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PR-Wahl

Was macht die GEW BERLIN eigentlich für Beamt*innen?

Im November wird der Hauptpersonalrat neu gewählt. Auch für die Interessen verbeamteter Lehrkräfte ist es wichtig, dass die GEW gestärkt aus den Wahlen hervorgeht .

Ein großer Teil der Arbeit der GEW BERLIN für Beamt*innen findet im Hauptpersonalrat statt. Der HPR ist in Berlin für rund 130.000 Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst zuständig, die GEW-Kolleg*innen vertreten dort rund ein Drittel der Beamt*innen. Die Bereiche, aus denen diese Dienstkräfte kommen, könnten unterschiedlicher kaum sein: Feuerwehrleute, Verwaltungsbeamte, Polizist*innen und Lehrer*innen haben auf den ersten Blick wenig gemein. Das Beamtenrecht jedoch findet für sie alle Anwendung und ist zudem maßgeblich für die angestellten Lehrkräfte.

Immer dann, wenn arbeits­ und dienstrechtliche Regelungen mehr als einen örtlichen Bereich betreffen, ist der HPR zuständig. Da nahezu alle Angelegenheiten für den Schulbereich sowohl für die Allgemeinbildung als auch für die Berufliche Bildung gelten, ist der HPR immer im Boot.

Ein Arbeitsschwerpunkt des HPR für die Beamt*innen des Landes liegt beim Laufbahnrecht, für Lehrkräfte ist das die Bildungslaufbahnverordnung (BLVO). Die Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes im Jahr 2014, unter anderem die Einführung des neuen Laufbahnzweigs des Lehramts an Grundschulen, hatte es erforderlich gemacht, auch die BLVO anzupassen. Ihr werdet euch erinnern: Mit diesem neuen Lehramt wurden Grundschullehrkräfte nun endlich nach A13/E13 höhergruppiert beziehungsweise befördert. Die GEW-Kolleg*innen im HPR haben mit Unterstützung der GEW BERLIN gegenüber der Dienststelle dafür gesorgt, dass für die »Bestandslehrkräfte« die berufliche Erfahrung berücksichtigt, das Verfahren (relativ) unkompliziert gestaltet und der zeitliche Umfang der geforderten Fortbildungen leistbar ist. Wir haben erreicht, dass das neue Amt für alle ab 1. August 2019 ruhegehaltsfähig wird. Das macht sich bei der Pensionszahlung deutlich bemerkbar. Unser Engagement auf diesem Feld wirkt weit über die Grenzen Berlins hinaus. Wir haben den Startschuss dafür gegeben, dass auch andere Bundesländer bei der Besoldung ihrer Grundschullehrkräfte nachziehen müssen.

Auch auf dem Feld der amtsangemessenen Alimentation ist die GEW BERLIN für ihre Beamt*innen aktiv. Im Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zur Berliner Richter*innenbesoldung gefasst. Für die Jahre 2009 bis 2015 wurde sie als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft. Weiterhin wurde festgestellt, dass bei der Besoldungstabelle A das Mindestabstandsgebot zur Sozialhilfe in den unteren Besoldungsgruppen deutlich verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei ausgeführt, dass sich mit diesem Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge als fehlerhaft erweist.

Bezüglich der vermuteten verfassungswidrigen Besoldung sind zahlreiche Klagen von Lehrkräften anhängig, die vom Rechtsschutz der GEW BERLIN unterstützt werden. Wir warten hier auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und prüfen die Relevanz des jüngsten Urteils für die Besoldungstabelle A.

Beamtenpolitische Fragen werden nicht nur im HPR, sondern auch gewerkschaftspolitisch bearbeitet. Gegen die Abschaffung der Arbeitszeitkonten, eine beamtenrechtliche Regelung nach der Arbeitszeitverordnung, hat die GEW BERLIN mit Musterverfahren geklagt. Nach fünf Jahren ist der Klageweg nun beendet. Das Gericht sieht hierin keine weitere Belastung der Lehrkräfte (sic!).

Seit den 1970er Jahren setzt sich die GEW für das Beamtenstreikrecht ein. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 das Streikverbot bekräftigt hat, ist die GEW gemeinsam mit dem DGB vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gezogen. Vor dem Hintergrund, dass der EGMR sich in der Vergangenheit in zwei Urteilen gegen die Türkei für ein Koalitions- und Streikrecht von Beamt*innen ausgesprochen hat, sind die Erwartungen nun auch im Falle Deutschland vorsichtig optimistisch, dass zumindest ein generelles Streikverbot von Beamt*innen gekippt werden könnte. Eine Entscheidung auf Grundlage von Art. 11 EMRK könnte dann auch für deutsche Lehrkräfte bedeutsam werden. Derzeit klagen verbeamtete Lehrkräfte in mehreren Bundesländern gegen Disziplinarmaßnahmen, die nach ihrer Beteiligung an Streiks der GEW gegen sie ausgesprochen wurden. Eine Entscheidung ist im kommenden Jahr zu erwarten.

Wir haben in den letzten Jahren also eine ganze Menge erreicht. Nun wird der Hauptpersonalrat gemeinsam mit den örtlichen Personalräten neu gewählt. Geht zur Personalratswahl und wählt die Liste 3 von GEW, GdP und IG BAU!        

Christina Kunze und Anne Albers, GEW-Kandidatinnen für den Hauptpersonalrat

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46