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Sozialpädagogik

Mehr Schein als Sein

Frühe Hilfen im Kontext sozialpolitischer Einsparungen.

Foto: PIXABAY

Der Einsatz Früher Hilfen und deren Wirksamkeit ist seit einigen Jahren das Nonplusultra in den Diskussionen, wenn es darum geht, Kindern in unserer Gesellschaft ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Der Grundgedanke als Konvolut verschiedener Wissenschaftsdisziplinen klingt sinnvoll und überzeugend. Die Frage bleibt dennoch, wie effektiv die Inhalte letztendlich umgesetzt werden.

Bei den Frühen Hilfen handelt es sich um lokal und regional vernetzte Unterstützungssysteme, die sich aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, dem Gesundheitswesen nach dem Sozialgesetzbuch fünf (SGB V), der Frühförderung nach SGB IV und der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zusammensetzen (siehe Kasten unten). Bereits 2010 wurde der Begriff Frühe Hilfen durch den wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Zentrums mit Inhalten gefüllt. Das Ziel Früher Hilfen beinhaltet nicht nur die körperliche, seelische und soziale Gesundheit von Kindern, sondern auch die Entfaltung der Entwicklungspotenziale und deren soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die unterstützenden Angebote richten sich schwerpunktmäßig an schwangere Frauen und Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr, die besonderen psychosozialen Belastungen ausgesetzt sind. Durch die Einführung Früher Hilfen will man Eltern und werdende Eltern durch gezielte Angebote stärken, Wissen vermitteln und Zugänge zu anderen Hilfesystemen erleichtern. Psychosoziale Risiken sollen so im Vorfeld minimiert und Familien dahingehend unterstützt werden, familiäre Schutzfaktoren zu entwickeln.

Mit der Verankerung von Frühen Hilfen in das Bundeskinderschutzgesetz erhofft sich die Bundesregierung werdenden und bestehenden Familien frühzeitig Unterstützung anzubieten, um Dysfunktionen und Fehlentwicklungen bei Kindern zu vermeiden.

Risikofaktoren, die sich nachhaltig auf die Entwicklung von Kindern auswirken

Expert*innen sind sich weitestgehend einig, dass es individuelle, familiäre und soziale Risikofaktoren gibt, die sich nachhaltig negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirken. Zu den familiären Risiken zählen psychische und physische Erkrankungen eines Elternteils, Persönlichkeitsstörungen, Delinquenz, Substanzmissbrauch, Aggressionen und Gewalthandlungen zwischen den Kindeseltern sowie Misshandlungserfahrungen in deren eigenen Kindheit. Im Hinblick auf die sozialen Risikofaktoren ist mangelnde Bildung der Kindeseltern häufig die Ursache für Arbeitslosigkeit. Unzureichende finanzielle Ressourcen sind die Folge. Dieser Umstand führt oft zu schlechten Wohnverhältnissen, Verschuldung, mangelhafter Ernährung und Krisen innerhalb der Partnerschaft. Individuelle Risikofaktoren bei Kindern liegen vor, wenn diese mit einer Erkrankung oder Behinderung geboren werden, wenn prä-, peri- oder postnatale Komplikationen auftreten. Auch Säuglinge, die viel schreien, sich nicht beruhigen lassen, sind gleichsam gefährdet, wie Säuglinge mit Regulations- und Entwicklungsstörungen. Problematisch sind auch Geburten, bei denen die Schwangerschaft unerwünscht war oder Kinder, die nicht das gewünschte Geschlecht haben. Um solche Risiken wahrzunehmen und entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote zu unterbreiten, bedarf es qualifizierten Fachpersonals. Nur Eltern, die sich gut beraten und unterstützt fühlen, nehmen die Hilfsangebote an, sprechen anderen ratsuchenden Eltern Empfehlungen aus und wären somit zugleich auch wirksame Multiplikator*innen.

