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Recht & Tarif

Senatsverwaltung sitzt Rechtsstreit aus

Kollegs sind Teil des Berliner Schulsystems. Deren Lehrkräften wird die Brennpunktzulage aber verweigert.

Justizia
Foto: Adobe Stock

Seitdem Lehrkräften an »Schulen in schwieriger Lage«, wie es förmlich heißt, eine Zulage von 300 Euro gezahlt wird, ist vieles über die Unzulänglichkeiten der sogenannten Brennpunktzulage geschrieben worden: Die Erzieher*innen wurden diskriminiert, indem sie nicht dieselbe Zulage erhalten, sondern eine Höhergruppierung, die deutlich niedriger ausfällt und erhebliche Folgeprobleme aufwirft. Viele Brennpunktschulen gelten offiziell nicht als solche, da sie knapp das Kriterium verpassen. Sie haben nur 79 Prozent statt 80 Prozent Schüler*innen mit Lernmittelbefreiung. Dass es an solchen Schulen keine Probleme gibt, versteht sich im Senat von selbst. Überhaupt brauchen die Schulen mehr Personal, bessere Räume und saubere Toiletten.

Kollegs ermöglichen Bildungserfolge 

Bei aller berechtigten Kritik ist eine besondere Niederträchtigkeit der Umsetzung des Gesetzes auch vielen Gewerkschafter*innen nicht bekannt: Die Diskriminierung des Zweiten Bildungswegs. Viele Kollegs erfüllen das genannte Quorum der 80 Prozent, dennoch erhalten die Beschäftigten dort nicht die Zulage. Die Senatsverwaltung argumentiert, Kollegs seien keine Schulen und unterrichteten keine Schüler*innen.

Das ist falsch, die Zulage steht den Beschäftigten zu. Das entschied auch das Arbeitsgericht Anfang dieses Jahres. Anstatt den Fehler einzusehen, verschleudert die Senatsverwaltung Steuergelder, um eine private Kanzlei eine aussichtlose Berufungsklage führen zu lassen. Misstraut man der Kompetenz der eigenen Rechtsabteilung? Oder meint man es mit der sonst vorgetragenen Kritik an Privatisierungen vielleicht doch nicht so ernst? Ein rechtskräftiges Urteil soll hinausgezögert werden. Wer seine Forderungen nicht geltend gemacht hat, geht ganz oder fast leer aus. Frau Scheeres möchte die Sache aussitzen.

Das genannte Gesetz soll nun geändert werden, indem explizit betont wird: »An Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges zum nachträglichen Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse besteht kein Anspruch auf eine Zulage.« Einerseits impliziert das natürlich, dass der Anspruch bisher bestünde. Gleichzeitig zeigt man sich als schlechter Verlierer und verkennt die Bedeutung des Zweiten Bildungsweges. Die Kollegs geben jungen Erwachsenen die Möglichkeit, Bildungserfolge zu erzielen, die im ersten Anlauf nicht erreicht wurden. Gründe hierfür sind vielfältig. Es können unter anderem körperliche Einschränkungen, psychische Probleme, Sucht oder familiäre Konflikte sein. Auch viele Geflüchtete lernen an den Kollegs, weil sie mit einem Abitur in Deutschland studieren möchten und bei einer Flucht aus Krieg, Leid und Lebensgefahr der Mitnahme der Schulzeugnisse verständlicherweise nicht die höchste Priorität zugemessen wurde.

Die Lernenden an den Kollegs mögen volljährig sein, pädagogische Herausforderungen hören doch deshalb nicht auf! Es stünde der Koalition gut zu Gesicht, über ihren Schatten zu springen, einen Fehler zuzugeben und den Zweiten Bildungsweg als das zu behandeln, was er ist: ein Teil des Berliner Schulsystems.    


BRENNPUNKTZULAGE VERLÄNGERT
Am 4. Juni beschloss das Abgeordnetenhaus, die sogenannte Brennpunktzulage bis zum Ende des kommenden Schuljahres zu verlängern. Für die Grundschule ist künftig nicht mehr der Anteil der Schüler*innen mit Lernmittelbefreiung maßgeblich, sondern der Anteil der Schüler*innen, denen im Schuljahr 2019/2020 ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zusteht. An den Oberschulen bleibt es bei der Lernmittelbefreiungsquote von 80 Prozent.

 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46