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Schule

Fehlentwicklungen beseitigen

Zur Veränderung der Schulstrukturreform hat die Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN im Juni einen konstruktiven Beschluss gefasst.

Foto: GEW BERLIN

Eine Studie, die die Senatsbildungsverwaltung zur Evaluation der Reform der Sekundarschule in Auftrag gegeben hatte, hat die von uns seit langem kritisierten Entwicklungen bestätigt. Die alte Schulstruktur lebt in der neuen fort. Die sozialen Muster in Bezug auf die Schüler*innenschaft an Gymnasien, Integrierte Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen mit und ohne gymnasialer Oberstufe (GO) sind sehr stabil. Es bestehen große Unterschiede zwischen Gymnasium und ISS/Gemeinschaftsschulen, aber auch zwischen den ISS/Gemeinschaftsschulen mit und ohne GO.

Eine Gleichwertigkeit der beiden Säulen ISS/Gemeinschaftsschulen und Gymnasium ist nicht gegeben. Das Gymnasium darf »aussortieren«. Auch das Sitzenbleiben ist dort möglich. Die Jugendlichen, die das Probejahr an den Gymnasien nicht schaffen, erhalten einen Schulpatz an den nicht nachgefragten ISS oder Gemeinschaftsschulen und verzeichnen dort einen sehr starken Leistungsrückgang. Die ISS und Gemeinschaftsschulen hingegen leisten den größten Beitrag bei der Integration beziehungsweise Inklusion. So sind für das aktuelle Schuljahr in den siebenten Klassen an allen Berliner ISS und Gemeinschaftsschulen rund 1500 Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf angemeldet, an allen Berliner Gymnasien sind es gerade einmal rund 100. Das Dilemma, wie eine exklusive Schul-form in einem inklusiven Schulsystem bestehen kann, bleibt somit bestehen.

Ein großes Problem ist die ungleiche Entwicklung bei den ISS und Gemeinschaftsschulen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen jenen mit und ohne eigene GO. Die ISS und Gemeinschaftsschulen ohne eigene GO sind deutlich weniger nachgefragt und zeigen starke Leistungsrückstände bei den Schüler*innen auf. Überdurchschnittlich viele Jugendliche verlassen dort die Schule ohne Abschluss. Eine soziale und leistungsbezogene Durchmischung kann kaum erfolgen. Die Chancengleichheit ist nicht gegeben. Hieran hat auch das im Jahr 2014 erstmals aufgelegte »Bonus-Programm«, das Schulen mit einer hohen sozialen Belastung unterstützen soll und jährlich mit über 15 Millionen Euro ausgestattet wird, nur marginal etwas geändert.

Um die Fehlentwicklungen zu korrigieren, erwartet die GEW BERLIN insbesondere von einem rot-rot-grünen Senat, dass dieser nun endlich wirksame Maßnahmen einleitet, die zu mehr Chancengleichheit im Schulsystem führen. Auf der Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN wurden hierzu mehrere Forderungen beschlossen.

Restschulen verhindern

Gymnasiale Oberstufen sollen an allen ISS und Gemeinschaftsschulen eingerichtet und Kooperationen mit den beruflichen Schulen und den Oberstufenzentren weiterentwickelt werden. Die Reform der Berliner Schulstruktur muss fortgesetzt werden um zu verhindern, dass einzelne ISS und Gemeinschaftsschulen sich zu kaum nachgefragten »Restschulen« entwickeln. Das Ziel muss sein, dass der Zugang zur GO für alle Schüler*innen ohne Brüche in der Schullaufbahn von Beginn sichtbar und möglich ist. Alle ISS und Gemeinschaftsschulen Berlins sind in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren mit einer eigenen GO oder einer GO im Verbund, insbesondere unter Beteiligung beruflicher Schulen, auszustatten.

Inklusion ohne Ausnahmen

Alle Schulen müssen sich gleichwertig an der Inklusion beteiligen. Der Notendurchschnitt des Grundschulzeugnisses ist der aufnehmenden Schule künftig nicht mehr bekannt zu geben. Eltern entscheiden nach Beratung durch die abgebende Grundschule autonom darüber, an welcher Oberschule sie ihr Kind anmelden. Auswahlgespräche oder Aufnahmeprüfungen zum Zwecke der »Wegempfehlung« finden nicht statt. Bei Übernachfrage entscheidet neben der Geschwisterregelung und einer Härtefallregelung ausschließlich das Los. Dabei ist sicherzustellen, dass der Zugang zu Schulen, die durch ihr Profil spezielle Begabungen und Talente besonders fördern unabhängig von der sozialen Herkunft eines*r Jugendlichen und dem Einkommen der Eltern möglich ist. Die muss auch für alle Schulen in freier Trägerschaft gelten. An den Gymnasien müssen das Probejahr und Sitzenbleiben abgeschafft werden. Es ist sicher zu stellen, dass Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang von der Sekundarstufe I in das berufliche Schulwesen dort weiterhin sonderpädagogische Förderung erhalten.

