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Der Exzellenzzirkus

Entdemokratisierung und Spaltung

Wie die Berlin University Alliance die akademische Selbstverwaltung aushöhlen und ein Zwei-Klassen-System für die universitäre Forschung einführen könnte.

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Foto: Bertolt Prächt

Im Juli letzten Jahres wurde der Exzellenzverbund der Universitäten FU, TU, HU und der Charité vom Wissenschaftsrat im Wettbewerb der Exzellenzstrategie ausgewählt und erhält 196 Millionen Euro für zunächst sieben Jahre. Ergibt sich eine positive Evaluierung und Einwerbung von Excellenzclustern soll die Förderung dauerhaft erfolgen. Der Berliner Senat legt jährlich zusätzlich 6 Millionen Euro über die Einstein Stiftung Berlin zur Unterstützung von Spitzenberufungen und Forschungsprojekten dazu. Ziel der Alliance ist der Ausbau des Wissenschaftsstandorts Berlin, der durch Spitzenforschung Teil der internationalen Elite werden soll.

Der Verbund steht in seiner Selbstdarstellung für die Werte Vielfalt, Weltoffenheit sowie Toleranz und sieht die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses als Voraussetzungen für exzellente Forschung und Lehre. Auch Studierende würden von diesem Status profitieren. Die Exzellenzstrategie glänzt und fördert Spitzenforschung, soll anspornen durch die Konkurrenz in der Hochschullandschaft, und zusätzliche Drittmittel einbringen, auf die die Hochschulen aufgrund der Unterfinanzierung angewiesen sind, um anfallende Personalkosten und Ausstattung in der Forschung aufbringen zu können. 

Für die Konstruktion der Berlin University Alliance fehlte bisher eine rechtliche Grundlage, auf der die vier Partnerinnen als ein Akteur hätten handeln können. Nach der erfolgreichen Bewerbung um den Exzellenzstatus soll diese Grundlage nun nachgereicht werden. Zwei wichtige Gründe werden dabei angeführt: Ersten sollen so Kosten eingespart werden, indem gemeinsam über den Verbund beispielsweise Geräte angeschafft und allen in der Kooperation Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Zweitens müssen Regelungen gefunden werden, wie Personen, die an einer Hochschule beschäftigt sind, auf die Infrastruktur einer anderen Hochschule zugreifen können. Das betrifft zum Beispiel Raumbuchungen oder den Zugang zu Laborbereichen. Zu diesem Zweck muss außerdem eine Geschäftsstelle geschaffen werden, die den Verbund koordiniert und diese beiden Punkte bearbeitet.

Kooperationen zwischen den Berliner Hochschulen oder auch mit anderen Hochschulen auf nationaler und internationaler Ebene sind nichts Neues. Sie ermöglichen interdisziplinäre Bearbeitungen und Austausch. Mit dem im April vorgelegten Gesetzesentwurf wird aber nicht für alle Mitglieder der vier Hochschulen eine vereinfachte Kooperation geschaffen, sondern, ganz im Exzellenzstil, sind deutliche Vorteile nur für die Angehörigen des Exzellenzverbunds vorgesehen. Angehörige der Exzellenz sind die Mitarbeiter*innen in beteiligten Forschungsprojekten. Nur diese sollen sowohl einen vereinfachten Zugriff auf alle Ressourcen aller beteiligten Hochschulen bekommen als auch von den gemeinsam angeschafften Geräten und den im Verbund günstiger erworbenen Softwarelizenzen profitieren. Für ‚normale‘ Mitarbeiter*innen der Hochschulen ohne Glamourangehörigenkarte sollen Gebühren erhoben werden, um die im Verbund gekauften Geräte und Lizenzen nutzen zu können.

Faktisch wird das gemeinsam von allen vier Hochschulen durch die Exzellenzstrategie eingeworbene Geld von den Hochschulen getrennt und in eine »neue« Elitehochschule gesteckt, der die Infrastrukturen aller vier Hochschulen zur Verfügung steht und die dadurch all ihr Geld in Forschung investieren kann, jedoch abgetrennt von den Verbunds-Hochschulen. Einfluss sollen die vier Hochschulen dann auf diese Finanzentscheidungen allerdings nur bedingt nehmen können. Entscheidungen sollen nur durch die vier Hochschulpräsident*innen getroffen werden, unabhängig von den Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Hochschulen.

Das ist einerseits eine weitere Vergrößerung des Grabens zwischen Forschung, an die das Prädikat »exzellent« vergeben wurde, und der »normalen«, aber keineswegs unwichtigeren, Grundlagenforschung. Andererseits ist es ein Rückschritt in der demokratischen Selbstbestimmung und -verwaltung der Hochschulen. Ob der Exzellenzstatus dann eine Verbesserung der Studien- und Promotionsbedingungen aller schafft, ist fragwürdig.

Für Studierende soll diese Eliteuniversität eigene Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten. Die Grundidee, Studierenden in der Lehre einen Einblick in aktuelle Forschungsthemen zu geben und an diesen Themen mitforschen zu lassen, ist fortschrittlich. In der Umsetzung führt dieser Vorschlag aber zu einem weiteren Anstieg der Zahl verschiedener Studiengängen, die, abgesehen von einzelnen speziellen Vorlesungen, mit anderen, bereits existierenden Studiengängen deckungsgleich sein werden. Analog zur Forschung soll auch hier eine Kooperation zwischen der einzelnen Hochschule und der Exzellenzuni geschaffen werden. Sinnvoll und viel einfacher in der Umsetzung wäre eine weitergehende Öffnung aller Hochschulen in Berlin für die jeweiligen Studierenden der anderen Berliner Hochschulen. Dafür ist eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes dringend notwendig, die den Umfang des freien Wahlbereichs auf ein Drittel des Gesamtstudiums festsetzt. Dann können alle Studierenden profitieren. Jede*r Studierende könnte dann den eigenen Schwerpunkt individuell gestalten.

Im Zusammenhang mit dem Verbund entstehen mit jeder Auslagerung von Forschung und Lehre auch erhebliche Ausgaben, die aus dem Haushalt der vier Hochschulen finanziert werden müssen, ohne dass die politischen Repräsentant*innen der verschiedenen Statusgruppen der einzelnen Hochschulen das Recht haben, über diese mitzubestimmen oder von den eingeworbenen Geldern zu profitieren.

Wir haben als GEW BERLIN diesen Gesetzesentwurf grundlegend abgelehnt und wir sind gespannt, was die Senatsverwaltung uns nach dieser massiven Kritik nun vorgelegen wird.    
 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46