbeit an uns herangetreten sind. 

Spätestens ab dem 16. März stellte sich für viele Beschäftigtenvertretungen die Frage, wie die Arbeit unter den Bedingungen eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten, teilweise geschlossener oder von Schließung bedrohter Dienstgebäude, weiter gehen kann. Wir haben schnell eine FAQ mit den wichtigsten Fragen zu allen Themen des Arbeits- und Tarifrechts und der Rechte der Beschäftigtenvertretungen auf die Homepage gestellt, sukzessive ergänzt und die Beschäftigtenvertretungen laufend informiert.

Von Dienststellen wurden viele Entscheidungen getroffen, die elementare Rechte der Beschäftigten und der Beschäftigtenvertretungen betreffen. Diese über Ihre Rechte zu informieren und zu stärken war das eine. Kontakt in die Bildungsverwaltung und zu anderen Arbeitgebern aufzunehmen und hier Überzeugungsarbeit zu leisten, dass auch in Zeiten von Covid19 das Personalvertretungsgesetz (PersVG) nicht außer Kraft gesetzt ist, das ist das andere. Schon am 20. März ging auf unsere Initiative hin ein entsprechendes Schreiben der Bildungsverwaltung an die Leitungen der regionalen Dienststellen zu Verhaltenshinweisen gegenüber den Beschäftigtenvertretungen in Pandemiezeiten, das mit dem schönen Satz beginnt:

»Die Vorschriften des PersVG, LGG und SGB IX gelten auch während der derzeitigen Pandemie und sind entsprechend zu beachten.«

Zudem konnten wir erreichen, dass auch Sitzungen mit Telefon- oder Videokonferenzen möglich werden, die Bildungsverwaltung den Dialog mit uns sucht, bevor Schreiben mit für die Beschäftigten wichtigen Regelungen erscheinen. Genauso wichtig war es durchzusetzen, dass dort, wo es in diesen Zeiten unumgänglich ist außerordentliche Regelungen zu treffen, wie Notbetreuungen in den Ferien, diese freiwillig und ohne die Beteiligung derjenigen, die zu Risikogruppen gehören, erfolgt. 

Die Versäumnisse der Vergangenheit beim Aufbau einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zeigen sich jetzt umso deutlicher, wo viele Kolleg*innen im Homeoffice sind. Notwendig wäre gerade jetzt eine mitbestimmte E-Mail für Lehrkräfte und klare Nutzungsbedingungen hierzu. Dabei geht es nicht nur um die Fragen, mit welcher Hardware gearbeitet, wie der Datenschutz gewährleistet und in welchem Zeitfenster die Nutzung verlangt werden kann. Keine Dienstvereinbarung in diesem Bereich kommt ohne den Ausschluss von Leistungs- und Verhaltenskontrollen aus. Wenn jetzt Lehrkräfte mit Schüler*innen kommunizieren und dazu diese nicht mitbestimmte Strukturen benutzen, von privaten Mailadressen oder von privaten Endgeräten Kontakt zu Schüler*innen halten, kann das nur auf absoluter Freiwilligkeit beruhen. 

Die fehlenden Regelungen lösten offenkundig gleich bei mehreren Schulleitungen seltsame Reflexe aus. Da machten sich einige offenkundig Sorgen, dass Lehrkräfte oder Erzieher*innen so ganz ohne Kontrolle eigenverantwortlich im Homeoffice arbeiten und verschickten diverse Variationen von auszufüllenden Tabellen, in denen die Tagesleistung protokolliert werden sollte. Auch hier war ein klares Einschreiten notwendig. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsregelungen und vieles mehr sind mitbestimmungspflichtig und keine Angelegenheiten, die Schulleitungen oder wer auch immer mal eben nebenher alleine entscheiden könnten. 

Schließlich hatte der Bundesarbeitsminister schon in einer Erklärung vom 20. März festgestellt: »Eine solche Ausnahmesituation kann allerdings keine Ausrede sein, um die Betriebsräte zu übergehen und ihre Rechte faktisch außer Kraft zu setzen.«

In diesem Sinne werden wir auch diese Herausforderungen gemeinsam meistern.

UNSER CORONA-FAQ
Wir halten euch über die wichtigsten Entwicklungen rund um die Corona­ Pandemie auf dem Laufenden und  beantworten eure Fragen: auf  www.gew-berlin.de/corona

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46