Frühere Angebote neu verpackt

Bereits seit Jahrzehnten gibt es sowohl die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung als auch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Kinder- und Jugendhilfe sowie viele Möglichkeiten zur Frühförderung von Säuglingen und Kleinkindern, die unsere Bundesregierung jedoch zum Teil kaputtgespart hat. Neu an den Frühen Hilfen ist nun, dass es eine fachübergreifende, vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten geben soll. Diese soll auch verstärkt Ärzt*innen und Familienhebammen mit einbeziehen. Der Gedanke, mehr Familienhebammen einzusetzen, ist ebenfalls nicht neu. Durch Modellprojekte wurde deren Einsatz in den verschiedensten Bundesländern immer wieder aufs Neue erprobt bis man endlich die zündende Idee hatte, Familienhebammen flächendeckend einzusetzen.

Nach einer neuen Befugnisnorm von Ärzt*innen und Hebammen in das Bundeskinderschutzgesetz kann das Jugendamt unabhängig von Schweigepflichten über problematische Fälle informiert werden. Sowohl die Aufnahme von Frühen Hilfen als auch die neue Befugnisnorm sind erste Schritte in die richtige Richtung, um das Thema nicht wieder aus den Augen zu verlieren. Zu klären bliebe nur, wie die Umsetzung tatsächlich erfolgen soll. Man muss kein*e Expert*in sein, um zu erkennen, dass es noch viel Zeit und Investitionen erfordert, um in den nächsten Jahren ein multiprofessionelles, übergreifendes Hilfsangebot zu etablieren.

Vor 2012 gab es bundesweit zahlreiche Fälle tödlicher Kindesmisshandlungen. Die Bundesregierung sah sich vermutlich auch aufgrund negativen Berichterstattungen in den Medien genötigt zu reagieren. Dies führte dazu, die Frühen Hilfen als einen wesentlichen Bestandteil in das Bundeskinderschutzgesetz zu integrieren. Hebammen und Erzieher*innen sind im Rahmen Früher Hilfen besonders gefragt, da sie diejenigen sind, die als erstes mitbekommen, wenn Probleme auftreten oder im schlimmsten Fall Kindesmisshandlung vorliegt. Beide Berufsgruppen sind allerdings extrem von prekären Arbeitsverhältnissen und schlechter Bezahlung betroffen. Dies trägt dazu bei, dass viele Betroffene nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten wollen.

Zur Erinnerung: In Berlin fehlen derzeit allein 1500 Erzieher*innenstellen. Scheinbar hat auch hier unsere Bundesregierung nichts dazugelernt. Statt den Beruf durch eine gerechte Entlohnung und regelmäßige Fortbildungen aufzuwerten und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, dürfen Kindertagesstättenbetreiber*innen jede*n einstellen. Hauptsache es findet sich jemand. Ähnlich verhält es sich auch in den ambulanten und stationären Erziehungshilfen. »Billig will ich«, die fachliche Qualität ist bei vielen Trägern sekundär. Da freie Träger trotz des hohen Fachleistungsstundensatzes schlecht bezahlen, gibt es auch hier, weniger qualifiziertes Personal. Weder die Qualifikation der Mitarbeiter*innen, noch die Qualität der Träger werden von Seiten des Senats wirkungsvoll überprüft. Ebenso ist es mit den arbeitsrechtlichen Bedingungen, die zwingend auf den Prüfstand müssten, will man künftig auf qualifiziertes Personal zurückgreifen. Und so stellt sich wirklich die Frage, was der Einsatz Früher Hilfen tatsächlich bewirken soll, wenn dieser nichts kosten darf.

DAS DEUTSCHE SOZIALGESETZBUCH (SGB) stellt die Ausgestaltung der rechtlichen Regeln des Sozialsystems in Deutschland dar. Es besteht aus 12 römisch bezifferten Büchern, die sich auf unterschiedliche Aspekte des sozialen Rechts beziehen. In SGB V werden beispielsweise unter anderem Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und deren Verhältnis zu Ärzten und Hebammen geregelt. Das SGB VIII regelt Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe ist Teil des Kinderschutzes in Deutschland. Das 2012 erlassene Bundeskinderschutzgesetz hat zu verschiedenen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern geführt, so auch des SGB VIII.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46