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Gesetzentwurf zur Kooperationsplattform für die Berlin University Alliance (BUA)

GEW BERLIN legt Rechtsgutachten vor

Gesetzentwurf entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Wissenschaftsfreiheit

Die GEW BERLIN hatte zum Gesetzentwurf ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zu prüfen war, inwieweit mit dem Errichtungsgesetz der Kooperationsplattform für die BUA Kompetenzen auf die geplante Körperschaft übertragen werden, die bisher in der Zuständigkeit der akademischen Selbstverwaltungsgremien der vier Partnereinrichtungen liegen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen organisatorischen Regelungen geeignet sind, den sich aus der Übertragung ergebenden Gefährdungen für die Wissenschaftsfreiheit wirksam zu begegnen.

Das Gutachten, das von Rechtsanwalt Michael Plöse erstellt wurde, kommt zu folgenden Ergebnissen:

Ausgehend davon, dass auch bei der Organisation der Wissenschaftsverwaltung den verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern am Maßstab von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unter besonderer Berücksichtigung der herausgehobenen Stellung der Hochschullehrer*innen Rechnung getragen werden muss, genügt der Gesetzentwurf nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit.

Darüber hinaus ist angesichts bestehender Ressourcenknappheit mit der Entstehung von Verteilungskonflikten sowie institutionellen und personellen Abhängigkeiten zu rechnen, welche Kernfragen von Forschung und Lehre berühren. Daraus ergeben sich mittelbar strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit.  Auch enthält der Gesetzesentwurf keine Informations- und Beteiligungsansprüche zugunsten der von den Entscheidungen in eigenen Belangen betroffenen Gremien bzw. Wissenschaftler*innen.

Der Gesetzentwurf enthält keine hinreichenden Regelungen, dass solche Voraussetzungen in den Satzungen der Kooperationsplattform geschaffen werden.  Aus dem Parlamentsvorbehalt und der Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers ergibt sich jedoch das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung typischer Konfliktsituationen.

Das Gutachten unterbreitet in Folge seiner kritischen Gesamtbewertung konkrete Änderungsvorschläge, die im aktuellen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden können und sollten.

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
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