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SenioRita

Digitalen Nachlass rechtzeitig ordnen

Foto: GEW BERLIN

Auf dem Handy/Smartphone oder Tablet sowie dem privaten PC befinden sich Dateien, Fotos, Dokumente, zu denen man Vertrauenspersonen Zugriff gewähren möchte oder die im Ernstfall, also wenn man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst handeln kann, von Dritten verwaltet werden müssen. Wer in den sozialen Medien unterwegs ist und beispielsweise bei Google oder Facebook, Instagram, bei Netflix oder anderen Streaming-Diensten ein Konto eingerichtet hat, sollte in einem Verzeichnis die Benutzernamen (Alias), Passwörter/PINs oder Registriernummern aufschreiben. Dies gilt ebenso für die Zugangsdaten zu Internet-Firmen (Amazon, Deutsche Bahn, Mail-Provider oder Telefon- und Internet-Anbieter) sowie für das private Bankkonto. Ferner sollte man die Mobilfunknummer, unter der man beim Provider/Anbieter registriert ist, sowie eventuelle Sicherheitsfragen notieren. Dieses Verzeichnis sollten regelmäßig aktualisiert werden. Da mit Passwörtern und Zugangs-Codes erhebliche finanzielle Folgen verbunden sein können, sollten diese Angaben nicht irgendwo und für Dritte zugänglich in Papierform notiert werden, sondern sie sollten geschützt sein. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass diese Angaben/Daten auf einem USB-Stick gespeichert und im privaten Tresor oder auf andere Weise so verwahrt werden, dass ein unbefugter Zugriff verhindert wird. Es sollte dann nur – beispielsweise dort, wo man auch das Testament und die Patientenverfügung verwahrt – notiert werden, wo sich dieses Speichermedium befindet und wer eine Zugangsberechtigung/Vollmacht dazu besitzt. Der Datenträger (USB-Stick) sollte mit einem Masterpasswort verschlüsselt sein, das bei einer Vertrauensperson oder einem Notar hinterlegt ist. Das Programm KeePass bietet unabhängig von einem Serveranbieter viele zusätzliche Sicherheitsoptionen und ist deshalb gut für diesen Zweck geeignet. Das ist auch im Todesfall wichtig, denn nur mit den persönlichen Zugangs-Informationen des Konto-Inhabers beziehungsweise der Konto-Inhaberin können eine Web-Adresse oder ein Internet-Konto gelöscht werden. Der »digitale Nachlass« schließt alle elektronisch verfügbaren Daten, Vertragsbeziehungen und Vermögen mit ein, die Verstorbene hinterlassen, beispielsweise finanzielle Werte wie ein PayPal-Guthaben oder ideelle Werte wie ein Facebook-Profil. Sind diese Daten den Erben nicht bekannt, können sie sich auch nicht um deren Abwicklung kümmern. Ungeahnte Verträge bleiben häufig im Dunkeln, bis plötzlich Mahnungen eintreffen. In einer gesonderten Vollmacht sollten die Nutzer*innen deshalb Vorsorge treffen, z. B. so: Ich (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort) erteile hiermit Herrn/Frau XY (genaue Personenangaben) Vollmacht, meinen digitalen Nachlass so zu regeln, wie ich es in der an folgender Stelle hinterlegten Liste meiner Accounts festgelegt habe: (Angabe des Verwahrungsorts, z. B. USB-Stick). Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Datum und eigenhändige Unterschrift. Andernfalls bleibt man auch nach dem Ableben im Netz gegenwärtig und es sind Tür und Tor für eine missbräuchliche Nutzung geöffnet.

Mitteilung der Bundesregierung

»Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist jedoch zumindest eine schriftliche Abfassung empfehlenswert. Dabei muss die Vollmacht zur Vorsorge nicht handschriftlich verfasst sein (in diesem Fall wäre allerdings die Gefahr der Fälschung geringer; außerdem lässt sich späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtausstellers eher begegnen, wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben worden ist). Die eigenhändige Namensunterschrift darf nicht fehlen. Es sollten auch immer Ort und Datum angegeben werden.«

Aus: GEW Zeitschrift Baden-Württemberg, Bildung und Wissenschaft Nr. 4/2020, leicht gekürzt

Weitere Informationen

www.bundesregierung.de/bregde/aktuelles/digitaler-nachlass-1594932

www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitaler-nachlass-letzter-wille-zu-gespeicherten-daten-12002

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46