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OSZ - Schule mit Zukunft

Gebt den Azubis die Allgemeine Hochschulreife

Gleichwertig aber nicht gleichberechtigt sind die Bildungsgänge der beruflichen und schulischen Bildung. Ein Plädoyer für einen vereinfachten Zugang zum Hochschulstudium auch ohne Abitur.

Foto: GEW BERLIN

Für Jugendliche entscheidet sich nach der 10. Jahrgangsstufe ihr weiterer Bildungsweg: Entweder sie gehen in die gymnasiale Oberstufe, um dort eine Studienbefähigung zu erreichen, oder sie machen eine Berufsausbildung. Es ist eine Entscheidung, bei der viele persönliche, familiäre und gesellschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen. Es ist auch oft keine freie Entscheidung, denn nicht jede*r Schüler*in erreicht das erforderliche Leistungsniveau für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Viele Jugendliche und deren Eltern begeistern sich für eine Ausbildung, beispielsweise wegen der praktischen Tätigkeit oder wegen der Ausbildungsvergütung. Die akademischen Berufe hingegen sind in der Regel besser bezahlt und genießen ein höheres gesellschaftliches Ansehen. Kein Wunder, dass deshalb viele die direkte akademische Bildungslaufbahn bevorzugen, denn der Weg zu einem akademischen Beruf nach der Ausbildung ist beschwerlich.

Langer Atem ist notwendig

Das Berliner Bildungssystem ist zwar durchaus durchlässig für junge Menschen, die sich zunächst für eine Berufsausbildung entschieden haben. Aber sie müssen einen langen Atem haben: So gibt es an den Oberstufenzentren die Berufsoberschule, wo man nach einer abgeschlossenen Ausbildung die allgemeine Hochschulreife in zwei Schuljahren erreichen kann. Diese zwei Jahre müssen zusätzlich finanziert werden, obwohl der oder die Jugendliche als Facharbeiter*in schon für sich selbst sorgen könnte. Wer sich also nach der 10. Jahrgangsstufe für eine Berufsausbildung entscheidet, hat eine geringere Chance, später auf die akademische Bildungslaufbahn zu wechseln.

Junge Menschen, die eine Ausbildung machen, gehen als Teilzeitschüler*innen in die Berufsschule. Dort können sie auch Schulabschlüsse erlangen. Wer beispielsweise noch keinen Mittleren Schulabschluss (MSA) hat, bekommt nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung und einer Abschlussnote von mindestens drei ein MSA-Zeugnis. Aber ist eine Berufsausbildung nicht viel anspruchsvoller als der Mittlere Schulabschluss? Hier kommt der Deutsche Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) ins Spiel.

Der DQR ist ein offizielles Instrument des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz. Er ordnet die Vielzahl der beruflichen Qualifikationen, die in der Bundesrepublik Deutschland erworben werden können, also Ausbildungen, Fortbildungen, Weiterbildungen und Studienabschlüsse. Sie berücksichtigen die Fach- und Personalkompetenz. Der DQR unterteilt die Bildungsabschlüsse in acht Stufen. Dabei geht es nicht darum, in welchem Rahmen man bestimmte Qualifikationen erworben hat, sondern beurteilt wird, was man kann. Wer beispielsweise einen Abschluss auf Niveaustufe 4 besitzt, beherrscht »Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.« Diese Niveaustufe beinhaltet die mindestens dreijährigen Ausbildungen. Dazu gehören beispielsweise Berufe wie Kauffrau/-mann für Büromanagement oder im Einzelhandel, Zerspanungsmechaniker*in oder Trockenbaumonteur*in.

Aber welche Niveaustufe hat das Abitur? Die Antwort kam nach langer Diskussion in 2016: Das Abitur wurde nach langem Zögern der Kultusminister*innen im Jahr 2016 dem Niveau 4 zugeordnet – zusammen mit der Fachhochschulreife. Das bedeutet: Das Abitur steht auf der gleichen Niveaustufe wie der Abschluss einer dreijährigen beruflichen Ausbildung. Eine bildungspolitische Revolution mit weitreichenden Konsequenzen – kompetenzorientiert, einen Wissenskanon hinter sich lassend.

