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Guter Rat - Betriebsrat

Vorwärts mit Betriebsrat

Gegen viel Widerstand erkämpfte der Betriebsrat beim freien Träger Integral e.V. ein neues Entgeltsystem. Der Fall zeigt, was Beschäftigte mit Solidarität und Durchhaltevermögen erreichen können.

Foto: Bertolt Prächt

Der gewählte Betriebsrat ist dafür verantwortlich, die Interessen der Kolleg*innen zu vertreten. Eins der ersten Dinge, das wir klären mussten, nachdem wir im Jahr 2014 als Betriebsrat gewählt wurden, war die Durchsetzung von regelmäßigen und ausreichenden Sitzungszeiten und einem eigenen Büro. Schon das stellte einen ersten Streitpunkt mit dem Vorstand als Arbeitgeber dar. Wir konnten uns durchsetzen und damit eine Arbeitsbasis schaffen.

Ebenso galt es den Kontakt mit den drei Betriebsteilen (Begegnungszentrum, Kinder- und Jugendambulanz, und Werkstatt für Menschen mit Behinderung) wieder mehr zu intensivieren. Dies geschah durch Abteilungsversammlungen und Sprechstunden. Fünf unterschiedliche Menschen mussten sich als Team finden. Dabei halfen uns jährliche Klausurtage. Die ersten Gespräche mit dem Vorstand waren äußerst schwierig. Trotz guter Vorbereitung und unserer Bereitschaft zu einer neuen, guten Zusammenarbeit war die Atmosphäre angespannt. Zu Gesprächen kam es nur selten. Mittlerweile gibt es einen festen Termin im Monat.

Eine der ersten Baustellen war die Klärung des Status des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Aus unserer Sicht gab es einen Interessenkonflikt, da der damalige IT-Administrator gleichzeitig der betriebliche Datenschutzbeauftragte war. Eine vertrauensvolle Lösung des Problems in Monatsgesprächen klappte nicht. Mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin konnten wir aber eine Klärung erreichen. Unsere Sicht wurde bestätigt und beide Funktionen wurden getrennt.

Ein langes Ringen mit dem Arbeitgeber

Die beiden großen Aufgaben, die wir angingen, waren das Vergütungssystem und die Mitbestimmung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Eine große Ungerechtigkeit stellte die ungleiche und teilweise intransparente Vergütung der Kolleg*innen dar. Hier gab es von Seiten der Kolleg*innen entsprechenden Handlungsdruck, da die Gehälter seit Jahren eingefroren waren. Teilweise werden Kolleg*innen noch nach BAT Stand 2003 bezahlt.

Am besten wäre natürlich ein Tarifabschluss gewesen. Zur GEW BERLIN besteht seit vielen Jahren ein guter und intensiver Kontakt. So wäre die GEW potentielle Tarifpartnerin. Es waren aber nur wenig Kolleg*innen Gewerkschaftsmitglied, wie es bei vielen freien Trägern im Sozialbereich der Fall ist.

Durch die regelmäßige Teilnahme der Referentinnen Sabine Herzig, Julia Herzog und des GEW-Vorstandsmitglieds Andreas Kraft an den Betriebsversammlungen wurde den Kolleg*innen die Wichtigkeit einer starken GEW-Vertretung bewusst. Durch persönliche Überzeugungsarbeit von Kolleg*innen konnte der Organisationsgrad erheblich gesteigert werden und es hat sich auch eine GEW-Betriebsgruppe gegründet. Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten entschloss sich der Betriebsrat, mit dem Arbeitgeber Verhandlungen über ein mitbestimmtes Entgeltsystem aufzunehmen. Es sollte sich eng am Tarifvertrag des Landes Berlin orientieren.

Die Verhandlungen scheiterten gleich zu Beginn und der Arbeitgeber rief eine Einigungsstelle an. Die Einigungsstelle ist ein Instrument des Betriebsverfassungsgesetztes, um Lösungen in Fällen der (erzwingbaren) Mitbestimmung zu ermöglichen. Sie hat einen externen Vorsitzenden und paritätische Beisitzer beider Betriebsparteien. Diese Einigungsstelle dauert nun schon zwei Jahre. Nach zähen Verhandlungen scheint jetzt aber endlich ein tragfähiges Ergebnis in greifbarer Nähe.