Schulen mit einer hohen sozialen Belastung, müssen eine deutlich höhere verlässliche und regelfinanzierte Personalausstattung erhalten, um die bestmögliche Unterstützung und Förderung aller Schüler*innen gewährleisten zu können. Der Segregation der Schüler*innen nach sozialer Herkunft und Einkommen der Eltern muss gezielt entgegengewirkt werden.

Klassengrößen begrenzen

In den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen ist die Zumessungsfrequenz auf 22 zu begrenzen. An sozialräumlich besonders belasteten Stand-orten ist die Klassenfrequenz von Jahrgangsstufe 1 – 6 auf 20 Schüler*innen zu begrenzen. Für die Jahrgangsstufe 7 darf die Anzahl der Schüler*innen an allen Schulen je Klasse 24 nicht überschreiten. Die Zumessungsfrequenz für die Jahrgangsstufen 8 – 13 ist für alle Schulen auf maximal 27 Schüler*innen zu begrenzen.

An sozialräumlich besonders belasteten Standorten ist die Zumessungsfrequenz bei Einrichtung einer Klasse auf 20 Schüler*innen abzusenken und darf beim Hoch-wachsen 24 Schüler*innen nicht überschreiten. Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf zählen bei der Berechnung der Klassenstärke doppelt. Für die Absenkung der Klassenfrequenzen sind entsprechend zusätzliche personelle Ressourcen bereitzustellen. Kolleg*innen an sogenannten »Brennpunktschulen« be-nötigen für die vielen zeitaufwendigen Zusatzaufgaben, die der sogenannte »Brennpunkt« mit sich bringt, Entlastungen von zwei Stunden in ihrem Deputat.

Mehr Gemeinschaftsschulen aufbauen

Die wissenschaftliche Begleitstudie zur Pilotphase der Berliner Gemeinschaftsschule hat bewiesen: Die Berliner Gemeinschaftsschulen sind ein Erfolg. Schüler*innen lernen dort besser als vergleichbare Schüler*innen in Hamburg, es gibt sogar höhere Lernzuwächse als bei Gymnasiasten. Und an den Gemeinschaftsschulen hängt der Erfolg der Schüler*innen weit weniger stark davon ab, welche soziale Herkunft die Jugendlichen haben, als an vielen anderen Schulen. Daher muss der Senat diese Schul-form stärken und ausbauen. Es ist ein Berliner Gesamtkonzept zu entwickeln, an welchen bestehenden Schulstandorten weitere Gemeinschaftsschulen mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe entstehen können. Es muss eine Informationsoffensive geben, die die Vorzüge und wissenschaftlich erwiesenen positiven Effekte des längeren gemeinsamen Lernens darstellt und Pädagog*innen, Eltern und Schüler*innen anspricht. Dies soll weitere Schulen motivieren, den Weg zur Gemeinschaftsschule zu beschreiten. Im Zuge des Schulausbaus sollen an neuen Schulstandorten ausschließlich Gemeinschaftsschulen mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe entstehen.

Schulsozialarbeiter*innen für alle

Die Schulsozialarbeit ist dringend personell auszubauen. An jedem Schulstandort muss mindestens eine volle Stelle regelfinanziert werden. An sozial besonders belasteten Schulen sind mindestens zwei volle Stellen zur Verfügung zu stellen. Die über das Bonusprogramm geschaffenen Stellen sind in reguläre Stellen zu überführen. Alle allgemeinbildenden Schulen sollen unterstützt und in die Lage versetzt werden, sich zu Ganztagsschulen weiter zu entwickeln.

Wenn die rot-rot-grüne Regierungskoalition es ernst meint mit ihrer Aussage, dass »sie ein Bildungssystem [will], das zur Entkoppelung des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft beiträgt«, dann müssen die schulstrukturellen Defizite zügig angegangen werden. Denn die Schere zwischen Arm und Reich wächst stetig. Bereits jede*r dritte unter 18 Jährige lebt mit seiner/ihrer Familie demnach von Sozialleistungen. Ein chancengleiches Bildungssystem ist der beste Weg aus dieser Misere.