Gleiche Kompetenzen – unterschiedliche Berechtigungen

Warum noch aufs Gymnasium gehen, wenn man beim Abi machen auch noch Geld verdienen kann? Es würde keinen Sinn mehr machen, nach der Berufsausbildung »Ehrenrunden« zu drehen, um die Hochschulreife nachzuholen, zum Beispiel in der Berufsoberschule, der Fachoberschule, oder gar in der Abendschule.

Aber genau das wird noch eine Weile nötig sein. Denn mit der Zuordnung zur Niveaustufe 4 wird eben nur festgestellt, dass das Kompetenzniveau der Allgemeinen Hochschulreife mit den dreijährigen Ausbildungen gleichwertig ist. Die Berechtigung zu einem Hochschulstudium wird dadurch nicht erteilt. Gleichwertigkeit bedeutet in unserem Bildungssystem eben noch lange keine Gleichberechtigung. Eine echte Gleichberechtigung wäre es, im Abschlusszeugnis der Berufsschule bei einer bestimmten Abschlussnote, die Allgemeine Hochschulreife zu bescheinigen. Das wäre Mut zur Tat.

Studieren ohne Abitur

Der Zugang zu einem Studium ist auf landesrechtlicher Ebene geregelt. Für Berlin ist es bereits heute möglich, mit einer Berufsausbildung ohne Abitur zu studieren. Circa 5.900 junge Menschen ohne Abitur studierten 2018 an einer der Berliner Hoch- und Fachhochschulen. Voraussetzung dafür ist eine dreijährige Berufserfahrung, die nach der Facharbeiter*innenausbildung erworben werden muss. Das ist eine beachtliche Hürde, denn in dieser Zeit geraten schulische Lerngewohnheiten leicht in Vergessenheit. Und nach drei Jahren mit einem Facharbeiter*inneneinkommen nochmal ein Studium zu beginnen, erfordert ein sehr unterstützendes familiäres Umfeld.

Und überhaupt darf man dann nur ein berufsfeldaffines Studienfach belegen. Falls man beispielsweise Anlagenmechaniker*in für Sanitär, Heizung und Klima gelernt hat und an der FU Geschichte und Kultur des Vorderen Orients studieren möchte, muss man noch eine Eignungsprüfung absolvieren. Demgegenüber darf selbstverständlich ein*e Abiturient-*in, die die Leistungskurse Deutsch und Geografie belegt hat, ohne Probleme Elektrotechnik studieren. All dies widerspricht der oben beschriebenen Niveauzuordnung im DQR.

In Rheinland-Pfalz ist man da schon weiter. Im dortigen Hochschulzugangsgesetz von 2020 dürfen Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung unmittelbar an der Fachhochschule und fachgebunden an einer Universität ein Studium beginnen. Wer zusätzlich zu der Ausbildung noch eine dreijährige Berufserfahrung mitbringt und eine Eignungsprüfung besteht, darf sogar direkt ins Masterstudium.

Aber wie erfolgreich sind Studierende ohne Abitur? Eine Studie von Gunther Dahm und Christian Kerst vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung aus dem Jahr 2019 kommt zu folgendem Fazit: »Sowohl hinsichtlich der Abschluss- und Schwundquoten als auch der Abschlussnoten, sind beruflich qualifizierte Studierende ohne Abitur oder Fachhochschulreife ähnlich erfolgreich wie andere Studierende.« Für die Autoren besteht daher kein Anlass, die Politik der Öffnung gegenüber dieser neuen Zielgruppe in Frage zu stellen.

Es ist bestimmt nicht das erste Ziel der meisten Auszubildenden, im Anschluss an die Berufsausbildung ein Studium zu beginnen. Jedoch würde die Erteilung der Allgemeinen Hochschulreife mit dem qualifizierten Abschluss einer Berufsausbildung eine echte Chancengleichheit bieten. Die Kompetenzorientierung liefert die Begründung dafür. Es ergeben sich viele spannende Fragestellungen aus diesem Szenario.  

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46