Eine weitere Schikane ist der Versuch des Arbeitgebers, durch einen gerichtlichen Antrag feststellen zu lassen, dass die Betriebsteile als eigenständig gelten sollen und der Betriebsrat somit nicht mehr für diese zuständig wäre. Der Ausgang dazu ist aber offen und aus unserer Sicht ist von einem einheitlichen Betrieb auszugehen.

Neben den Entgeltverhandlungen forderte der Betriebsrat den Vorstand auf, über eine Betriebsvereinbarung zu Gefährdungsbeurteilung zu verhandeln. Denn der Arbeitgeber wollte die Gefährdungsbeurteilung ohne wirkliche Beteiligung des Betriebsrates erstellen und außerdem die psychischen Gefährdungen nicht oder nur unzureichend erfassen. Diese Verhandlungen laufen jetzt und es scheint so, dass es ein Ergebnis geben könnte. Nebenbei kam der Arbeitgeber in Bewegung und ließ die psychischen Gefährdungen nun durch eine externe Moderatorin in Workshops erfassen. Hier half auch eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Weiterhin waren die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrates einzufordern, die Zusammenarbeit und Vernetzung mit der GEW BERLIN sowie anderen Betriebsräten aus der Branche zu intensivieren, die Mitarbeit in diversen Betriebsratsgremien und in der AG Betrieb und Gewerkschaft. Es ging uns aber nicht nur darum, als Gremium vernetzt zu sein. Auch die Kommunikation mit den Kolleg*innen der Einrichtungen sollte verbessert werden. Wir luden die unterschiedlichsten Gäste in die Betriebsversammlung ein, von unseren Rechtsanwält*innen bis zum Bezirksstadtrat. Dazwischen informierten wir durch Aushänge, Fragebögen und Rundmails. Die Kolleg*innen nahmen uns als ihre Vertretung wahr und kamen zunehmend mit ihren Anliegen zu uns.

Solidarität hilft gegen Druck

Die Arbeit war oft nicht leicht und wir mussten viel Druck aushalten. Hier bewährte es sich, als Team zusammenzustehen. Außerdem erfuhren wir viel Solidarität von außen. Hierfür ein Danke an alle Gewerkschafter*innen, die Kolleg*innen in solchen Situationen unterstützen. Der amtierende Betriebsrat hat bereits eine Arbeits- und Terminplanung für 2018 vorgenommen. Es gibt aus unserer Sicht viele Aufgaben, die noch nicht erledigt sind, wie die Verhandlung neuer Betriebsvereinbarungen zu Fragen des Urlaubs, zu IT und Datenschutz, eine mitbestimmte Regelung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit, eine mitbestimmte Fortbildungsplanung und einer Regelung zur Arbeitszeit.

Der Betriebsrat hat in der laufenden Amtszeit Vieles in Angriff genommen. Für manche der begonnenen Sachen reicht die Amtszeit nicht aus, zumal wenn Betriebsräte nicht freigestellt sind. Wichtig ist wohl, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat inzwischen als betrieblichen Akteur wahrnimmt. Damit können wir die Interessen der Beschäftigten vertreten, die sich vom Einzelnen nur schwer durchsetzen lassen.

Die Arbeit im Betriebsrat bei einem freien Träger ist zwar oft nervenaufreibend, anstrengend und manches Mal auch frustrierend. Aber könnt Ihr euch vorstellen, wie es ohne eine starke Interessenvertretung zugehen würde?! Wir hoffen, dass es auch in Zukunft einen engagierten Betriebsrat geben wird, der sich der vielen Dinge annimmt und diese im Interesse der Kolleg*innen erfolgreich regelt. Es ist daher dringend notwendig, dass sich genug Kandidat*innen für die Wahl aufstellen.

Das klappt, wenn sich alle Kolleg*innen ihrer Verantwortung bewusst sind und selber über eine Kandidatur für den Betriebsrat nachdenken, zumindest aber von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Es geht letztlich darum, die demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft auch in den Betrieben zu gestalten. Nehmt eure Chance wahr!   

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46