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Schule

Medizinische Kurzschulung nicht ausreichend

Reaktion einer Erzieherin an einer Grundschule auf den Artikel »Mit voller Blase …« (bbz 12/2020)

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Foto: IMAGO

Es ist wichtig, dass endlich der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird und somit allen Kindern das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht ermöglicht wird. Allerdings kann dies nur durch entsprechend medizinisch geschultes und den ganzen Schultag über anwesendes Personal gelingen. Es kann nicht sein, dass diese zusätzlichen medizinischen Betreuungsaufgaben von Pädagog*innen neben der gleichzeitigen Betreuung der restlichen Schüler*innen der Klasse geleistet werden soll.

Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 besucht ein Kind mit der Stoffwechselerkrankung Diabetes I meine Klasse. Eine Schulhelferin war und ist bis jetzt nur stundenweise anwesend, was in keiner Weise die gesamte Zeit, die das Kind in der Schule verbringt, abdeckt.

Die Betreuung von Schüler*innen mit Diabetes I erfordert viel Aufmerksamkeit, Gewissenhaftigkeit und Verantwortung und ist nicht so einfach nebenbei, neben der Betreuung und Beaufsichtigung der anderen Schüler*innen der Klasse und dem stressigen Schulalltag, zu leisten. Eine korrekte Begleitung der betroffenen Schüler*innen ist aber wichtig, damit der Stoffwechsel richtig funktioniert und Unter- oder Überzuckerungen und damit verbundene Folgeerkrankungen vermieden werden.

In meinen Augen befähigt auch eine zweistündige medizinische Kurzschulung nicht dazu, individuelle, der Situation angemessene Maßnahmen im Interesse des Kindes ohne Absprache mit den Eltern zu ergreifen. Die Aufgaben zur Betreuung umfassen weit mehr als die regelmäßigen Kontrollen des Blutzuckerspiegels und die Einstellung der benötigten Insulinmenge zum Spritzen. Das Risiko, einen Fehler zu machen und dann in Haftung genommen zu werden, ist sehr groß. Deshalb habe ich für mich, als Erzieherin des betreffenden Kindes, nach reiflicher Überlegung die Entscheidung getroffen, diese medizinische Hilfsleistung abzulehnen.

bbz 12/2020

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46